Tschetschenen gegen Syrer: Prozess um Gewaltattacke am Bahnhof Meidling
Am Wiener Landesgericht ist am Dienstag der Prozess um einen gewalttätigen Angriff auf arabisch aussehende Männer fortgesetzt worden, bei dem am 7. Juli 2024 am Bahnhof Meidling vier Männer teils schwer verletzt wurden.
Mit Abu Bakar D. kam der mutmaßliche Anführer von insgesamt 24 Angeklagten mit tschetschenischen Wurzeln zu Wort. Der 25-Jährige soll zum Angriff in Meidling aufgerufen haben. Er war nicht geständig. Sechs Mitangeklagte wurden nicht rechtskräftig verurteilt.
Den inkriminierten Tathandlungen vorangegangen war ein mehrmonatiger “Bandenkrieg” zwischen jungen Tschetschenen und Syrern, der die Wiener Polizei 2024 intensiv beschäftigte. Die Tschetschenen unterstellten Syrern Übergriffe auf Landsleute, seit dem Frühjahr 2024 war es mehrfach zu Ausschreitungen mit Schwerverletzten auf beiden Seiten gekommen. Seitens der Tschetschenen wurden Telegram-Accounts eingerichtet, die sich gegen sogenannte “505er” bzw. “515er” richteten, was sich auf Postleitzahlen in bestimmten Gebieten Syriens bezog.
Schlüsselfigur war dabei Abu Bakar D., der sich auf seinem Instagram-Account “stellvertreter_1” nannte und laut Anklage als Repräsentant der tschetschenischen Community in Wien gerierte. Er berief für den 7. Juli zunächst eine “Konferenz” ein, auf der er darlegte, “wie wir die 505 ausschalten, bevor noch mehr von uns verletzt oder getötet werden”, zitiert die Anklage aus einer Instagram-Story des Tschetschenen, der in einem separaten Verfahren Ende September 2025 wegen Anstiftung zum schweren Raub und Geldwäsche nicht rechtskräftig zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Zusätzlich wurden eineinhalb Jahre aus einer vorangegangenen Verurteilung widerrufen.
Hauptangeklagter bekannte sich "nicht schuldig"
“Frau Rat, ich bekenne mich zu allen Anklagepunkten nicht schuldig”, sagte Abu Bakar D. eingangs der Verhandlung, in der ihm nun Bestimmung zur absichtlich schweren Körperverletzung und schwerer gemeinschaftlicher Gewalt angelastet wird. Er sei weder Anstifter gewesen noch habe er den Angriff organisiert oder dazu aufgerufen. Vielmehr sei er nach Meidling gefahren, “um meine Landsleute davon abzuhalten”, behauptete der 25-Jährige. Er sei “durch ganz Meidling spaziert”, um junge Tschetschenen dazu aufzufordern, weg bzw. nach Hause zu gehen: “Jedem, den ich erkannt habe, habe ich gesagt, jetzt wäre es besser nach Hause zu fahren.”
Dieser Darstellung widersprach der Staatsanwalt unter Verweis auf die Auswertung von Handy-Daten einiger Mitangeklagter. Chats aus den Tagen vor und nach der gewalttätigen Attacke und die Angaben einiger Mitangeklagter würden belegen, dass der 25-Jährige “der Anführer war”.
Diese Funktion zeigt sich laut Staatsanwalt unter anderem daran, dass Abu Bakar D. einen zweiten Angriff untersagt und die Mittäter per Chat nach dem Angriff aufgefordert habe, ihre Handys und Beweismaterial zu vernichten. Vor der Attacke hätte Abu Bakar D. einem Mitangeklagten geschrieben “Morgen vernichten wir alle” und in diesem Zusammenhang “Totschläger und Schlagstöcke” erwähnt. An anderer Stelle hieß es im Vorfeld: “Die 505er sind Geschichte.”
Hauptangeklagter: "Habe keinen einzigen Bewaffneten gesehen"
Beim Eintreffen am Bahnhof Meidling habe er “keinen einzigen Bewaffneten gesehen”, behauptete der Hauptangeklagte. Den Angriff, der sich gegen Syrer richten hätte sollen, aber mehrere junge Afghanen traf, habe er gar nicht mitbekommen: “Ich war zu dem Zeitpunkt schon auf der Meidlinger Hauptstraße.” Er habe mit der Gewalt nichts zu tun gehabt. Er sei allenfalls “in der Nähe” gewesen. Weshalb Afghanen verletzt wurden, sei ihm schleierhaft, sagte der 25-Jährige. Diese würden ja ganz anders aussehen als Syrer, verwies er auf angeblich unterschiedliche Frisuren. Syrer würden sich außerdem “mehr westlich” kleiden, “mit Cargohosen, Bomberjacken”.
Der 25-Jährige gab zu, vor dem Angriff die “Konferenz” organisiert zu haben und sich von einem Influencer zum interviewen haben zu lassen, nachdem es wiederholt zu körperlichen Attacken von Syrern gegen die tschetschenische Community gekommen sei. Einer seiner Freunde sei in einem Park in Favoriten “abgestochen” worden und “fast gestorben”. Da habe er auf Telegram einen Kanal namens “Kriminaldienst” ins Leben gerufen, “um die Straftaten der 505er öffentlich zu diskutieren. Tätliche Angriffe, Körperverletzungen, schwere Körperverletzungen, Nötigung, Erpressung.” Er habe insofern “als Berichterstatter” fungiert und Bilder und Videos von syrischen Angreifern publik gemacht.
Auf die Frage der Richterin, warum er sich nicht an die Polizei gewandt hätte, erwiderte der 25-Jährige: “in meiner Kultur gilt es als nicht schön, wenn man sich an die Polizei wendet.” Daher habe er sein Wissen über seine Telegram-Kanal öffentlich gemacht: “Aus dem Verfassungsschutzbericht weiß ich, dass da viele Polizisten drinnen waren.” Sein Ansinnen sei gewesen, “dass die Syrer von der Polizei aufgehalten werden”.
"Man wusste, dass etwas passieren wird"
Von den weiteren sieben Angeklagten im Alter zwischen 18 und 22 Jahren, gegen die am dritten Verhandlungstag ebenfalls wegen schwerer gemeinschaftlicher Gewalt und Beteiligung an absichtlich schweren Körperverletzungen verhandelt wurden, waren sechs geständig. Sie behaupteten allerdings, keine gewalttätigen Handlungen gesetzt und mit ihrer bloßen Anwesenheit nur einen psychischen Tatbeitrag geleistet zu haben. Er sei “rein aus Schaulustigkeit hingefahren. Man wusste, dass etwas passieren wird. Wir haben nicht damit gerechnet, dass es so eskalieren wird”, schilderte ein 18-Jähriger.
Sechs anklagekonform zu Bewährungsstrafen verurteilt
Diese sechs wurden am Ende des dritten Verhandlungstags zu jeweils bedingten Haftstrafen von sechs Monaten bzw. zwei Jahren verurteilt. Die sechs Monate fassten zwei zum Tatzeitpunkt noch Jugendliche aus, die inzwischen 18 sind. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Der 22-Jährige stellte jedwede Tatbeteiligung in Abrede. Er behauptete, er sei nicht am Tatort gewesen, wobei er auf die Standort-Daten seines Handys hinwies. Er sei auch auf keinem einzigen Bild bzw. Video aus den Überwachungskameras der Wiener Linien zu sehen. Gegen ihn und Abu Bakar D. wird die Verhandlung am Mittwoch fortgesetzt. Zum vierten Verhandlungstag sind die angegriffenen Afghanen als Zeugen geladen.
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