Die Krankenversicherung verweigerte einem Mann, der sich als Frau identifiziert, den Kostenersatz für die Entfernung der Barthaare. Der Fall ging vor Gericht. Wie die Presse am Montag berichtete, stellte das Gericht fest, dass eine tägliche Rasur, Waxing oder andere temporäre Methoden nicht ausreichen und psychische Belastungen verursachen können.

Die Krankenversicherung argumentierte, dass auch Frauen keine Erstattung für die Entfernung von Barthaaren erhalten würden und eine Kostenübernahme für Transpersonen daher gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße. Zudem seien alternative Methoden wie Rasur, Enthaarungscremes oder Waxing möglich.

Der Kläger, bei dem eine Genderdysphorie diagnostiziert wurde, hielt dagegen, dass der Bart die geschlechtliche Diskrepanz deutlich sichtbar mache und dies erhebliche psychische Auswirkungen habe.

Tägliche Rasur ist psychische Belastung

Das Arbeits- und Sozialgericht Wien folgte dieser Argumentation in einem bereits im Vorjahr gefällten, nun aber veröffentlichten Urteil. „Würde sich die Klägerin täglich im Gesicht rasieren müssen, würde ihr täglich vor Augen geführt, dass sie sich im falschen Geschlecht befindet“, argumentierte die Richterin. Zudem sei Waxing keine praktikable Alternative, da es erfordere, dass die Haare erst nachwachsen – was für die Betroffene unzumutbar sei und sie an manchen Tagen daran hindern könnte, das Haus zu verlassen.

Die Krankenversicherung wurde daher zur Übernahme der Kosten für die Laserepilation verpflichtet.

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