Steuererklärung 2026: Diese 12 Absetzbeträge verschenken die meisten Österreicher
Jedes Jahr verschenken Millionen Österreicher bares Geld, weil sie ihre Steuererklärung nicht oder nur halbherzig abgeben. Die Arbeitnehmerveranlagung bringt im Schnitt 300 bis 800 Euro zurück – manche holen sich sogar über 2.000 Euro. Hier sind 12 Absetzbeträge, die kaum jemand kennt, aber fast jeder nutzen könnte.
Steuererklärung lohnt sich: Mit den richtigen Absetzbeträgen holen sich viele Österreicher hunderte Euro zurück.GETTYIMAGES/pcess609
1. Telearbeitspauschale: 3 Euro pro Tag, bis zu 300 Euro im Jahr
Seit der Pandemie gibt es eine Pauschale für Arbeit von zu Hause – sie gilt auch 2026 weiter. Wer von zu Hause arbeitet, kann pro Telearbeitstag 3 Euro absetzen, maximal für 100 Tage im Jahr, also bis zu 300 Euro. Das funktioniert auch ohne eigenes Arbeitszimmer. Der Arbeitgeber muss die Telearbeitstage bestätigen – fragen Sie in der Personalabteilung nach der Aufstellung.
2. Pendlerpauschale: Bis zu 3.672 Euro jährlich
Die Pendlerpauschale ist einer der größten Posten, den viele Österreicher übersehen. Ab 20 Kilometer einfacher Entfernung zum Arbeitsplatz gibt es das kleine Pendlerpauschale (ab 696 Euro/Jahr). Ab 2 Kilometer, wenn kein öffentliches Verkehrsmittel zumutbar ist, gibt es das große Pendlerpauschale – bis zu 3.672 Euro. Dazu kommt der Pendlereuro: 2 Euro pro Kilometer und Jahr (für das Veranlagungsjahr 2025). Wer 40 Kilometer pendelt, bekommt zusätzlich 80 Euro. Nicht viel, aber in Kombination mit der Pauschale summiert es sich.
3. Sonderausgaben für Kirchenbeitrag: Bis zu 600 Euro
Kirchenbeiträge sind bis 600 Euro pro Jahr absetzbar. Das gilt für alle gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften in Österreich. Die Kirchen melden die Beträge mittlerweile automatisch ans Finanzamt – eine Überprüfung in der Steuererklärung lohnt sich dennoch.
4. Kinderbetreuungskosten: Bis zu 2.300 Euro pro Kind
Eltern können Kinderbetreuungskosten für Kinder bis zum 10. Lebensjahr absetzen – bis zu 2.300 Euro pro Kind und Jahr. Das umfasst Kindergarten, Hort, Tagesmutter und Ferienbetreuung. Wichtig: Die Betreuungsperson muss eine entsprechende Qualifikation haben. Viele Eltern vergessen, die Ferienbetreuung abzusetzen – allein Sommercamps kosten oft 500 bis 1.000 Euro pro Kind.
5. Außergewöhnliche Belastungen: Krankheit, Zahnarzt, Brille
Arztkosten, Zahnersatz, Brillen, Heilbehelfe – medizinisch notwendige Ausgaben, die die Krankenkasse nicht ersetzt, können als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Allerdings gibt es einen Selbstbehalt, der vom Einkommen abhängt (zwischen 6 und 12 Prozent). Wer in einem Jahr hohe Gesundheitskosten hat, sollte alles sammeln: Zahnimplantate (3.000 bis 5.000 Euro), Gleitsichtbrillen (500 bis 1.000 Euro), Physiotherapie, Psychotherapie. Ab einer gewissen Summe rechnet sich die Angabe enorm.
