Endloses Scrollen, Cybermobbing, sexuelle Ausbeutung, Suchtmechanismen und psychische Belastungen: Die Gefahren, denen Kinder und Jugendliche im Internet begegnen können, sind real. Doch wie weit darf die Politik gehen, um Minderjährige davor zu schützen? Und wird der Kinderschutz erneut zum Türöffner für Kontrollsysteme, die am Ende sämtliche Internetnutzer betreffen?

Mit diesen Fragen beschäftigt sich der neue EU-Bericht „Child Safety Online – Protecting and Empowering Minors in a Digital World“. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte im März zwei Sonderberater damit beauftragt, ein Expertenpanel zu leiten und Empfehlungen für den Umgang von Minderjährigen mit sozialen Medien und anderen digitalen Angeboten zu formulieren.

Formal handelt es sich nicht um eine wissenschaftliche Studie, sondern um einen Bericht der beiden Vorsitzenden des Panels: des Kinder- und Jugendpsychiaters Jörg M. Fegert und der französischen Gesundheitsforscherin Maria Melchior. Die Verantwortung für die konkreten Empfehlungen liegt laut Bericht ausdrücklich bei ihnen, auch wenn zahlreiche Fachleute, Vertreter von Organisationen, Eltern und Jugendliche in die Beratungen eingebunden waren.

Den Bericht zur
Den Bericht zur "Kindersicherheit Online" finden Sie auf der Homepage der Europäischen Kommission.

EU will Zugang unter 13 Jahren beschränken

Unter dem bewusst weit gefassten Begriff „Social Media+“ behandelt der Bericht nicht nur Instagram, TikTok, Facebook oder X. Er zählt dazu auch Videoplattformen, App-Stores, Computerspiele, KI-Begleiter und andere digitale Dienste, sofern diese riskante Inhalte oder Funktionen wie Endlos-Scrollen, Autoplay, Empfehlungsalgorithmen oder permanente Benachrichtigungen enthalten.

Die zentrale Empfehlung: Für Kinder unter 13 Jahren soll eine EU-weite Zugangsbeschränkung zu sozialen Medien und anderen digitalen Diensten eingeführt werden. Eine zeitlich begrenzte Nutzung soll nur mit Zustimmung und unter Aufsicht der Eltern oder zu Bildungszwecken möglich sein. Mitgliedstaaten sollen darüber hinaus auch für ältere Jugendliche strengere Altersgrenzen beschließen können.

Die dafür benötigte Infrastruktur ist längst in Arbeit. Die EU-Kommission hat eine Altersverifikationslösung entwickelt, mit der Nutzer derzeit nachweisen können sollen, dass sie älter als 18 Jahre sind. Laut Kommission lässt sich das System aber auch auf andere Altersgruppen wie „13+“ anpassen. Die sogenannte „Mini-Wallet“ basiert auf denselben technischen Spezifikationen wie die europäischen digitalen Identitätsbörsen, die bis Ende 2026 in allen Mitgliedstaaten ausgerollt werden sollen.

Weber: „Das geht radikal an der Lebensrealität vorbei“

Der habilitierte Kommunikationswissenschaftler und bekannte Plagiatsprüfer Stefan Weber bezeichnete den Bericht auf X als eine „Studie aus der Hölle“. Die EU inszeniere sich darin als Regulator, der über Kindern, Eltern, Lehrern und Digitalunternehmen stehe, schrieb Weber.

Gegenüber dem exxpress legt er nun nach. Schon die Entstehung des aufwendig gestalteten Papiers wirft für ihn Fragen auf: „Mich würde zunächst einmal interessieren, wie viel Euro dieser perfekt layoutierte Report den EU-Steuerzahler gekostet hat. Was haben die Studienautoren Fegert und Melchior verdient?“

Die EU-Kommission führt Fegert und Melchior als Sonderberater der Präsidentin mit Verträgen bis zum 31. Juli 2026. Nach den allgemeinen Regeln können Sonderberater vergütet oder unentgeltlich tätig sein. Welche Vergütung die beiden konkret erhielten und wie hoch die Gesamtkosten des Panels und des Berichts waren, geht aus der öffentlich zugänglichen Übersicht der Kommission nicht hervor.

Inhaltlich hält Weber die vorgeschlagenen Beschränkungen für den grundlegend falschen Weg: „Ich bin davon überzeugt, dass ein Verbot erstens vorgeschoben ist und zweitens völlig kontraproduktiv wäre. Das geht alles radikal an der Lebensrealität der Kinder vorbei. Die entscheidende Aufgabe bestehe nicht darin, Jugendliche pauschal von digitalen Angeboten fernzuhalten, sondern ihnen einen kritischen und eigenverantwortlichen Umgang damit zu vermitteln. „Entscheidend ist einzig und allein Medienkompetenz. ‚Empowering‘ kommt immer weit vor ‚Protecting‘, im Bericht ist es aber genau umgekehrt.“, so Weber.

