In Rambo-Manier hatte die bayerische Staatsregierung unter Markus Söder (CSU) die Bevölkerung im ersten Corona-Lockdown an die Kandare genommen. Entschieden hat das Bundesverwaltungsgericht jetzt konkret über die Maßnahmen in den ersten drei Wochen des April 2020, als Bayern vorpreschte.

Da kannten die Bayern kein Pardon mehr. So war es verboten, ohne “triftigen Grund” die eigene Wohnung zu verlassen. Geahndet wurde das Lesen eines Buches auf einer Parkbank ebenso, wie ein illegales Picknick unter Familienangehörigen. 150 Euro Strafe kostete das jeweilige Fehlverhalten. Viele empfanden die harte Gangart im Freistaat als reine Schikane.

Und auch die deutschen Höchstrichter stuften die Maßnahmen als überzogen ein und erklärten die Ausgangssperre im Nachhinein als rechtswidrig. Bayern wurde verdonnert, die zu unrecht kassierten Geldstrafen zurück zu zahlen.

22.000 Bußgelder wurden damals verhängt. Wie das bayerische Gesundheitsministeriums jetzt bestätigte, können sich die Betroffenen ihr Geld ab sofort bei den zuständigen Kommunen zurückholen.