Am 5. Februar startet die Berufungsverhandlung gegen eine Mitarbeiterin, die sich geweigert hatte, in einem sicherheitsrelevanten Strahlenschutz-Dokument vollständig zu gendern, berichtet die Berliner Zeitung.

Was folgte, klingt alles andere als moderne Verwaltung: Abmahnungen, fristlose Kündigung, massiver Druck. Dabei hatte die Frau das Dokument schlicht nach den geltenden Regeln der deutschen Amts- und Rechtssprache verfasst. Klare, verbindliche Vorgaben zur Gendersprache? Fehlanzeige. Trotz mehrfacher Nachfrage konnte das BSH keine schriftlichen Anweisungen vorlegen.

Das Arbeitsgericht Hamburg stellte bereits im Sommer klar: Die Kündigung war unzulässig, ebenso die Abmahnungen. Doch statt das Urteil zu akzeptieren, geht die Behörde in Berufung – und hält damit den Konflikt am Kochen. Die Kündigung wurde lediglich auf Eis gelegt.

Juristisch klar geregelt

Juristisch ist die Sache eigentlich eindeutig: Niemand ist gesetzlich verpflichtet zu gendern. Auch im Arbeitsverhältnis darf eine Behörde keine ideologische Sprachregel ohne vertragliche Grundlage erzwingen. Trotzdem scheint das BSH genau das versucht zu haben.

Begleitet wird der Prozess von wachsender Kritik. Initiativen wie “Stoppt Gendern” sprechen von einem alarmierenden Fall staatlicher Übergriffigkeit. Sprache diene der Verständigung – nicht der politischen Umerziehung, heißt es.