Regierung gibt 3,2 Millionen Euro Steuergeld für Migranten-Rückkehr aus
Österreich gibt Millionen an Steuergelder für die freiwillige Rückkehr von Migranten aus. Doch während Rückkehrhilfen in Höhe von bis zu 4.000 Euro angeboten werden, bleibt die Frage: Ist es gerechtfertigt, dass der Staat für die Ausreise von Migranten zahlt?
Das freiwillige Rückkehrprogramm für Migranten, insbesondere für Syrer, wird seit einigen Jahren als Alternative zur Zwangsabschiebung gefördert. Im Fokus stehen finanzielle Anreize für eine freiwillige Rückkehr, mit Beträgen von bis zu 4.000 Euro. Während die Regierung dieses Programm als kostengünstigere Lösung propagiert, bleiben Fragen zur Transparenz und dem politischen Rahmen offen. Eine parlamentarische Anfrage der FPÖ wirft Licht auf die tatsächlichen Ausgaben.
Österreich wird Syrern, die in ihr Heimatland zurückkehren wollen, eine Rückkehrprämie von 1.000 Euro zur Verfügung stellen. Das Land braucht nun seine Bürger, um wieder aufgebaut zu werden. Laufende Asylverfahren syrischer Staatsbürger in Österreich werden weiterhin ausgesetzt.
— Karl Nehammer (@karlnehammer) December 13, 2024
Die Rückkehrhilfe – Ein Überblick
Das Rückkehrprogramm für Migranten, das unter der Website Return from Austria betrieben wird, bietet sowohl finanzielle als auch organisatorische Unterstützung für Menschen, die Österreich verlassen möchten. Wie exxpress bereits im Dezember 2024 berichtete umfasst das Rückkehrpaket bis zu 4.000 Euro an Leistungen. Dieses setzt sich zusammen aus 1.000 Euro für die Rückkehrhilfe, 200 Euro als schnelle Hilfe bei der Ankunft im Herkunftsland und 2.800 Euro in Sachleistungen für medizinische, psychosoziale Unterstützung und Hilfe bei der Gründung eines Kleinunternehmens. Abgesehen davon werden auch die Flugkosten übernommen.
Die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU GmbH), die im Innenministerium (BMI)angesiedelt ist, spielt eine zentrale Rolle bei der Abwicklung des Rückkehrprogramms. Sie organisiert und koordiniert die finanzielle und organisatorische Unterstützung für freiwillige Rückkehrer, einschließlich der Bereitstellung von Starthilfen und weiteren Sachleistungen. Dieses Programm wird jedoch nicht nur aus nationalen Mitteln finanziert, sondern auch durch europäische Mittel, insbesondere durch den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF), der eine Co-Finanzierung ermöglicht. Damit wird die Rückkehrhilfe teilweise durch EU-Gelder unterstützt, was das Programm in einen größeren europäischen Kontext einbindet.
In 3,5 Jahren knapp 3,3 Mio. Euro
Im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 30. Juni 2025 wurden insgesamt 3,2 Millionen Euro für die Rückkehrhilfe aus nationalen Mitteln aufgebracht. In der parlamentarischen Anfrage des Abgeordneten Mag. Norbert Nemeth (FPÖ) vom 9. Juli 2025 an Innenminister Karner wurden diese Zahlen bestätigt. Laut Karner ist die freiwillige Rückkehr eine “kostengünstigere” und “nachhaltigere Lösung” im Vergleich zu Zwangsabschiebungen.
12.436 freiwillige Ausreisen in 3,5 Jahren
Laut der Antwort von Innenminister Karner haben seit Beginn des Programms insgesamt 12.436 freiwillige Ausreisen stattgefunden. Die meisten Rückkehrer kommen aus Ländern wie Serbien, der Türkei, Georgien und Syrien. Besonders auffällig ist die steigende Zahl an Rückkehrern aus der Türkei, die 2024 mit 1.013 Rückkehrern den größten Anteil ausmachten.
Die meiste Unterstützung ging an Syrer, die durch das Programm bereits mit bis zu 4.000 Euro unterstützt wurden, was die Rückkehr erleichtern soll. Im Jahr 2025 gab es bis zum 30. Juni bereits 1.672 Unterstützungsfälle, wobei der größte Anteil weiterhin aus Türkei und Syrien kommt
Können auch Straftäter Leistungen aus diesem Programm in Anspruch nehmen?
Die Rückkehrhilfe wird nur an Personen mit Ausreiseverpflichtung gewährt, und es bestehen klare Ausschlusskriterien, etwa für strafrechtlich verurteilte Personen. Laut den Angaben von Innenminister Karner werden alle Anträge auf Rückkehrhilfe individuell geprüft, um Missbrauch zu verhindern.
Laut Karner gibt es auch Maßnahmen zur Vermeidung von Missbrauch: Die Rückkehrhilfe wird als einmalige Leistung sofort bei der Ausreise ausgezahlt, und es gibt eine Datenbank, in der alle Anträge erfasst werden. Dies soll verhindern, dass Rückkehrer erneut nach Österreich einreisen und erneut die Unterstützung beantragen.
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