37 Millionen Euro für Palästina-Hilfswerk: Meinl-Reisinger erklärt sich
Trotz massiver internationaler Vorwürfe gegen das Palästinenser-Hilfswerk UNRWA wegen Nähe zur Hamas hält Außenministerin Beate Meinl-Reisinger an Österreichs Unterstützung fest. Eine parlamentarische Anfrage bringt nun neue Details ans Licht.
Eine parlamentarische Anfrage der FPÖ an Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (NEOS) bringt neue Details zur österreichischen Finanzierung des umstrittenen Palästinenser-Hilfswerks UNRWA ans Licht. Die Kritik: Österreich habe in der Vergangenheit Millionen an ein Hilfswerk überwiesen, dem immer wieder Nähe zu Terrororganisationen vorgeworfen wird.
In ihrer Antwort betont Meinl-Reisinger, das Außenministerium habe nach dem Hamas-Terrorangriff auf Israel am 7. Oktober 2023 sämtliche österreichischen Entwicklungsgelder für Palästina umgehend überprüft. Ziel sei gewesen, sicherzustellen, dass „kein Cent österreichisches Steuergeld der Hamas zugutekommt“. Laut Ministerium habe die Prüfung keine Hinweise ergeben, dass von der Austrian Development Agency (ADA) unterstützte Projekte für Terrorfinanzierung oder antisemitische Inhalte missbraucht worden seien.
UNRWA sei laut Ministerium in der Region ein „wesentlicher Kooperationspartner“, da die Organisation nicht nur humanitäre Hilfe abwickle, sondern auch quasi-staatliche Aufgaben im Gesundheits- und Bildungsbereich übernehme.
Mehr Kontrolle gefordert
Gleichzeitig stellt das Ressort Bedingungen: UNRWA müsse Transparenz herstellen, Vorwürfe lückenlos untersuchen und interne Kontrollmechanismen sowie Screening-Verfahren im Recruiting stärken. Ein Viertel des österreichischen Kernbeitrags sei 2025 gezielt zur Stärkung der internen Aufsicht verwendet worden – als Konsequenz aus dem sogenannten Colonna-Bericht.
Österreich stimmte zudem im Dezember in der UNO-Generalversammlung für eine Resolution, die auch das UNRWA-Mandat verlängert. Kritisch bewertet Meinl-Reisinger hingegen die Übernahme des UNRWA-Hauptquartiers in Ostjerusalem durch israelische Sicherheitskräfte – diese sei „völkerrechtswidrig“.
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