Sporrer scheitert im eigenem Zuständigkeitsbereich - Tipps unbrauchbar
Im Fall Marlene tun sich massive Widersprüche auf: Der exxpress berichtete bereits mehrfach – jetzt wird klar, warum Betroffene den Tipps aus dem Justizministerium nicht vertrauen können.
Rechte zugesichert – aber offenbar ohne Wirkung
Das Schreiben aus dem Ministerium ist in dieser Frage eindeutig. Dort wird ausdrücklich auf Paragraph 116a AußStrG verwiesen. Wörtlich heißt es, dass die betroffene Person in einem Erwachsenenschutzverfahren „unabhängig von ihrer Verfahrensfähigkeit Verfahrenshandlungen vornehmen kann“. Ebenso klar wird festgehalten, dass dann, wenn ihre Anträge nicht mit jenen ihres Vertreters übereinstimmen, „alle Anträge inhaltlich zu berücksichtigen“ seien. Auf dem Papier klingt das nach einem funktionierenden Rechtsschutz. Im Fall Marlene stellte sich diese Zusicherung jedoch als wertlos heraus.
Das System dreht sich im Kreis
Nun, genau diese theoretischen Rechte laufen im konkreten Fall ins Leere. Besonders brisant: Diese Einschätzung steht im klaren Widerspruch zu unabhängigen Gutachten. Wie aus einem aktuellen Beschluss hervorgeht, werden Eingaben der Betroffenen schlicht als „nicht zurechenbar“ zurückgewiesen. Damit entsteht de facto eine rechtliche Sackgasse: Wenn Anträge nicht anerkannt werden, kann sich die betroffene Person auch nicht gegen ihren eigenen Erwachsenenvertreter zur Wehr setzen.
Besonders brisant: Diese Einschätzung steht im klaren Widerspruch zu unabhängigen Gutachten. Zwei Fachexpertisen aus dem Frühjahr 2025 kommen übereinstimmend zum Schluss, dass Marlene Hess-Kohlbacher sehr wohl über ausreichende Kommunikations- und Entscheidungsfähigkeit verfügt. Auch aus fachlicher Sicht gilt: Es gibt keine starre Grenze, ab der ein Mensch „zu behindert“ wäre, um Anträge zu stellen oder sich an ein Gericht zu wenden.
Damit wird der Fall zu einem paradoxen Kreislauf: Während externe Gutachten die Fähigkeit zur Mitbestimmung bestätigen, werden ihre Eingaben von Gerichten gleichzeitig als „nicht zurechenbar“ zurückgewiesen. Rechte bestehen also “nur” formal – werden aber in der Praxis nicht anerkannt.
Für die Betroffene bedeutet das, dass sie laut Gesetz handeln darf, sie wird aber faktisch daran gehindert. Jeder Versuch, sich gegen Entscheidungen oder den eigenen Erwachsenenvertreter zu wehren, läuft ins Leere – und genau das hält den Fall seit Jahren in einer juristischen Endlosschleife.
Was funktioniert in dieser Justiz eigentlich noch?
Der Fall Marlene ist längst mehr als ein Einzelfall – er legt offen, wie groß die Kluft zwischen gesetzlichem Anspruch und gelebter Realität in der österreichischen Justiz geworden ist. Während Justizministerin Anna Sporrer darauf verweist, dass Betroffene sehr wohl selbst Verfahrenshandlungen setzen können , zeigt der konkrete Fall ein völlig anderes Bild: Eingaben werden zurückgewiesen, Verfahren blockiert, Rechte bleiben wirkungslos.
Denn wenn Anträge als „nicht zurechenbar“ gelten, entsteht ein paradoxer Zustand: Das Recht, sich zu wehren, existiert – kann aber faktisch nicht ausgeübt werden.
Der Fall steht damit exemplarisch für ein System, in dem Zuständigkeiten verschwimmen, Kontrolle oft nur oberflächlich erfolgt und Betroffene in entscheidenden Momenten alleine gelassen werden.
Da kommt einem Wohl oder Übel die Frage in den Sinn: Was funktioniert in der Justiz noch? So sorgte etwa ein viel diskutiertes Urteil im „Fall Anna“ für massive Kritik, weil selbst grundlegende Fragen der Nachvollziehbarkeit offenblieben . Gleichzeitig löste die Aussage von Justizministerin Anna Sporrer, sie kenne die „Antifa“ als Organisation nicht, breite Irritation aus. Und auch andere dramatische Entwicklungen – von Suizidfällen in Haft bis hin zu Ausbrüchen aus Gefängnissen – werfen kein gutes Licht auf die Handlungsfähigkeit der Justiz unter Ministerin Sporrer.
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