Wer mehr Platz braucht, muss bei Southwest Airlines künftig extra zahlen
Die US-Fluggesellschaft Southwest Airlines verschärft ihre Bestimmungen: Wer künftig nicht vollständig in einen Sitz passt, muss den weiteren Platz ab dem 27. Jänner 2026 bezahlen. Eine Entscheidung, die viel Diskussion auslöst.
Die Fluggesellschaft Southwest Airlines ändert ab dem 27. Jänner 2026 ihre Sitzplatzregelung für Passagiere, die aufgrund ihres Körpergewichts mehr Platz benötigen. Bislang konnten Reisende, die nicht vollständig in einen einzelnen Sitz passten, einen zweiten Sitzplatz ohne Aufpreis in Anspruch nehmen – eine Kulanzregel, die nun jedoch abgeschafft wird. Ab dem Stichtag müssen diese Passagiere den zweiten Sitzplatz bei der Buchung bezahlen, eine Rückerstattung ist nur noch in Ausnahmefällen möglich.
Bisher kulant – jetzt kostenpflichtig
Die Änderung betrifft vor allem die Fluggäste, die Southwest Airlines bisher wegen ihrer Kulanz schätzten. Während Reisende früher nach Verfügbarkeit kostenlos einen zusätzlichen Platz am Gate bekommen oder diesen im Voraus buchen konnten, um ihn im Falle einer freien Kapazität erstattet zu bekommen, ist dies nun nicht mehr möglich. Wer einen zweiten Sitz braucht, muss diesen von Anfang an bezahlen.
Die Fluggesellschaft rechtfertigt die Maßnahme mit der Notwendigkeit, den Komfort und die Sicherheit aller Passagiere zu gewährleisten. In Zukunft gilt die Armlehne als Grenze: Über diese hinausragende Passagiere müssen einen zweiten Sitzplatz buchen, da sie diesen de facto belegen.
Debatte über Fairness und Diskriminierung
Die neue Regelung stößt auf gemischte Reaktionen. Kritiker werfen Southwest Airlines vor, Passagiere finanziell zu belasten und sehen in der Maßnahme eine Form der Diskriminierung. Vertreter von Passagierorganisationen warnen, dass diese Änderung dazu führen könnte, dass sich manche Menschen Flugreisen schlicht nicht mehr leisten können. Auf der anderen Seite argumentieren Befürworter, dass es nur fair sei, für den tatsächlich genutzten Platz zu bezahlen – ähnlich wie bei Übergepäck oder anderen Zusatzleistungen.
Keine Einheitlichkeit bei europäischen Airlines
In Europa gibt es noch keine einheitlichen Regelungen für solche Fälle. Während viele Fluggesellschaften, wie etwa Austrian Airlines, ihren Passagieren lediglich empfehlen, bei Bedarf einen zusätzlichen Sitz zu buchen, verpflichten nur wenige Gesellschaften ihre Kunden dazu. Ein ähnliches Beispiel findet sich in Kanada, wo seit 2008 auf Inlandsflügen das Prinzip „One person, one fare“ gilt – keine Zusatzgebühren, auch wenn zwei Sitze benötigt werden.
Die Entscheidung von Southwest Airlines ist Teil einer zunehmenden Diskussion über die Fairness und die finanziellen Belastungen für Passagiere, die mehr Platz im Flugzeug benötigen. Ob diese Regelung in Zukunft auch bei anderen Fluggesellschaften übernommen wird, bleibt abzuwarten.
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