Fall Teichtmeister: Kinderporno-Prozess schon vier Monate verbummelt
Eine peinliche “Never ending Story” der Justiz um den gefallenen Burgtheater-Star Florian Teichtmeister (43): Inzwischen ist es vier Monate lang nicht gelungen, den bereits anberaumten und geplatzten Kinderporno-Prozess gegen den TV-Kommissar neu zu starten. Immer mehr Bürger fragen sich: Wer schützt den Angeklagten? Und: Warum wird das riskiert?
Es ist schon klar: Gut Ding will Weile haben, und die Mühlen der Gerechtigkeit mahlen bisweilen langsam. Doch was sich im unappetitlichen Kriminalfall um den gefallenen Burgschauspiel-Star und TV-Kommissar Florian Teichtmeister (43) mittlerweile abspielt, kollidiert schön langsam mit der Strafprozessordnung. Die schreibt der Justiz in Paragraf 9 aus gutem Grund das sogenannte “Beschleunigungsgebot” vor – von Müßiggang ist da keine Rede.
Und schon gar nicht von Bummelei. Geschlagene vier Monate wartet die Öffentlichkeit inzwischen auf den Prozess, der am 8. Februar am Wiener Straflandesgericht wegen des illegalen Besitzes von mutmaßlich 58.000 Computer-Dateien mit sexuell missbrauchten Kindern über die Bühne hätte gehen sollen. In letzter Sekunde hatte sich Teichtmeister unpässlich gefühlt und die Hauptverhandlung platzen lassen. Seitdem ist wenig passiert: Außer, dass sich der geständige Mime weiter unbehelligt seines Lebens erfreut – und sogar demonstrativ in einem Wiener Luxus-Restaurant speist (der eXXpress berichtete).
Die Verschleppung nützt nur dem Angeklagten
Teichtmeister ist längst wieder gesund und damit verhandlungsfähig. Die vom Richter angeforderten Nachermittlungen wurden von der Polizei erbracht, wie die Justiz mitteilte. Und dennoch ist mittlerweile mehr Zeit verstrichen, als ursprünglich zwischen Anklageerhebung und Prozessauftakt. Die Neuauflage ist nach vier vergeudeten Monaten nicht einmal terminiert.
Warum auch? Offenbar besteht keine Tatbegehungsgefahr bei einem jahrzehntelangen Kinderporno-Nutzer, sonst säße der Promi statt wie zuletzt im noblen “Schwarzen Kameel” eher im schlichten “Grauen Haus” in Untersuchungshaft.
Wann sich das Gericht zur Beweisaufnahme aufraffen kann, steht in den Sternen. Allerdings kommt eine lange Verfahrensdauer in der Regel nur einem zugute – dem Angeklagten. Wegen der Ungewissheit und der Unannehmlichkeiten kann er bei der Strafzumessung mit Nachsicht rechnen. So etwas soll das Beschleunigungsgebot in der Strafprozessordnung eigentlich verhindern.
Immer mehr Österreicher fragen sich allerdings: Wer will so dem Ex-Schauspieler helfen? Und vor allem: Warum soll dieser Tatverdächtige beschützt werden? Weiß er vielleicht mehr über andere Kinderporno-Abnehmer oder bekannte Lieferanten, Produzenten oder auch prominente Tausch-Partner?
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