Wie ein syrischer Migrant mit fünf Flüchtlingskindern 13.000 Euro vom Staat kassiert
In Nordrhein-Westfalen sorgt ein unglaublicher Fall für Aufsehen: Ein 23-jähriger Syrer kassiert für die Aufnahme von fünf minderjährigen Asylbewerbern in seiner Wohnung über 13.000 Euro im Monat. Der Fall macht deutlich: Die Unterbringung von minderjährigen Flüchtlingen in Gastfamilien ist längst zum Geschäftsmodell in Deutschland geworden. Denn auch die Jugendträger, die die Kinder vermitteln, verdienen gutes Geld.
Seit 2015 kommen zahlreiche minderjährige Asylbewerber nach Deutschland. Den Jugendämtern kommt die Verantwortung zu, Unterkünfte für die Kinder zu finden. Daraus hat sich mittlerweile eine Art Geschäftsmodell entwickelt. Die Jugendämter spielen die Kinder freien Trägervereinen zu, die wiederum die Jugendlichen an Gastfamilien vermitteln. Nicht nur die aufnehmenden Gastfamilien erhalten dafür hohe Summen, auch die Trägervereine kassieren monatliche „Entgeltsätze“ für die Vermittlung und den gelegentlichen Kontakt mit den Familien.
Die Jugendträger suchen aktiv nach Gastfamilien
NIUS liegen exklusiv Dokumente vor, die zeigen, wie gnadenlos bei diesem Thema der deutsche Sozialstaat abgezockt wird, ohne dass die Politik eingreift. Konkret geht es um einen Syrer, der seit 2015 in Deutschland ist und im nordrhein-westfälischen Hagen lebt. Osama H. ist laut offiziellen Papieren am 1. Januar 2001 geboren. Damit wäre er 23 Jahre alt. Laut eigenen Angaben ist er als Friseur tätig. Offenbar erlangte H. kürzlich Kenntnis davon, dass freie Jugendträger nach Personen suchen, die unbegleitete minderjährige Asylbewerber in ihrer Wohnung aufnehmen. Also entschied sich der Alleinstehende, Gastvater zu werden.
Am 21. Dezember 2023 unterschreiben das zuständige Jugendamt Gladbeck und der freie Jugendträger „kinego gGmbH“ einen ersten Vertrag. Die Firma aus Bochum versteht ihre Aufgabe wie folgt: „Die kinego gGmbH wirbt geeignete Gastfamilien an und sucht nach einer möglichst guten Passung zwischen Gastfamilie und jungem Menschen.“
H. nimmt gleich zwei Kinder bei sich auf. Besonders auffällig: Laut den offiziellen Dokumenten sind auch Abdurrahman A. (16) und Mohammad A. (17) an einem 1. Januar geboren. Ein Problem scheint dies nicht zu sein. Vom Jugendamt erhält der Gastvater laut dem Vertrag fortan 4.074 Euro monatlich, zum einen für den „Grundbedarf“ und zum anderen für die „Kosten der Erziehung“ der beiden Kinder.
Auch der freie Projektträger „kinego“ geht nicht leer aus: Für die Vermittlung der Kinder an den jungen Syrer erhält er monatlich pro Kind 937,15 Euro, also insgesamt 1.874,30 Euro. Die Gegenleistung: Mindestens drei Stunden pro Woche muss der Jugendträger „betreuenden Kontakt mit den jungen Menschen bzw. mit den Gast- und/oder Herkunftsfamilien“ unterhalten. Dafür muss sich dann das Jugendamt nicht mehr um die Probleme kümmern. Niemanden in der Verwaltung scheint es zu stören, dass ein 23-jähriger Syrer, der am 1. Januar geboren ist, zwei minderjährige Syrer bei sich aufnimmt, die ebenfalls am 1. Januar geboren sind. Das Jugendamt Gladbeck äußert sich trotz mehrmaliger Nachfrage von NIUS nicht zu dem Fall.
Der Syrer nimmt drei weitere Kinder auf
Doch es wird noch besser: Denn H. nimmt kurze Zeit später weitere Kinder bei sich auf. Am 3. Januar 2024 wird der nächste Vertrag geschlossen, diesmal zwischen dem Jugendamt Remscheid und dem freien Projektträger „kinego“. Ein 16-Jähriger zieht bei H. ein. Besonders interessant: Kurz zuvor ist H. umgezogen. Der erste Vertrag mit dem Jugendamt Gladbeck weist eine andere Wohnadresse auf als der Vertrag mit dem Jugendamt Remscheid. Offenbar hat sich die Aufnahme der ersten beiden Kinder bereits gelohnt und der Syrer konnte in eine größere Wohnung ziehen.
Nun also erhöhen sich die Zahlungen an den jungen Mann erneut. Und wieder kassiert der Jugendträger ebenfalls mit ab. Das Prozedere setzt sich fort. Auch das Jugendamt Paderborn bringt am 16. Februar einen mittlerweile 17-Jährigen Asylbewerber bei H. unter. Am 15. März schließt das Jugendamt Kamen einen Vertrag mit „kinego“ ab. Das fünfte Kind zieht bei H. ein. In diesem Fall geht es um einen damals 13-Jährigen. Den Fall will die Behörde auf Nachfrage weder bestätigen noch dementieren, „weil mit einer Antwort ein eindeutiger Personenbezug (mindestens) zu dem namentlich erwähnten Syrer hergestellt und unzulässiger Weise personenbezogene Daten in Form von Sozialdaten (§ 67 Abs. 2 SGB X) offenbart würden“.
Zu diesem Zeitpunkt sind die Zahlungen an Osama H. sogar gestiegen. Denn passenderweise hat das zuständige Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen zum 1. Januar 2024 „die materiellen Aufwendungen für Pflegekinder“ angehoben. Seitdem zahlt die Behörde von Josefine Paul (Grüne) einen deutlich höheren Erziehungsbeitrag pro Kind. „Die nach Altersklassen gestaffelten Pauschalbeträge setzen sich aus den materiellen Kosten und dem Erziehungsbeitrag zusammen. Bei der Festlegung und Fortschreibung dieser Pauschalen orientiert sich Nordrhein-Westfalen – wie viele andere Bundesländer auch – an der Empfehlung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge. Die Pauschalen liegen seit dem 1. Januar dieses Jahres je nach Alter zwischen 1.151 und 1.445 Euro.“ Doch die „Kosten der Erziehung“ können durch das Jugendamt in schwierigen Fällen auch vervierfacht werden. H. gelingt es, einen entsprechenden Antrag durchzubringen. Demzufolge erhält er pro Kind in einigen Fällen eine Gesamtsumme von 2.705 Euro.
Und so bezieht der Syrer Monat für Monat für die fünf Kinder über 13.000 Euro aus Steuermitteln.
Dazu fließen mitunter auch zusätzliche Gelder: Im Falle eines anderen Kindes, das „kinego“ vermittelt hat, genehmigt die Stadt Hagen eine einmalige Zahlung von 1.250 Euro für die „Erstausstattung für Bekleidung und notwendiges Mobiliar“, wie ein NIUS vorliegendes Dokument beweist. Auch die Betreuungspauschale für die Jugendträger hat sich bereits zum 1. Juni 2023 von 910,54 Euro auf 937,15 Euro erhöht. Das ist die Summe, die „kinego“ monatlich erhält, um mindestens drei Stunden Betreuungsaufwand für die Familien zu leisten.
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