Vergewaltigung durch Bürgermeister: Gemeinde muss Schadenersatz zahlen
Ein Bürgermeister vergewaltigte eine Amtsleiterin und ist dafür rechtskräftig verurteilt worden. Jetzt muss die betroffene Gemeinde Schadenersatz an das Opfer zahlen – wegen Verstoß gegen die Fürsorgepflicht.
Ein oberösterreichischer Ex-ÖVP-Bürgermeister und Landtagsabgeordnete wurde wegen Vergewaltigung einer Amtsleiterin in den Jahren 2014 bis 2016 rechtskräftig verurteilt. Er muss sieben Jahre in Haft.
Nun muss die Gemeinde für die Straftat ihres ehemaligen Ortsoberhauptes haften. Das bedeutet, die Gemeinde muss Schadenersatz zahlen. Die Frau hatte eine Amtshaftungsklage gegen die Gemeinde eingereicht. Die Forderung betrug 73.000 Euro plus allfällige künftige Schäden, berichtet die „Krone“.
Die Beamte ist wegen einer depressiven Störung – verursacht durch die sexuellen Übergriffe des Bürgermeisters – seit 2018 im Krankenstand und wurde schließlich wegen krankheitsbedingter dauernder Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt.
Massiver Verstoß gegen Fürsorgepflicht
Der Oberste Gerichtshof begründete: “Mit den Vergewaltigungen, die der Bürgermeister … in den Amtsräumen verübt hat, tat er genau das Gegenteil dessen, was als Teil der Fürsorgepflicht seine Dienstpflicht gegenüber der Klägerin gewesen wäre.” Die Vergewaltigungen hätten im ausreichenden inneren und äußeren Zusammenhang mit dem hoheitlichen Aufgabenbereich gestanden, nämlich der dem Bürgermeister übertragenen Fürsorgepflicht gegenüber der Mitarbeiterin, hieß es weiter.
Der Ex-Politiker hat die Amtsleiterin zweimal sexuell belästigt, vergewaltigt und – als sie ihr Schweigen schließlich brach – verleumdet. Dafür kassierte er ursprünglich siebeneinhalb Jahre Haft. Er legte Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof (OGH) und Berufung gegen die Strafhöhe beim OLG ein. Der OGH wies die Beschwerde zurück und sah den Mann schuldig im Sinne der Anklage. Das OLG reduzierte 2022 die Strafe auf sieben Jahre. (APA / Red.)
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