Dem Bericht zufolge soll sich der Vorfall bereits 2019 ereignet haben, doch erst 2022 wurde Strafanzeige erstattet. Der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter hat einem Bericht zufolge in dieser Woche begonnen.

Krankenschwester von Schumacher vergewaltigt

Das Opfer soll eine rund 30-jährige Krankenschwester sein, die Schumacher seit seinem tragischen Skiunfall im Jahr 2013 betreute. Sie habe nach Angaben der Staatsanwaltschaft keinerlei familiäre Beziehung zu den Schumachers, ebenso seien keine Familienmitglieder in den Fall verwickelt.

Der Beschuldigte ist laut Medien ein australischer Rennfahrer, der damals ein enger Freund von Mick Schumacher gewesen sein soll. Nach einer durchzechten Nacht soll es im Billardzimmer des Anwesens zu dem Übergriff gekommen sein.

Ein schwerer Vorwurf

Laut Anklage soll sich die Tat am 23. November 2019 ereignet haben. Nach Schichtende hätten mehrere Pfleger gemeinsam den Tag ausklingen lassen – Alkohol sei im Spiel gewesen. Die Krankenschwester habe sich schließlich unwohl gefühlt, sei von Kollegen ins Bett gebracht und „ohne sie auszuziehen“ schlafen gelegt worden.

Kurze Zeit später, so der Vorwurf, sei der Australier in das Zimmer gegangen und habe sich an der Frau vergangen. Ihm wird zur Last gelegt, zwei Mal Sex mit ihr gehabt zu haben, ohne ihre Zustimmung.

Der Angeklagte weist die Vorwürfe zurück. Er habe die Frau bereits zuvor in einem Genfer Club geküsst, behauptet er. Das Opfer bestreitet jedoch eine engere Beziehung zu ihm.

Ob Michael Schumacher selbst zu diesem Zeitpunkt auf dem Anwesen war, ist nicht bekannt. Die Familie verbringt die Wintermonate laut Medienberichten üblicherweise auf Mallorca.

Ein stilles Drama im Schatten der Formel-1-Legende

Die Ermittlungen werfen ein Schlaglicht auf das stille Leben der Familie Schumacher, die sich seit dem tragischen Skiunfall 2013 vollständig aus der Öffentlichkeit zurückgezogen hat. Nur enge Vertraute dürfen den Rekord-Weltmeister sehen – die Krankenschwester gehörte zu diesem kleinen Kreis.

Der Prozess läuft derzeit in der Schweiz. Ob und wann ein Urteil fällt, ist noch offen.