6. Spenden: Bis zu 10 Prozent des Einkommens
Spenden an begünstigte Einrichtungen sind bis zu 10 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte absetzbar. Voraussetzung ist, dass die Organisation auf der Liste der steuerlich begünstigten Spendenempfänger des Finanzministeriums steht. Viele Organisationen melden die Spenden automatisch – aber prüfen Sie, ob alle angekommen sind. Wer 500 Euro pro Jahr spendet, spart je nach Steuersatz 150 bis 250 Euro.
7. Gewerkschaftsbeiträge und Berufsverbände
Gewerkschaftsbeiträge werden häufig bereits über die Lohnverrechnung berücksichtigt. Beiträge zu Berufsverbänden und Fachorganisationen müssen Sie meist selbst angeben. Das betrifft Kammern, Fachgruppen und branchenspezifische Organisationen. Auch Mitgliedschaften bei beruflich relevanten Vereinen können absetzbar sein.
8. Fortbildungskosten: Ohne Limit absetzbar
Berufliche Fortbildung ist vollständig absetzbar – ohne feste Obergrenze. Das umfasst Kurskosten, Seminarkosten, Fachbücher, Online-Kurse, Konferenztickets und sogar Reisekosten zur Fortbildung. Auch ein berufsbegleitendes Studium kann absetzbar sein, wenn es mit der aktuellen Tätigkeit zusammenhängt.
9. Arbeitsmittel: Computer, Smartphone, Werkzeug
Alles, was Sie für Ihren Beruf brauchen, ist absetzbar: Laptop, Smartphone, Drucker, Fachliteratur oder berufliche Arbeitskleidung. Bei einem Laptop gilt: Bis zu Anschaffungskosten von 1.000 Euro (inklusive Umsatzsteuer) können die Kosten sofort abgesetzt werden. Liegt der Preis darüber, wird er über mehrere Jahre abgeschrieben. Auch die private Nutzung wird berücksichtigt – typischerweise setzt man etwa 60 Prozent als beruflich an.
10. Doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten
Wer aus beruflichen Gründen einen zweiten Wohnsitz am Arbeitsort braucht, kann die Kosten dafür absetzen: Miete, Strom, Heizung – bis zu einer angemessenen Grenze. Dazu kommen Familienheimfahrten: Die Fahrt zum Familienwohnsitz kann steuerlich berücksichtigt werden, allerdings nur bis zu einem Höchstbetrag von derzeit 306 Euro pro Monat.
11. Versicherungsbeiträge: Unfallversicherung und mehr
Viele Versicherungsbeiträge sind heute nicht mehr steuerlich absetzbar. Die früheren „Topf-Sonderausgaben“ (etwa Lebensversicherungen) wurden mit 2016 abgeschafft. In der Arbeitnehmerveranlagung können Versicherungsprämien daher meist nicht mehr geltend gemacht werden – nur in wenigen speziellen Fällen oder bei älteren Übergangsregelungen.
12. Steuerberatungskosten: Der Berater zahlt sich selbst
Die Kosten für einen Steuerberater sind vollständig als Sonderausgaben oder Werbungskosten absetzbar. Ein guter Steuerberater kostet 200 bis 500 Euro für eine Arbeitnehmerveranlagung – holt aber oft das Dreifache heraus. Auch Kosten für steuerliche Beratung oder Unterstützung bei der Arbeitnehmerveranlagung können abgesetzt werden. Wer unsicher ist, ob sich die Steuererklärung lohnt: Ein Erstgespräch beim Steuerberater klärt das in 30 Minuten.
Die goldene Regel
Sammeln Sie das ganze Jahr über alle Belege. Jede Rechnung, jeder Kassenbon, jede Bestätigung. Am Jahresende sortieren und in die Steuererklärung eintragen. Das dauert zwei bis drei Stunden – und bringt im Schnitt mehrere Hundert Euro zurück. Wer es nicht macht, verschenkt Geld.
Die Steuererklärung ist kein bürokratisches Monster – sie kann bares Geld zurückbringen. Wer diese Absetzmöglichkeiten kennt und nutzt, holt sich jedes Jahr Geld vom Finanzamt zurück.
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