Der Wiener DJ wurde zu 32 Monaten teilbedingter Haft verurteilt. Zehn Monate davon muss der 29-Jährige im Gefängnis absitzen. Zudem muss der Mann eine Psychotherapie absolvieren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der DJ nahm die Strafe an, die Staatsanwaltschaft geht allerdings in Berufung.

Neben Vergewaltigung in einem Fall erfolgte der Schuldspruch auch wegen der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung in zwei Fällen. Von allen anderen Anklagepunkten wie sexuelle Belästigung sowie der Missbrauch von wehrlosen Personen wurde er freigesprochen. Dafür gab es für den Schöffensenat “zu wenig Beweissubstrat”, wie die vorsitzende Richterin Danja Petschniker ausführte. Deshalb erfolgte die Verurteilung neben der Vergewaltigung auch wegen des Paragrafen 205a Strafgesetzbuch. “Die Idee hinter dem Paragrafen ist, dass ein ‘Nein’ auch ein ‘Nein’ bleiben muss”, betonte Petschniker. Mildernd wurden das Geständnis und der bisherige Lebenswandel gewertet. Erschwerend war das Zusammentreffen von mehreren Straftaten.

Überraschendes Geständnis

Die Verhandlung hatte am Freitag mit einem überraschenden Geständnis des Angeklagten gestartet. Der 29-Jährige gab am zweiten Verhandlungstag zu, im März 2024 auf der Toiletten-Anlage in einem Club einer Bekannten einen Stoß versetzt zu haben, sie fixiert und zur Duldung einer geschlechtlichen Handlung gezwungen zu haben.

Der Angeklagte kannte die 23-Jährige seit zwei Jahren von Sexpositiv-Partys. Am ersten Verhandlungstag stellte er diese gegen ihn erhobene Anschuldigung in Abrede: “Sie war eine gute, liebe Freundin von mir. Ich könnte ihr nie Gewalt antun. Ich bin prinzipiell kein gewalttätiger Mensch.”