Nach ihrer Festnahme räumten die beiden 27-Jährigen die Tat ein. Gegen die Mutter wurde zudem ein Unterbringungsantrag in ein forensisch-therapeutisches Zentrum gestellt.

Im Laufe des Tages wird sich das Geschworenengericht unter dem Vorsitz von Richter Andreas Mair mit drei Gutachten befassen. Zwei gerichtsmedizinische Sachverständige werden im Schwurgerichtssaal sprechen, zudem wird die bekannte Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner ihre Expertise einbringen. Zeugen wurden hingegen nicht geladen, wie Gerichtssprecherin Birgit Fink mitteilte.

Mit einem Ausschluss der Öffentlichkeit wurde indes nicht gerechnet. Der Prozess wurde ganztägig anberaumt, das Urteil dürfte am Montagabend fallen. Den beiden Angeklagten droht im Falle einer Verurteilung lebenslange Haft.

Eltern wähnten „Dämon" in Buben

Laut der Anklage der Staatsanwaltschaft Innsbruck wurde den Eltern des toten Buben eine Persönlichkeitsstörung mit sadistischen Zügen attestiert. Bei den Taten, die sich über mehrere Monate zugetragen haben sollen, sollen sie jedoch zurechnungsfähig gewesen sein. In Vernehmungen gab die Mutter etwa an, dass in ihrem Kind ein „Dämon” wohne. Gemeinsam mit dem Vater, der nach seiner Festnahme Reue zeigte, soll sie schließlich dessen Tod bewusst herbeigeführt haben. Den beiden zufolge war der „Dämon” für ihre schwierige finanzielle Lebenssituation verantwortlich.

Dem Kleinkind sollen von seinen Eltern grausamste seelische und körperliche Misshandlungen zugefügt worden sein. Laut Anklagebehörde sollen sie ihn „vom übrigen Familienleben isoliert und weggesperrt, vollkommen entmenschlicht, erniedrigt und verängstigt” haben. „Sie haben ihn mit einem Kochlöffel geschlagen, ihn an Händen und Füßen mit Kabelbindern gefesselt und ihm dabei teilweise auch die Augen verbunden. Sie haben ihn auch an den Armaturen des Waschbeckens im WC angebunden und bei völliger Dunkelheit über Stunden eingesperrt“, hieß es seitens der Staatsanwaltschaft unter anderem.

Ihnen sei es demnach darauf angekommen, den Sohn möglichst qualvoll zu Tode zu bringen. Die Eltern sollen die Taten in Chats besprochen und mit Fotos und Videos dokumentiert haben. Die Beschuldigten bestärkten sich demnach gegenseitig darin, dass der Junge „vernichtet werden“ solle. Um die Eltern des angeklagten Vaters nicht zu verdächtig machen, hatte dieser sie mit den verbliebenen drei Schwestern, darunter eine Zwillingsschwester des Getöteten, weiterhin besucht. Auf Nachfrage nach dem Verbleib des Enkelsohns wurden den Großeltern Ausreden aufgetischt.

Vater verständigte nach Tod des Buben die Polizei

Schließlich wurde der Dreijährige am 19. Mai 2024 tot in seinem Bett aufgefunden. Der Vater verständigte die Polizei. Er starb an den Folgen seiner schweren Unterernährung und des damit einhergehenden Flüssigkeitsmangels. Vor seinem Tod wog das Kind bei einer Körpergröße von 94 Zentimetern lediglich sieben Kilogramm. Dies entsprach nicht einmal der Hälfte des zu erwartenden Gewichts eines Buben im entsprechenden Alter.

Seine Geschwister wiesen keine Mangelerscheinungen auf, sie wurden nach der Festnahme ihrer Eltern bei Pflegefamilien untergebracht.