Verhaftung von Bräutigam: Das sagt die Fremdenpolizei
Hamza U. wurde während seiner Hochzeit am Samstag in Gewahrsam genommen und am Dienstag abgeschoben. Dies sei die einzige Möglichkeit für eine Festnahme gewesen, erklärt nun die Fremdenpolizei. Der Türke hat bereits 13 Festnahmeversuche vereitelt.
Am Samstag wollte Hamza U. (26) seine Gundula B. (49) im Schloss Vösendorf (Niederösterreich) heiraten – doch während der Zeremonie wurde der türkische Staatsbürger von mehreren Beamten des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl festgenommen. Am Dienstag wurde er in die Türkei abgeschoben.
“Herr U. stellte im März 2022 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Die Prüfung jedes Asylverfahrens erfolgt im Rahmen eines umfassenden, individuellen und objektiven Ermittlungsverfahrens vor dem BFA. Das Asylrecht dient in erster Linie dazu, geflüchteten Menschen Schutz vor Verfolgung zu bieten. Im konkreten Fall kam das BFA zu dem Schluss, dass Herrn U. im Falle der Rückkehr in sein Heimatland keine Verfolgung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention droht und erließ im März 2023 einen vollinhaltlich negativen Bescheid. Gegen diesen wurde in weiterer Folge eine Beschwerde eingebracht”, erklärt nun die Fremdenpolizei. Die Beschwerde sei geprüft worden und im Juli 2023 abgelehnt worden.
13 Festnahmeversuche
“Herr U. erhob gegen das abweisende Erkenntnis des BVwG Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof”, so die Beamten weiter. Auch diese Beschwerde wurde im Dezember 2023 abgewiesen worden.
Erst wenn einer Ausreiseverpflichtung nicht nachgekommen wird und keine freiwillige bzw. eigenständige Ausreise erfolgt, leite das BFA eine zwangsweise Rückführung ein. “Herr U. habe bereits 13 Festnahmeversuche durch Untertauchen vereitelt und ist seiner Ausreiseverpflichtung nicht nachgekommen.”
Abschiebung auch nach Heirat
Zudem betonte die Fremdenpolizei, dass der Türke “keinerlei Angaben zu seiner beabsichtigten Verehelichung” machte. “Einer unrechtmäßig aufhältigen Person muss jedoch auch klar sein, dass eine reine Eheschließung an dem unsicheren Aufenthaltsstatus mit all seinen Konsequenzen nichts ändert”, hieß es abschließend.
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