Skandal-Urteile nach brutaler Gewaltserie: Täter keinen Tag in Haft
Neun Jugendliche terrorisierten im Sommer wahllos Passanten in Wien. Trotz schockierender Videos und schwerer Vorwürfe, darunter versuchter Mord, müssen die Täter vorerst keinen einzigen Tag hinter Gitter.
Eine Serie brutaler Gewalttaten erschüttert Wien. Neun Jugendliche im Alter zwischen 14 und 18 Jahren sollen im vergangenen Sommer rund um den Westbahnhof mehr als zehn zufällige Opfer attackiert und teils schwer verletzt haben.
Besonders erschütternd: Ein Video zeigt, wie ein 18-Jähriger im Vogelweidpark minutenlang misshandelt wird. Blutüberströmt fleht das Opfer um Gnade, doch die Angreifer treten weiter zu. Schließlich wird der junge Mann bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt – ein Fall, den die Staatsanwaltschaft als versuchten Mord einstuft.
Vor allem Obdachlose und Drogenabhängige im Visier der Gruppe
Vor allem Obdachlose und Drogenabhängige gerieten ins Visier der Gruppe. Zusätzlich kam es zu Attacken im Zuge eines sogenannten „Pädo-Huntings“ – dabei werden vermeintliche Pädophile gezielt aufgespürt, angelockt und anschließend attackiert –, das laut Anklage von Social-Media-Trends befeuert wurde. Die brutalen Übergriffe wurden gefilmt und online verbreitet.
Kein Tag Gefängnis
Die Strafen reichen von 18 Monaten teilbedingter Haft – davon sechs Monate unbedingt – bis hin zu acht Monaten bedingter Haft. Tatsächlich muss jedoch keiner der Verurteilten ins Gefängnis: Den unbedingten Teil ihrer Strafen haben sie bereits in Untersuchungshaft verbüßt.
Auch ein 15-jähriges Mädchen, das beim sogenannten „Pädo-Hunting“ als Lockvogel eingesetzt worden sein soll, wurde verurteilt – sie erhielt fünf Monate bedingte Haft. Auffällig: Die Staatsanwältin gab zu keinem der Urteile eine Erklärung ab.
„Falsche Entscheidungen“
Die Verteidigung verweist auf das junge Alter der Täter und spricht von „falschen Entscheidungen“ statt krimineller Energie. Die Staatsanwaltschaft sieht hingegen eine erschreckende Eskalation der Gewalt.
Der Prozess gegen die drei Hauptangeklagten wird am 2. April fortgesetzt – für einen von ihnen steht sogar der Vorwurf des versuchten Mordes im Raum.
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