SPÖ-Lehrergewerkschaft will alle Religionen aus der Schule verbannen
Das neue Kopftuchverbot reicht der SPÖ-Lehrergewerkschaft nicht. Ihr Vorsitzender fordert eine radikale Lösung: Religion soll aus den Schulen komplett verschwinden.
„Für mich hat Religion in der Schule nichts zu suchen – und dazu gehört auch das Kopftuch“, so Thomas Bulant, Vorsitzender der SPÖ-Lehrergewerkschaft. Er würde sich in diesem Zusammenhang auch Strafen für Burschen wünschen, die sich unter dem Vorwand ihrer Religion als Sittenwächter aufspielen. Doch statt die Schule zum religionsfreien Raum zu machen, würden muslimische Mädchen mit der neuen Kopftuch-Regelung per Gesetz zu Täterinnen erklärt und ihre Eltern im schlimmsten Fall mit bis zu 800 Euro Bußgeld bestraft – selbst wenn sie das Verhalten ihrer Töchter in der Unterrichtszeit gar nicht beeinflussen können. „Würden wir ganz klar sagen, Religion ist Privatsache und findet in der Schule nicht statt, dann hätten wir all diese Probleme nicht.“ Ein Kopftuchverbot wäre dann auch kein Fall für den Verfassungsgerichtshof mehr, da die Regelung – wie bei der 2020 gekippten Regelung für Volksschülerinnen – nur eine einzelne Gruppe betrifft.
Schulen mit Auswirkungen allein
Thomas Bulant erwartet, dass das Kopftuchverbot als isolierte Maßnahme den Schulen die Arbeit nicht leichter, sondern schwerer machen wird. Als öffentliche Bedienstete seien die Lehrkräfte dazu verpflichtet, das Verbot durchzusetzen. „Aber wo übernimmt das Ministerium Verantwortung für die atmosphärischen Konsequenzen am Standort?”, fragt der SPÖ-Lehrervertreter. Die wichtigste Voraussetzung für das Lernen bei Kindern und Jugendlichen sei die Beziehungsarbeit. Was aber passiert, wenn ein Lehrer einem Mädchen das Kopftuch verbietet und dieses sich dann vielleicht „nackt” fühlt, ist in der politischen Debatte kein Thema.
Dass sich an Pflichtschulen in Wien etwa immer mehr Mädchen verhüllen und von einer Zunahme religiöser Tendenzen berichtet wird, ist für Bulant noch kein Argument für ein Kopftuchverbot. An manchen höheren Schulen Wiens habe es auch phasenweise ein eklatantes Drogenproblem gegeben. Trotzdem wurden nicht alle Lehrer per Gesetz verpflichtet, ihre Schüler zu durchsuchen.
Das Kopftuchverbot an Schulen wurde eingeführt, ohne dass diese selbst danach verlangt hätten, kritisiert der Gewerkschafter. Mit den Folgen müssten sie nun allein zurechtkommen – in der Schule und außerhalb. Er rechnet schon jetzt mit empörten Anrufen, in denen Lehrer „denunziert” werden, weil sie das Kopftuchverbot angeblich nicht durchsetzen, obwohl bei Schulausflügen Ausnahmeregelungen gelten. „Man putzt sich wieder einmal an den Schulen ab.”
Ministerium in religiösen Fragen teilweise „einfach feig"
In anderen religiösen Fragen sei das Ministerium hingegen „einfach feige” und treffe keine klare Aussage. Als Beispiel nennt Bulant die Regelung zu Festtagen, die nicht gesetzliche Feiertage sind: Im aktuellen Informationsschreiben steht lediglich, dass es keinen Anspruch auf schulfrei an diesen Tagen gibt. Die Klassenlehrkraft kann „in besonderen Fällen” das Fernbleiben bis zu einem Tag erlauben. In der Praxis bekommt deshalb das eine Kind für das orthodoxe Weihnachtsfest oder das islamische Opferfest frei, ein anderes nur teilweise oder gar nicht. Oder die Eltern melden das Kind gleich krank, statt um die Erlaubnis zum Fernbleiben zu bitten.
„Immer, wenn es bei einem Thema gesellschaftspolitisch keine Klarheit gibt, müssen wir in der Schule damit herumwurschteln”, kommentiert Bulant. „Und immer, wenn es unangenehm wird, heißt es auf einmal: Schulautonomie.” Er würde sich eine Klarstellung wünschen, etwa dass eine Freistellung nur bei einmaligen Ereignissen wie einer Sponsion, einer Hochzeit oder einem Begräbnis möglich ist. „Dann übernimmt das Ministerium für das, was es möchte, auch Verantwortung.“
Die SPÖ tritt traditionell für die Trennung von Religion und Staat ein, auch ihr Koalitionspartner NEOS sowie die Grünen sind grundsätzlich für eine religionsneutrale Schule. Im aktuellen Regierungsprogramm sind jedoch keine Änderungen des Verhältnisses von Schule und Religionsgemeinschaften vorgesehen. Dieses Verhältnis ist auch im Konkordat zwischen Österreich und dem Vatikan vertraglich geregelt und gilt wegen des Gleichheitsgrundsatzes sinngemäß auch für alle anderen anerkannten Religionsgemeinschaften.
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