Weil ein 16-jähriger Syrer zwischen Jänner und Februar 2023 – das genaue Datum des angeblichen Übergriffs ist nicht bekannt – ein damals zwölf Jahre altes Mädchen in einem Parkhaus in Wien-Favoriten vergewaltigt haben soll, ist am Donnerstag am Landesgericht gegen ihn verhandelt worden. “Sie muss mich verwechseln”, betonte der Angeklagte. Zur Urteilsfindung benötigte der Senat eine Beratungszeit von nicht einmal zehn Minuten. Der Freispruch ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

Der Rechtsanwalt des Mädchens, Sascha Flatz, zeigt sich gegenüber exxpress entsetzt: „Ich weiß, wie es meiner Mandantin geht. Ich weiß, dass sie die Wahrheit sagt. Ich habe alles versucht alles für sie zu bewirken“.

Der 16-Jährige streitet alle Anschuldigungen ab

Der Fall der mittlerweile 13-Jährigen hatte im Vorjahr für mediales Aufsehen gesorgt. Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt gegenüber ein Dutzend minderjähriger Burschen und einen 19-Jährigen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen (§ 206 StGB), weil sie das Mädchen im Antonspark in Favoriten kennengelernt und sich in weiterer Folge an der Unmündigen vergangen haben sollen.

APA/GEORG HOCHMUTH

Anwalt Flatz: "Nicht genügend Beweise"

Der Jugendliche, der sich heute vor einem Schöffensenat zu verantworten hatte, hatte mit dieser Gruppe nichts zu tun. Das Mädchen hatte den jungen Syrer im Helmut-Zilk-Park angesprochen, als er im dortigen Motorikpark trainierte. Sie habe ihn nach seinem Snapchat gefragt, schilderte er. Er habe sie dann noch zwei bis drei Mal im Park gesehen, es sei aber nie zu sexuellen Handlungen oder gar Geschlechtsverkehr gekommen, beteuerte er.

Als ihm ein offenbar unter Jugendlichen kursierendes Video gezeigt wurde, das andere Burschen beim Sex mit der Zwölfjährigen zeigte, habe er sie von seiner Kontaktliste gelöscht: “Es war ein schlechtes Video”, meinte er.

Rechtsanwalt Flatz stellt klar: “Das Gericht hat nicht gesagt, dass es meiner Mandantin nicht glaubt – das ist ganz wichtig zu betonen”. Der Syrer wurde freigesprochen, da “es nicht genügend Beweise dafür gibt, dass wirklich Gewalt oder Zwang im Spiel war”. So habe das Gericht den Freispruch begründet, sagt er.

Da die Gerichtsverhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, darf der Anwalt nicht viel zu dem Fall preisgeben.

Mädchen sagt, es wurde vergewaltigt

Die Anklage hatte dem Burschen vorgeworfen, mit der Zwölfjährigen in ein Parkhaus gegangen zu sein, wo er sie zunächst küsste. Dann sollen sich die beiden in die letzte Etage begeben haben, wo er das Mädchen aufgefordert haben soll, sich auszuziehen. Dann soll er sie an der Hüfte gepackt, gegen eine Wand gedrückt und mit ihr den Geschlechtsverkehr vollzogen haben. Die Zwölfjährige habe sich “aus Angst und mangels Fluchtmöglichkeit” dagegen nicht gewehrt, sagte die Staatsanwältin.

Hier können Sie den exxpress unterstützen

Ihr Beitrag hilft, unsere Berichterstattung noch weiter auszubauen und diese weiterhin kostenlos und top-aktuell zu Verfügung zu stellen.

Jetzt unterstützen!

Kommentare

  • mike sagt:

    So wurde es vor ca. 10 Jahren bestellt, so wird seit Jahren geliefert!

  • Frage sagt:

    Frage an die Grüne Justizministerin:

    Wo bleiben die diesem Urteil die Kinderschutzrechte??

