110-Seiten-Gutachten zu Pilnacek: Kein Mord – Ertrinken bestätigt
Kein Mord, kein Unfall – wohl Suizid: So lautet das Ergebnis eines weiteren Gutachtens im Fall Pilnacek. Spekulationen und die Smartwatch-Debatte setzten die Justiz zuvor unter Druck. Die OStA Wien stellt nun klar: Ohne Hinweis auf Fremdverschulden dürfen Ermittler nicht einfach private Chats und Daten durchwühlen.
Der Tod des ehemaligen ranghohen Sektionsleiters im Justizministerium Christian Pilnacek (Bild) am 20. Oktober 2023 sorgt bis heute für wilde Spekulationen.APA/GEORG HOCHMUTH
Monatelang stand ein Verdacht im Raum. Jetzt liegt ein neues, mehr als 110 Seiten starkes Gutachten vor – beauftragt von der Staatsanwaltschaft Eisenstadt. Der Befund: Todesursache durch Ertrinken, keine konkurrierenden Todesursachen, keine Hinweise auf Unfall, keine Hinweise auf Tötungsdelikt.
Verfasst wurde das Gutachten von der Leiterin des Instituts für Gerichtliche Medizin der MedUni Innsbruck. Ihrer Einschätzung zufolge sei „am ehesten von einem suizidalen Ertrinken auszugehen“. Auch die Verletzungen liefern laut Expertise keinen Anhaltspunkt für Fremdeinwirkung: sturz- und anstoßtypisch, Bagatellverletzungen ohne todesursächliche Bedeutung.
Damit bestätigt das neue Gutachten die Entscheidung vom 1. März 2024, das Verfahren einzustellen. Doch die eigentliche Kontroverse spielte sich nicht im Obduktionssaal ab – sondern in der Öffentlichkeit.
Smartwatch, Chats, 1200 Seiten – und der Druck auf die Behörden
Im Zentrum der Debatte stand eine andere Frage: Warum wurde nicht tiefer gegraben? Warum haben die Behörden nicht Smartwatch, Handy, Laptop umfassend ausgewertet? Vor allem Peter Pilz trieb diese Diskussion voran. Er sprach öffentlich von „mehr als 1200 Seiten“ Smartwatch-Daten und stellte infrage, warum diese als „irrelevant“ eingestuft worden seien. Seine Botschaft: Es könnte mehr geben, als die Behörden zugegeben hätten.
Der Druck wuchs. Andere Parteien schlossen sich an. Die grüne Abgeordnete Nina Tomaselli stellte parlamentarische Anfragen zur Auswertung digitaler Geräte. Sophie Wotschke (NEOS) kritisierte im Untersuchungsausschuss fehlende Rohdaten zur Smartwatch-Analyse. Christian Hafenecker (FPÖ), Initiator des U-Ausschusses, sprach ebenfalls von „über 1200 Seiten“ Smartwatch-Daten und verlangte umfassende Aufklärung.
Die Kernfrage lautete immer wieder: Hätte die Justiz noch weiter gehen müssen?
Wo die juristische Grenze verläuft
Hier setzt die Argumentation der Staatsanwaltschaft an – und sie betrifft einen Grundsatz. Eine Obduktion ist bereits dann zulässig, wenn eine Straftat nicht ausgeschlossen werden kann (§ 128 Abs 2 StPO). Genau das wurde nach dem Auffinden Pilnaceks durchgeführt.
Doch wenn sich daraus kein Hinweis auf Fremdverschulden ergibt, endet der gesetzliche Auftrag der Strafverfolgungsbehörden. Das Legalitätsprinzip (§ 5 StPO, Art. 18 B-VG) erlaubt Eingriffe in Grundrechte nur bei konkretem Tatverdacht.
Anders gesagt: Ohne Anhaltspunkt für ein Verbrechen dürfen Polizei und Staatsanwaltschaft nicht beginnen, private Chats, Notebooks oder persönliche Daten systematisch zu durchleuchten – nur weil öffentlicher Druck entsteht. Die Alternative wäre ein Staat, der nach jedem Suizid digitale Hinterlassenschaften vollständig auswertet. Ein Szenario, das schnell nach „Big Brother“ oder „Spitzelstaat“ klingen würde.
Einordnung
Rund 1.200 Menschen begehen in Österreich jährlich Suizid – etwa drei pro Tag. Nicht jeder tragische Tod ist ein Kriminalfall. Und nicht jede Spekulation ersetzt einen konkreten Tatverdacht.
Die Oberstaatsanwaltschaft Wien (OStA Wien) formuliert dazu in ihrer Presseaussendung: „Ohne einen (aus dieser Obduktion resultierenden) Hinweis auf Fremdverschulden ist eine darüber hinausgehende Ergründung der näheren Ursachen oder Hintergründe eines Todesfalls gemäß StPO nicht die Aufgabe von Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft.“ Mit anderen Worten: Kein Tatverdacht, keine weiteren Eingriffe.
Rund 1.200 Menschen begehen in Österreich jährlich Suizid – etwa drei pro Tag. Nicht jeder tragische Tod ist ein Kriminalfall. Und nicht jede Spekulation ersetzt einen konkreten Tatverdacht.
Die Oberstaatsanwaltschaft Wien (OStA Wien) formuliert dazu in ihrer Presseaussendung: „Ohne einen (aus dieser Obduktion resultierenden) Hinweis auf Fremdverschulden ist eine darüber hinausgehende Ergründung der näheren Ursachen oder Hintergründe eines Todesfalls gemäß StPO nicht die Aufgabe von Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft.“ Mit anderen Worten: Kein Tatverdacht, keine weiteren Eingriffe.
Öffentlicher Druck – und die Antwort der Justiz
Doch die monatelangen Attacken – vor allem von Peter Pilz – erzeugten ein mediales Dauerfeuer. Der öffentliche Druck wuchs. Deshalb wurden in der Folge zusätzliche Prüfungen veranlasst, darunter eine vertiefte Auswertung der Smartwatch-Daten. Weil die Debatte nicht abriss und das Vorgehen der zuständigen Staatsanwaltschaft Krems von Teilen der Öffentlichkeit nicht mehr als unbefangen wahrgenommen wurde, ging die Causa schließlich an die Staatsanwaltschaft Eisenstadt. Die vertiefte Smartwatch-Analyse, ursprünglich von Krems veranlasst, läuft seither im Rahmen dieser behördlichen Nachprüfung, ausgelöst durch die Verdächtigungen von Pilz.
Die OStA Wien beschreibt das in ihrer Aussendung, in der sie aus dem Gutachten zitiert, nüchtern. Man kann es natürlich auch so lesen: Unter medialem Dauerbeschuss sah sich die Justiz veranlasst, den Fall noch einmal aufzuschnüren und neu zuzustellen – um Vertrauen in Behörden und Ermittlungen abzusichern. Gleichzeitig hält die OStA ausdrücklich fest: Die ursprünglichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Krems seien „in keiner Weise zu beanstanden“ gewesen.
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