
Soldat (21) getötet: Mordermittlungen gegen mutmaßlichen Schützen
Nach dem Tod eines Grundwehrdieners am Dienstagnachmittag in der Türk-Kaserne in Spittal/Drau hat die Staatsanwaltschaft nun die Ermittlungen gegen den 20-jährigen Verdächtigen aufgenommen. “So, wie der Verdächtige es schildert, kann es nicht passiert sein”, so die Staatsanwaltschaft. Auch die Untersuchungshaft wurde beantragt.

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat im Fall des getöteten 21-jährigen Grundwehrdieners in Kärnten Ermittlungen wegen Mordverdachts gegen den 20-jährigen Verdächtigen eingeleitet. Zudem hat die Anklagebehörde einen Antrag auf Untersuchungshaft gestellt, über den ein Haftrichter innerhalb von 48 Stunden entscheiden muss, wie Staatsanwaltschaftssprecherin Tina Frimmel-Hesse am Donnerstag auf Anfrage der APA mitteilte. Der Verdächtige wurde in die Justizanstalt Klagenfurt überführt.

Der 21-Jährige verstarb am Dienstag, nachdem er in der Türk-Kaserne in Spittal an der Drau von einem Schuss getroffen wurde. Ein 20-jähriger Wachsoldat behauptete, dass der Schuss aus seiner Dienstpistole versehentlich im Bereich der Wache abgegeben wurde. . “Das, was er sagt, kann vorerst nicht in Einklang mit einem ersten ballistischen Sachverständigen-Gutachten gebracht werden”, so Frimmel-Hesse, “so, wie der Verdächtige es schildert, kann es nicht passiert sein.”
Eine Obduktion wurde bereits durchgeführt, zu der zunächst nur ein vorläufiges Gutachten vorliegt. Dieses bestätigte, dass der 21-Jährige durch den Schuss ums Leben kam. Den genauen Hergang könne man erst nach einem genaueren ballistischen Gutachten klären. Es gibt keine unmittelbaren Zeugen, erklärte Frimmel-Hesse, aber es werden weiterhin Befragungen durchgeführt. Die Videoüberwachung hat den Vorfall selbst nicht aufgezeichnet, jedoch soll es ein Video aus dem Vorzimmer der Wache geben, das der Staatsanwaltschaft bislang noch nicht vorliegt. (APA/red)
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Kommentare
Mich und sicher viele andere würde interessieren, welche Nationalität der Tatverdächtige hat. Wieso kann man das nirgendwo nachlesen.
Vielleicht sollte man auf die Fakten warten,wie sonst in unserem Staat und die Unschuldsvermutung zitieren,bis man mehr weiß,ob oder nicht oder ist wegen des Opfers schon vorher klar,was sich erst bestätigen oder auch nicht muß?sonst wird doch die Unschuldsvermutung bis zum erbrechen strapaziert,selbst wenn Täter direkt auf frischer Tat ertappt wurden,warum hier nicht?Und warum liegt das Video der Staatsanwaltschaft noch nicht vor,welcher Vorgang dient da als Rechtfertigungsgrund?