
Syrer soll Mädchen (12) vergewaltigt haben: Anwalt nach Skandal-Freispruch entsetzt
Dieser Fall von Kuscheljustiz sorgt für Empörung: Ein 16-jähriger Syrer, der ein erst 12 Jahre altes Mädchen vergewaltigt haben soll, wurde freigesprochen. Der Anwalt des Mädchen zeigt sich entsetzt.
Weil ein 16-jähriger Syrer zwischen Jänner und Februar 2023 – das genaue Datum des angeblichen Übergriffs ist nicht bekannt – ein damals zwölf Jahre altes Mädchen in einem Parkhaus in Wien-Favoriten vergewaltigt haben soll, ist am Donnerstag am Landesgericht gegen ihn verhandelt worden. “Sie muss mich verwechseln”, betonte der Angeklagte. Zur Urteilsfindung benötigte der Senat eine Beratungszeit von nicht einmal zehn Minuten. Der Freispruch ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.
Der Rechtsanwalt des Mädchens, Sascha Flatz, zeigt sich gegenüber exxpress entsetzt: „Ich weiß, wie es meiner Mandantin geht. Ich weiß, dass sie die Wahrheit sagt. Ich habe alles versucht alles für sie zu bewirken“.
Der 16-Jährige streitet alle Anschuldigungen ab
Der Fall der mittlerweile 13-Jährigen hatte im Vorjahr für mediales Aufsehen gesorgt. Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt gegenüber ein Dutzend minderjähriger Burschen und einen 19-Jährigen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen (§ 206 StGB), weil sie das Mädchen im Antonspark in Favoriten kennengelernt und sich in weiterer Folge an der Unmündigen vergangen haben sollen.
Anwalt Flatz: "Nicht genügend Beweise"
Der Jugendliche, der sich heute vor einem Schöffensenat zu verantworten hatte, hatte mit dieser Gruppe nichts zu tun. Das Mädchen hatte den jungen Syrer im Helmut-Zilk-Park angesprochen, als er im dortigen Motorikpark trainierte. Sie habe ihn nach seinem Snapchat gefragt, schilderte er. Er habe sie dann noch zwei bis drei Mal im Park gesehen, es sei aber nie zu sexuellen Handlungen oder gar Geschlechtsverkehr gekommen, beteuerte er.
Als ihm ein offenbar unter Jugendlichen kursierendes Video gezeigt wurde, das andere Burschen beim Sex mit der Zwölfjährigen zeigte, habe er sie von seiner Kontaktliste gelöscht: “Es war ein schlechtes Video”, meinte er.
Rechtsanwalt Flatz stellt klar: “Das Gericht hat nicht gesagt, dass es meiner Mandantin nicht glaubt – das ist ganz wichtig zu betonen”. Der Syrer wurde freigesprochen, da “es nicht genügend Beweise dafür gibt, dass wirklich Gewalt oder Zwang im Spiel war”. So habe das Gericht den Freispruch begründet, sagt er.
Da die Gerichtsverhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, darf der Anwalt nicht viel zu dem Fall preisgeben.
Mädchen sagt, es wurde vergewaltigt
Die Anklage hatte dem Burschen vorgeworfen, mit der Zwölfjährigen in ein Parkhaus gegangen zu sein, wo er sie zunächst küsste. Dann sollen sich die beiden in die letzte Etage begeben haben, wo er das Mädchen aufgefordert haben soll, sich auszuziehen. Dann soll er sie an der Hüfte gepackt, gegen eine Wand gedrückt und mit ihr den Geschlechtsverkehr vollzogen haben. Die Zwölfjährige habe sich “aus Angst und mangels Fluchtmöglichkeit” dagegen nicht gewehrt, sagte die Staatsanwältin.
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Kommentare
So wurde es vor ca. 10 Jahren bestellt, so wird seit Jahren geliefert!
Frage an die Grüne Justizministerin:
Wo bleiben die diesem Urteil die Kinderschutzrechte??
Vergessen Sie Zadic. Die schlechteste Justizministerin aller Zeiten.
Vergessen Sie überhaupt die Justiz in Österreich. Die ist nicht “neutral”.
Seit Jahren wird eine Reform der österr. Justiz gefordert. Aber im Gegenteil. Es wird immer schlimmer.
Ist es nicht möglicherweise zumindest immer sexueller Missbrauch einer Minderjährigen. Ob jetzt auch Gewalt dabei war, und es deshalb eine Vergewaltigung wäre ist eine andere Frage. Aber laut Artikel legen die Chats nahe das es geschlechtliche Handlungen gab, weil sonst gäbs ja keine angebliche Erpressung mit Videos davon, oder? Und ist Erpressung bzw. Nötigung mit solchen Videos nicht Gewalt? Ok der Angeklagte streitet alles ab, eh klar, und erfindet den ominösen dritten der seinen Account (ohne sein Wissen) benutzt hat ( war da nicht mal was mit der Maurer und nem Wirt auch wenns da um Beleidigung ging, da war die Ausrede, unbekannte dritte Person, “Lebensfremd” wenn ich mich richtig erinnere), a bisl wenig als Verteidigung. Es gilt die Unschuldszu … äh -vermutung.
Kranke, linke Grüne Justiz. Würde mich abgrundtief schämen.
Die Justiz krankt schon lange. Ist nimmer normal. in eschützter Werkstätte die Richter
Der Name Muhammad war im Jahr 2023 der meistgewählte Name für neugeborene Jungen in England und Wales.
Stimmt und das soll uns gefallen? Und extra die Kommentarfunktion ausgeschaltet.
Wir brauchen dringend eine FPÖ-Regierung, ansonsten ist Österreich verloren!!!
OeXit dazu nicht vergessen
Die OBI-Werbung ist ein Wahnsinn ! Nicht wegzuschalten, was soll das ?? Hier ist es nimmer lustig ! Wir sollten diese Seite geschlossen verlassen…
Korrekt, heute mein letzter Tag auf exxpress.
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Der Exxpress bekommt von mir Zugriffe, das muss reichen.
Zu wenig Beweise !! Ein Video ist nicht ausreichend ! Unsere grüne Justiz ist zum 🤮!
Warum quält ihr uns mit so dummen Sprüchen , Doppelter Kommentar usw. letztklassig, typisch Österrreichisches Medium.
Leider darf man sich über solche Urteile nicht einmal mehr öffentlich wundern oder gar schriftlich Stellung nehmen, geschweige denn Kritik an der Justiz zu üben. Solche Urteile müssen ein Erinnerung an ähnlich oder noch unverständlichere Urteile erlauben dürfen. Ich erinnere an das Urteil im Burgenland wo der Täter, ein ausgebildeter Kick- Boxer nach dem zu Todebringen eines Familienvaters mit einer Geldstrafe von 100 (in Worten einhundert ) Euro bestraft wurde.