Vater mit drei Messerstichen getötet: Sohn (30) in Anstalt eingewiesen
Im Juli 2022 hat ein Sohn (30) seinen eigenen Vater erstochen. Am (heutigen) Mittwoch ist er vom Landesgericht Feldkirch für unbestimmte Zeit in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen worden. Laut Gutachten leidet der Mann unter einer bipolaren Störung und war zum Zeitpunkt der Tat unzurechnungsfähig.
Die Tat ereignete sich in der Nacht auf den 3. Juli in einem Mehrparteienhaus in Feldkirch-Tisis. Nachbarn alarmierten aufgrund von Schreien die Einsatzkräfte. Doch als diese am Tatort eintrafen, lag der Vater bereits tot am Boden. Er wurde mit vier Messerstichen niedergestreckt. Der Sohn wohnte gemeinsam mit seinem pflegebedürftigen Vater im selben Haushalt. Er wurde festgenommen. Gegenüber der Polizei machte er einen verwirrten Eindruck. Vor Gericht gestand der Betroffene die Tat. Er hatte mit einem Küchenmesser mit 20 Zentimeter langen Klinge auf den Vater eingestochen.
Ein Forensiker vor Gerichte schätzte den Mann als psychisch unzurechnungsfähig ein zum Zeitpunkt des Mordes. Als die Polizisten am Tatort eintraffen, hat er von höheren Mächten und Göttern gesprochen. Laut Gutachten leidet der Mann unter einer bipolaren Störung. Zum Zeitpunkt der Tat hatte er eine manische und damit psychotische Phase durchlebt. Der Mann wird nun für unbestimmte Zeit in eine psychiatrische Anstalt eingeliefert.
Zurechnungsfähigkeit war nicht gegeben
Später stellte sich heraus, dass der Vater noch etwa zehn Minuten vor der Tat die Notrufnummer 144 wählte. Wie der Senior am Telefon sagte, drehte sein Sohn durch. Die Recherchen der Ermittler nach der Bluttat ergaben, dass lautstarke Auseinandersetzungen zwischen dem Vater und seinem Sohn immer wieder vorgekommen waren.
Gerichtspsychiater Reinhard Haller kam in seinem Gutachten zum Schluss, dass sich der Sohn zum Zeitpunkt der Tat in einer manischen und damit psychotischen Phase befunden habe. Zurechnungsfähigkeit sei nicht gegeben gewesen. Er war schon in der Vergangenheit mehrmals in stationärer psychiatrischer Behandlung gewesen. Ohne psychiatrische Behandlung seien weitere schwere Straftaten zu befürchten, hieß es. Die Geschworenen waren einhellig der Ansicht, dass der Mann seinen Vater ermordet hat. Auf dieser Basis wurde die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum bestimmt.
Kommentare