Tatsächlich trägt der Bericht beide Begriffe bereits im Titel. In der praktischen Rangfolge stehen jedoch zunächst Zugangsbeschränkungen, Alterskontrollen und regulatorische Vorgaben. Die Befähigung der Kinder soll innerhalb eines von Behörden und Plattformen kontrollierten Rahmens erfolgen.

Social Media ist nicht nur Unterhaltung

Weber widerspricht insbesondere dem Vergleich von Social-Media-Altersgrenzen mit bestehenden Altersgrenzen für Alkohol oder andere Produkte. Soziale Netzwerke seien nicht bloß Unterhaltungsmaschinen, sondern längst wichtige Informationsräume. „Kinder holen sich auch Informationen aus Social Media und befriedigen nicht nur ihre Sucht nach Unterhaltung.“ ergänzt Weber.

Ein pauschaler Ausschluss könne daher auch den Zugang zu Nachrichten, Wissenschaft, politischen Debatten und alternativen Sichtweisen beschränken. Weber verweist dabei ausdrücklich auf X und YouTube: „X ist auch Social Media. Auf YouTube laufen auch Tausende politische Videos und Videos von kritischen Bloggern. Und das soll alles für die ersten 13 Lebensjahre verboten werden?“

Sein Vorwurf: „Zuerst soll Jugendlichen die Rezeption alternativer Kanäle verboten werden, dann kommen sie in die schulische Medienerziehung.“ Dabei bleibt im Bericht offen, welche Angebote am Ende konkret unter die Altersbeschränkungen fallen würden. Der Begriff „Social Media+“ ist so weit gefasst, dass theoretisch neben klassischen Netzwerken auch Videoplattformen, Spiele, KI-Anwendungen und App-Stores betroffen sein könnten. Entscheidend wäre damit nicht nur das Alter der Nutzer, sondern auch die politische und technische Entscheidung darüber, welche Dienste als ausreichend sicher gelten.

Selbst der Bericht räumt das Umgehungspotenzial ein

Wie schwer Altersverbote in der Praxis durchzusetzen sind, zeigt Australien, das im Dezember 2025 als erstes Land ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige in Kraft setzte. In einer Befragung unter rund 400 Jugendlichen erklärten drei Monate später mehr als 85 Prozent, weiterhin mindestens eine der für sie gesperrten Plattformen zu verwenden. Genutzt wurden unter anderem falsche Altersangaben, Fake-Accounts oder Konten, die auf ältere Personen registriert waren.

Auch der EU-Bericht selbst gesteht, dass die meisten Minderjährigen in Ländern mit pauschalen Altersverboten Wege gefunden hätten, diese zu umgehen. Die Autoren halten Beschränkungen dennoch für sinnvoll, weil sie langfristig gesellschaftliche Normen verändern und mehr Zeit für Aktivitäten außerhalb des Internets schaffen könnten.

Für Weber ist das ein weiteres Beispiel für einen Ansatz, der auf immer neue Vorschriften setzt, obwohl deren Wirkung fraglich bleibt: „Die EU hat nur zwei Paradigmen im Kopf: Regulieren und, wenn das nicht geht oder nichts bringt, Verbieten. Die EU versteht sich als oberste Regulierungsbehörde gegen die „bösen“ technischen Innovationen aus den USA und gegen mögliche politische Einflussnahmen aus Russland. Das ist ein grundlegender Policy-Fehler. Immer weniger Menschen wollen eine solche EU.“

Kinderschutz als Türöffner?

Eine solche EU hat vergangene Woche auch die vorübergehende Chatüberwachung im Eilverfahren wieder durch das Europäische Parlament gebracht. Gleichzeitig fordert der neue Bericht Alterskontrollen, Zugangsbeschränkungen und die Erkennung sexuellen Missbrauchs auch in privater digitaler Kommunikation.

Für Weber sind das keine voneinander unabhängigen Maßnahmen, sondern Ausdruck derselben politischen Richtung: Unter dem Schlagwort des Kinderschutzes entstehen immer neue Kontrollmöglichkeiten. „Willkommen in China, verantwortet von der Dissertationsplagiatorin Ursula von der Leyen. “, kommentiert Weber und macht sich zum Schluss Hoffnungen, denn „bald wird man all diese Bestrebungen und Akteure sowieso abwählen.”