Unbedingte Haftstrafen für junge Sittenwächter (16, 20)
Zu unbedingten Haftstrafen von sechs und zehn Monaten sind Donnerstagmittag am Wiener Landesgericht zwei junge Burschen im Alter von 16 und 20 Jahren verurteilt worden.
Die ungeachtet ihres jugendlichen bzw. fast noch jugendlichen Alters bereits zwei Mal wegen Raubes Vorbestraften hatten sich am 29. Mai 2023 in Wien-Leopoldstadt als Sittenwächter aufgespielt, indem sie einen damals 16-Jährigen von einer Bank im Max-Winter-Park zerrten, zum Mitkommen zwangen und zusammenschlugen.
Die Angeklagten hatten vermutet, ihr Opfer sei auf einem Video zu sehen, das damals in den Sozialen Medien kursierte. Es zeigte einen jungen Mann beim Sex mit einer Elfjährigen, wobei der Mann die Szene mit dem eigenen Handy gefilmt und ins Netz gestellt hatte. Der 16-Jährige versicherte den ihm körperlich überlegenen Burschen, er sei nicht die Person auf dem Video und verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass sei Bart anders aussehe und er keine Narben am Oberkörper habe.
Schuldsprüche wegen schwerer Nötigung rechtskräftig
Dessen ungeachtet dirigierten die beiden Angeklagten und ein dritter Jugendlicher, der in einem separaten Verfahren als Beitragstäter bereits sechs Monate auf Bewährung ausgefasst hat, ihr Opfer in ein nahe gelegenes Gebäude, wobei sie zwei Pistolen zückten. Sie erklärten dem 16-Jährigen, er werde ein “Loch im Bein” haben, sollte er einen Fluchtversuch wagen. Im Stiegenhaus wurde dem Jugendlichen dann nahe gelegt, er solle endlich zugeben, dass er der Mann auf dem Sex-Video sei.
Als der 16-Jährige das weiter vehement abstritt, bugsierte ihn das Trio in den Keller, wo ihm eine Pistole gegen die Schläfe und die zweite gegen den Bauch gedrückt wurde. Der Jugendliche legte trotzdem kein Geständnis ab. Darauf kassierte er einen Faustschlag und, nachdem er zu Boden gegangen war, mehrere heftige Fußtritte. Als er sich nicht mehr rührte, liefen die Täter mit dem Handy ihres Opfers davon.
Vor einem Schöffensenat waren die Burschen nun umfassend geständig. Das schlug sich bei der Strafbemessung mildernd zu Buche. Die Schuldsprüche wegen schwerer Nötigung und dauernder Sachentziehung sind rechtskräftig.
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