    18
    1
    1. Helios sagt:

      Vergessen Sie Zadic. Die schlechteste Justizministerin aller Zeiten.

      Vergessen Sie überhaupt die Justiz in Österreich. Die ist nicht “neutral”.

      Seit Jahren wird eine Reform der österr. Justiz gefordert. Aber im Gegenteil. Es wird immer schlimmer.

      12
      1
  • Andreas sagt:

    Ist es nicht möglicherweise zumindest immer sexueller Missbrauch einer Minderjährigen. Ob jetzt auch Gewalt dabei war, und es deshalb eine Vergewaltigung wäre ist eine andere Frage. Aber laut Artikel legen die Chats nahe das es geschlechtliche Handlungen gab, weil sonst gäbs ja keine angebliche Erpressung mit Videos davon, oder? Und ist Erpressung bzw. Nötigung mit solchen Videos nicht Gewalt? Ok der Angeklagte streitet alles ab, eh klar, und erfindet den ominösen dritten der seinen Account (ohne sein Wissen) benutzt hat ( war da nicht mal was mit der Maurer und nem Wirt auch wenns da um Beleidigung ging, da war die Ausrede, unbekannte dritte Person, “Lebensfremd” wenn ich mich richtig erinnere), a bisl wenig als Verteidigung. Es gilt die Unschuldszu … äh -vermutung.

    45
  • pussyriot-fotzenschleimpower-pudertanzallergie sagt:

    Kranke, linke Grüne Justiz. Würde mich abgrundtief schämen.

    75
    1
    1. erika sagt:

      Die Justiz krankt schon lange. Ist nimmer normal. in eschützter Werkstätte die Richter

      20
  • Noch Fragen? sagt:

    Der Name Muhammad war im Jahr 2023 der meistgewählte Name für neugeborene Jungen in England und Wales.

    53
    1
    1. wuschel sagt:

      Stimmt und das soll uns gefallen? Und extra die Kommentarfunktion ausgeschaltet.

      0
      1
  • Karin sagt:

    Wir brauchen dringend eine FPÖ-Regierung, ansonsten ist Österreich verloren!!!

    71
    1. wuschel sagt:

      OeXit dazu nicht vergessen

  • Hinweis sagt:

    Die OBI-Werbung ist ein Wahnsinn ! Nicht wegzuschalten, was soll das ?? Hier ist es nimmer lustig ! Wir sollten diese Seite geschlossen verlassen…

    30
    3
    1. Sog i sagt:

      Korrekt, heute mein letzter Tag auf exxpress.

      20
      1
      1. Der Mondbär sagt:

        @Hinweis: Installieren Sie das Browser-Add-on “uBlock Origin” (Chrome, Edge, Firefox etc.) und die Werbung ist ein für alle Mal Geschichte.

        Der Exxpress bekommt von mir Zugriffe, das muss reichen.

        21
  • Terpetschnig sagt:

    Zu wenig Beweise !! Ein Video ist nicht ausreichend ! Unsere grüne Justiz ist zum 🤮!

    108
    1
  • Dampfwalze sagt:

    Warum quält ihr uns mit so dummen Sprüchen , Doppelter Kommentar usw. letztklassig, typisch Österrreichisches Medium.

    39
  • conciliateur sagt:

    Leider darf man sich über solche Urteile nicht einmal mehr öffentlich wundern oder gar schriftlich Stellung nehmen, geschweige denn Kritik an der Justiz zu üben. Solche Urteile müssen ein Erinnerung an ähnlich oder noch unverständlichere Urteile erlauben dürfen. Ich erinnere an das Urteil im Burgenland wo der Täter, ein ausgebildeter Kick- Boxer nach dem zu Todebringen eines Familienvaters mit einer Geldstrafe von 100 (in Worten einhundert ) Euro bestraft wurde.

    140
    1
  • Alle anzeigen