Was als Geburtstagsfrühstück mit Panoramablick über Salzburg geplant war, endete für eine seit längerem in Salzburg lebende Muslimin in Empörung. Ihr wurde mitgeteilt, dass sie mit Hidschab nicht ins Sky-Restaurant des Hotels „Cool Mama“ kommen könne. Grund dafür ist ein allgemeines Kopfbedeckungsverbot. Während die Betroffene von Ausgrenzung spricht und die Gleichbehandlungsanwaltschaft eingeschaltet hat, betont der Betreiber sein gastronomisches Konzept und pocht auf einheitliche Regeln für alle.

WKO äußert sich zum Fall

Auf Anfrage des exxpress nahm auch die WKO in einem Statement Stellung:

“Gastronomiebetriebe haben aufgrund des Hausrechts die Möglichkeit u. a. Regelungen zum Dresscode aufzustellen. Das kann auch ein allgemeines Verbot von Kopfbedeckungen – etwa Hüte, Kappen, Hauben oder Kopftücher – beinhalten. Dies ist eine Entscheidung des einzelnen Unternehmens. Aus rechtlicher Sicht ist wesentlich: Regelungen zum Dresscode müssen für alle Gäste gleichermaßen gelten, neutral formuliert sein und klar kommuniziert werden”.