Verkehrswende 2026: Neue Regeln für Pickerl, Führerschein, E-Scooter
2026 wird für Verkehrsteilnehmer zum Wendepunkt: Neue Regeln für E-Mopeds, E-Scooter und den Führerschein stehen vor der Tür. Auch bei Besitzstörungsklagen und dem Pickerl sind Änderungen geplant. Der ÖAMTC warnt allerdings vor offenen Fragen und rechtlichen Problemen.
Wie die Heute berichtet, stehen im Jahr 2026 zahlreiche Reformen des österreichischen Verkehrsrechts an. Von strengeren Vorschriften für E-Scooter über Erleichterungen beim Führerschein bis hin zu einem geplanten Eingriff gegen missbräuchliche Besitzstörungsklagen ist vieles angekündigt, manches noch unklar. Eines ist sicher: Für Autofahrer, Radfahrer und E-Scooter-Nutzer wird sich einiges ändern.
Weniger Geschäft mit Besitzstörungsklagen
Ein zentrales Vorhaben betrifft die umstrittenen Besitzstörungsklagen. Für entsprechende Geschäftsmodelle soll es künftig deutlich weniger lukrativ werden. Geplant ist ein Gesetz, das die Anwaltstarife und Gerichtsgebühren bei Störungshandlungen mit Kraftfahrzeugen senkt.
Das Ziel ist klar formuliert: Überhöhte Forderungen sollen sich nicht mehr rechnen. Gemeint sind jene Fälle, in denen Betroffene zahlen, um einen Klagsverzicht zu „erkaufen“. Durch die niedrigeren Kosten soll dieser Druck künftig wegfallen.
E-Mopeds, E-Scooter und neue StVO-Regeln
Mit der 36. Novelle der Straßenverkehrsordnung könnten ab 2026 mehrere tiefgreifende Neuerungen in Kraft treten. Besonders betroffen sind Elektrofahrzeuge.
So sollen E-Mopeds künftig als Kraftfahrzeuge gelten. Damit wären sie zulassungspflichtig und unterlägen der Führerschein-, Versicherungs- und Helmpflicht. Für viele Nutzer würde das einen spürbaren Einschnitt bedeuten.
Auch für E-Scooter sind Änderungen geplant. Ab dem 1. Mai 2026 soll die erlaubte Promillegrenze von derzeit höheren Werten auf 0,5 sinken. Zusätzlich müssen E-Scooter ab diesem Zeitpunkt mit einem Blinker ausgestattet sein.
Eine weitere mögliche Neuerung betrifft Fußgängerzonen. Diese könnten per Verordnung der zuständigen Behörde künftig nicht nur für Radfahrende, sondern auch für E-Scooter freigegeben werden.
Der ÖAMTC weist jedoch darauf hin, dass bei vielen Punkten noch wesentliche Details, inklusive des Zeitplans, offen sind.
Kritik des ÖAMTC: Kameras, Helmpflicht, Rechtsunsicherheit
Der Mobilitätsclub übt deutliche Kritik an der geplanten kamerabasierten Überwachung von Verkehrsflächen. Dadurch könnten Gemeinden mehr Möglichkeiten erhalten, Fahrverbote mit Kameras zu kontrollieren. Aus Sicht des ÖAMTC ist jedoch unklar, wo dies zulässig wäre. Es wird ein kaum überschaubarer Wildwuchs an Fahrverbotszonen und ein Flickenteppich lokaler Verkehrsregeln befürchtet. In der derzeit bekannten Form wird der Vorschlag außerdem als nicht verfassungskonform beurteilt.
Auch bei der geplanten Helmpflicht sieht der ÖAMTC Nachbesserungsbedarf. Die Bundesregierung will auf steigende Unfallzahlen reagieren und schlägt eine Helmpflicht für E-Biker bis 14 Jahre sowie für E-Scooter-Fahrer bis 16 Jahre vor. Der Mobilitätsclub hält diesen Ansatz für wenig treffsicher und spricht sich stattdessen für eine Helmpflicht für E-Scooter ohne Altersgrenze aus. Bei E-Bikes wird eine Helmpflicht ohne Strafandrohung gefordert.
Führerschein: Schnellere Wiederholung, längere Sperre
Auch beim Führerschein sind ab 1. Mai 2026 Änderungen angekündigt. Wer die theoretische oder praktische Prüfung nicht besteht, soll künftig bereits nach zwölf Tagen eine erneute Prüfung ablegen dürfen. Bisher waren dafür zwei Wochen Wartezeit vorgesehen.
Gleichzeitig wird „Schummeln” deutlich härter sanktioniert. Die Sperrfrist soll von neun auf 18 Monate steigen.
Für Lkw- und Busfahrer gibt es ebenfalls Neuerungen. Ab dem 60. Lebensjahr sollen Führerscheine dieser Kategorien künftig für fünf Jahre verlängert werden können – bisher waren es nur zwei.
Neues beim Führerschein-Dokument und beim Pickerl
Auch das Führerscheindokument selbst steht vor Anpassungen. Bei der Umschreibung eines Führerscheins aus einem Drittstaat soll es künftig möglich sein, bis zu sechs Monate nach Wohnsitznahme mit einer behördlichen Bestätigung weiterzufahren.
Darüber hinaus könnten internationale Führerscheine künftig mit einer Geltungsdauer von drei Jahren statt wie bisher maximal für ein Jahr ausgestellt werden. Zudem soll eine polizeiliche Verlust- oder Diebstahlsanzeige acht statt bisher vier Wochen als Ersatzführerschein gelten, allerdings weiterhin nur im Inland.
Eine weitere mögliche Reform betrifft das Pickerl. Aus der Politik gibt es den Vorschlag, die Prüfintervalle zu ändern. Konkrete Details dazu liegen derzeit noch nicht vor.
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