VfGH: Teilnehmer-Beschränkungen bei Begräbnissen war nicht verhältnismäßig
Vielen Menschen konnten in der Pandemie nicht Abschied nehmen. Das Limit von 50 Teilnehmern bei Begräbnissen raubte vielen Bürgern die Möglichkeit, Verstorbenen die letzte Ehre zu erweisen. Der Verfassungsgerichtshof hat nun entschieden, dass das „unverhältnismäßig“ war. Zu spät.
Man hätte mit der Maßnahme zwar „legitime Ziele“ verfolgt, jedoch sei die letzte Verabschiedung von nahestehenden Verstorbenen weder wiederhol- noch substituierbar, das sei daher ein besonders schwerer Eingriff in das Recht auf Privatleben, so der VfGH in seinem Entscheid.
Andere Maßnahmen waren in Ordnung
Dass sich das Verfassungsgericht überhaupt damit beschäftigte, ist einer Oberösterreicherin zu verdanken. Diese konnte nicht am Begräbnis ihrer Tante teilnehmen.
Für gesetzeskonform befand der VfGH unter anderem die Testpflicht für die Ausreise aus Tirol und das Betretungsverbot von Kundenbereichen in Betriebsstätten etwa zur Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen.
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