Ein siebenfacher afghanischer Familienvater soll seine 15-jährige Tochter in der Donaustadt beinahe getötet haben, weil sie einen Freund hatte. Der Mann stach laut Bericht mehrfach auf Hals und Oberkörper ein. Die Jugendliche schleppte sich schwerstverletzt aus der Wohnung und brach vor einer Arztpraxis zusammen.

Nur das schnelle Eingreifen des Arztes sowie eine Notoperation retteten ihr das Leben. Nun muss sich der 50-Jährige wegen versuchten Mordes vor Gericht verantworten.

Asylweg über 20 Jahre – und kein Integrationsfortschritt

Die Krone zeichnet die Asylvita des Mannes nach: Der heute 50-Jährige kam 2004 nach Österreich, stellte noch im selben Jahr seinen ersten Antrag und erhielt zunächst eine negative Entscheidung. Nach Berufung und jahrelanger Verfahrensdauer wurde ihm 2010 im Rahmen eines Familienverfahrens Schutzstatus zuerkannt – seine Ehefrau war bereits seit 2004 asylberechtigt.

Trotz dieses langen Aufenthalts spreche laut Bericht wenig für Integration. Die westliche Lebensweise soll der Mann weiterhin abgelehnt haben. Auch die Kinder- und Jugendhilfe MA 11 kannte die Familie seit Längerem wegen Konflikten rund um die Handynutzung des Mädchens; Hinweise auf Gewalt habe es aber nicht gegeben. Der Familienvater war polizeilich unbescholten.

Nach der Messerattacke leitete das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl ein Aberkennungsverfahren ein. Voraussetzung ist eine rechtskräftige Verurteilung. Danach – so der Plan – soll der Afghane nach Verbüßung der Haftstrafe abgeschoben werden.

Politischer Streit um Familienzusammenführung eskaliert

Parallel dazu entzündet sich ein politischer Konflikt um das Niederlassungsgesetz und die Zuteilung von Migranten. Die FPÖ in Niederösterreich meldete eine Null-Quote, erhielt aber 225 Personen zugeteilt. Landesrat Martin Antauer kritisiert in der Krone: „Der Stopp des Familiennachzugs ist der größte Schmäh des ÖVP-Innenministers. Das ist eine lupenreine Willkommenspolitik à la Merkel 2.0.“

Weiter sagt er: „Es ist egal, welche Zahl wir melden, da diese gänzlich ignoriert wird.“

Das Innenministerium widerspricht den Vorwürfen: Die Niederlassungsverordnung betreffe Zuzug zu „legal aufhältigen Personen“, etwa einem „serbischen Kellner“. Die Aussagen, es gehe um Familiennachzug von Asylberechtigten, seien falsch. Zudem würden FPÖ-regierte Länder in Salzburg und Vorarlberg keine Nuller-Quoten melden, andere wie die Steiermark reduzierten lediglich wegen Überlastung.

Eine politische Lösung ist nicht in Sicht – der Streit dürfte weitergehen.