Weil ein 16-jähriger Syrer zwischen Jänner und Februar 2023 – das genaue Datum des angeblichen Übergriffs ist nicht bekannt – ein damals zwölf Jahre altes Mädchen in einem Parkhaus in Wien-Favoriten vergewaltigt haben soll, ist am Donnerstag am Landesgericht gegen ihn verhandelt worden. “Sie muss mich verwechseln”, betonte der Angeklagte. Zur Urteilsfindung benötigte der Senat eine Beratungszeit von nicht einmal zehn Minuten. Der Freispruch ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

Der Rechtsanwalt des Mädchens, Sascha Flatz, zeigt sich gegenüber exxpress entsetzt: „Ich weiß, wie es meiner Mandantin geht. Ich weiß, dass sie die Wahrheit sagt. Ich habe alles versucht alles für sie zu bewirken“.

Der 16-Jährige streitet alle Anschuldigungen ab

Der Fall der mittlerweile 13-Jährigen hatte im Vorjahr für mediales Aufsehen gesorgt. Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt gegenüber ein Dutzend minderjähriger Burschen und einen 19-Jährigen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen (§ 206 StGB), weil sie das Mädchen im Antonspark in Favoriten kennengelernt und sich in weiterer Folge an der Unmündigen vergangen haben sollen.

APA/GEORG HOCHMUTH

Anwalt Flatz: "Nicht genügend Beweise"

Der Jugendliche, der sich heute vor einem Schöffensenat zu verantworten hatte, hatte mit dieser Gruppe nichts zu tun. Das Mädchen hatte den jungen Syrer im Helmut-Zilk-Park angesprochen, als er im dortigen Motorikpark trainierte. Sie habe ihn nach seinem Snapchat gefragt, schilderte er. Er habe sie dann noch zwei bis drei Mal im Park gesehen, es sei aber nie zu sexuellen Handlungen oder gar Geschlechtsverkehr gekommen, beteuerte er.

Als ihm ein offenbar unter Jugendlichen kursierendes Video gezeigt wurde, das andere Burschen beim Sex mit der Zwölfjährigen zeigte, habe er sie von seiner Kontaktliste gelöscht: “Es war ein schlechtes Video”, meinte er.

Rechtsanwalt Flatz stellt klar: “Das Gericht hat nicht gesagt, dass es meiner Mandantin nicht glaubt – das ist ganz wichtig zu betonen”. Der Syrer wurde freigesprochen, da “es nicht genügend Beweise dafür gibt, dass wirklich Gewalt oder Zwang im Spiel war”. So habe das Gericht den Freispruch begründet, sagt er.

Da die Gerichtsverhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, darf der Anwalt nicht viel zu dem Fall preisgeben.

Mädchen sagt, es wurde vergewaltigt

Die Anklage hatte dem Burschen vorgeworfen, mit der Zwölfjährigen in ein Parkhaus gegangen zu sein, wo er sie zunächst küsste. Dann sollen sich die beiden in die letzte Etage begeben haben, wo er das Mädchen aufgefordert haben soll, sich auszuziehen. Dann soll er sie an der Hüfte gepackt, gegen eine Wand gedrückt und mit ihr den Geschlechtsverkehr vollzogen haben. Die Zwölfjährige habe sich “aus Angst und mangels Fluchtmöglichkeit” dagegen nicht gewehrt, sagte die Staatsanwältin.