Im Mittelpunkt des Verfahrens steht das Wohnrecht in der Lugner-Villa. Dieses Wohnrecht ist seit Monaten Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen.

Vorwürfe der Lugner Privatstiftung

Im laufenden Verfahren will die Lugner Privatstiftung darlegen, dass sich Simone Lugner in den letzten Lebenstagen des Bauunternehmers nicht ausreichend um ihn gekümmert habe. Es handelt sich dabei um Vorwürfe im Rahmen des Rechtsstreits.

Laut oe24 ist zum jetzigen Zeitpunkt weder ein Urteil noch eine abschließende Bewertung ergangen. Der Rechtsstreit läuft weiter, eine gerichtliche Entscheidung steht noch aus.

Einsames Weihnachten

Im Gespräch mit oe24 schildert Simone Lugner, dass die kommenden Festtage für sie schwierig werden. Sie beschreibt ihre Situation mit den Worten:
„Es wird dieses Jahr sehr einsam sein. Der Lebensgefährte meiner Mama ist angeschlagen, mein Onkel ist zu Weihnachten im Spital und meine Oma ist auch nicht mehr so mobil.“

Einziger Lichtblick für sie: Ihre Schwester wird an den Feiertagen bei ihr sein. Trotzdem rechnet Simone Lugner mit einsamen Weihnachten.

Zwischen Gericht und Engagement für Tiere

Bevor es für sie überhaupt zu ruhigen Stunden kommen kann, steht zunächst der Gerichtstermin an. Parallel dazu setzt sie ihr Engagement für das Tierschutzhaus, das ihr besonders am Herzen liegt, fort.

Damit ist die Zeit vor Weihnachten für sie von juristischen Terminen und ihrem Einsatz für den Tierschutz geprägt.

Langwieriger Rechtsstreit mit großer persönlicher Bedeutung

Der Rechtsstreit sorgt weiterhin für öffentliche Aufmerksamkeit. Ein Grund dafür ist, dass das Verfahren mehr als ein Jahr nach dem Tod des prominenten Baumeisters geführt wird.

Für Simone Lugner ist der Prozess eine doppelte Belastung:

Es geht um ihr Zuhause, die Lugner-Villa.

Und es geht um die juristische Aufarbeitung einer für sie emotional herausfordernden Zeit.

Wie das Gericht die Aussagen der Zeugen bewerten wird, ist offen. Klar ist nur: Die Auseinandersetzung um die Zukunft der Villa wird Simone Lugner auch über die Weihnachtsfeiertage hinaus beschäftigen.