Skurril: Ein Gericht erklärt Natur zu "Trägerin von Rechten"
Für ein deutsches Landgericht ist die Natur eine “Person”. Der Fall im österreichischen Nachbarland ist ein absolutes Novum.
Wenn das nicht wieder nach deutschem Sonderweg klingt: Das Landgericht Erfurt erkannte in einem Urteil ausdrücklich an, dass die Natur eigene Rechte besitze. Die Rechte der Natur ergeben sich angeblich aus der EU-Grundwertecharta. In dieser Form habe noch kein deutsches Gericht so entschieden, berichtet “Legal Tribune Online” (LTO), ein Onlinemagazin zu rechtlichen Themen.
Konkret geht es um einen Fall rund um den “Dieselskandal”. Schon 2015 wurde bekannt, dass die Volkswagen AG eine innerhalb der EU illegale Abschalteinrichtung in der Motorsteuerung ihrer Diesel-Fahrzeuge einbaute. Damit umgehen sie gesetzlich vorgegebene Grenzwerte für Autoabgase. Kunden, in deren Autos eine illegale Abschalteinrichtung verbaut wurde, können vom Hersteller Schadensersatz verlangen.
In anderen Ländern hat Natur bereits Rechte
Genau so ein Fall passierte im August: Das Landgericht Erfurt gewährte einem Dieselkäufer Schadensersatz in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises. Die Begründung ist skurril: Die Natur habe Rechte, die sich aus der EU-Grundwertecharta ableiten ließen. Der federführende Richter sagt zwar, dass die Rechte der Natur in der EU-Grundrechtecharta “bisher noch nicht ausdrücklich verankert” seien. Doch er argumentiert, dass die Natur selbst Grundrechtsträgerin sein kann. “Personen” im Sinne der Grundrechtecharta seien nicht nur Menschen, sondern auch die Natur oder Ökosysteme wie Flüsse oder Wälder.
In anderen Staaten wie Ecuador oder Neuseeland sind bestimmte Rechte der Natur keine Seltenheit mehr. So enthält die Verfassung von Ecuador etwa ein Recht auf uneingeschränkte Achtung der Existenz der Natur und auf die Erhaltung und Regeneration ihrer Lebenszyklen.
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