Das in Leipzig ansässige Bundesverwaltungsgericht teilte heute mit, dass das Verbot gegen “Compact” vorläufig annulliert werde. Eine endgültige Entscheidung wird im Hauptsacheverfahren fallen.

Für die deutsche Innenministerin Nancy Faeser (SPD) ist das ein herber Rückschlag, hatte sie doch erst Mitte Juli „Compact“ verboten. Ihre Begründung damals:  Das Magazin sei ein „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“.

Zur Erinnerung: Nach einer Groß-Razzia in vier deutschen Bundesländern (Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt) gegen die „Compact-Magazin GmbH“ war am 16. Juli alle Aktivitäten des “Compact”-Magazins untersagt worden.

Faeser sagte damals auch, das Magazin hetze „auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie.“

Aus ihrem Ministerium hieß es darüber hinaus: „Die Organisationen (der Compact-Magazin GmbH; Anm.) richten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung”.