Die EU-Kommission hat den Initiatoren in einem Schreiben mitgeteilt, dass die Initiative aus ihrer Sicht „offenkundig” gegen die Werte der Union verstößt – und damit die Voraussetzungen für eine Registrierung nicht erfüllt. Ohne Registrierung kann das Bürgerbegehren gar nicht erst starten.

Der „Save Europe Act” wurde Ende Mai von der niederländischen Remigrations-Aktivisten Eva Vlaardingerbroek Martin Sellner vorgestellt. Die Initiative fordert unter anderem ein Moratorium für „nicht-westliche” Einwanderung, stärkeren Außengrenzschutz, schnellere Abschiebungen und ein europaweites Remigrations-System. Auf der Website der Kampagne kamen laut den Organisatoren binnen eines Monats mehr als 400.000 Unterschriften zusammen – rechtlich zählen diese für das offizielle EU-Verfahren allerdings nicht, denn gesammelt werden darf erst nach der Registrierung.

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Kommission sieht „Diskriminierung aufgrund der Rasse"

Genau die will die Kommission nun offenbar verweigern. In dem Schreiben heißt es, das geforderte Einwanderungs-Moratorium knüpfe an die „ethnische, kulturelle oder zivilisatorische Herkunft” der betroffenen Personen an. Damit begründe die Initiative eine „Diskriminierung aufgrund der Rasse und der ethnischen Herkunft” – ein Verstoß gegen Artikel 21 der EU-Grundrechtecharta und die in Artikel 2 des EU-Vertrags verankerten Grundwerte.

Bemerkenswert: Die Kommission gab den Initiatoren zwar bis 29. Juni Gelegenheit zur Stellungnahme – stellte aber zugleich klar, dass dies keine Einladung sei, den Text nachzubessern. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus, sie kann nun jederzeit fallen.

Verfasser berufen sich auf EU-Verträge

Die Initiatoren sehen das völlig anders – und berufen sich dabei selbst auf EU-Recht. Der Text der Initiative stützt sich auf Artikel 4 Absatz 2 des EU-Vertrags, der die Union zur Achtung der nationalen Identität der Mitgliedstaaten verpflichtet, sowie auf Artikel 22 der Grundrechtecharta, der kulturelle, religiöse und sprachliche Vielfalt schützt. Daraus leiten die Verfasser ein Recht der europäischen Völker ab, ihre „kollektive Identität, ihr Erbe und ihre Lebensweise” zu bewahren – der Schutz der eigenen Kultur sei demnach keine Diskriminierung, sondern eine bereits in den Verträgen verankerte Verpflichtung.

Gegen den Rassismus-Vorwurf halten die Initiatoren zudem ein juristisches Argument bereit: Die Kommission setze Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus fälschlich mit Rasse gleich. Das Migrationsrecht unterscheide schließlich ständig zwischen EU-Bürgern und Drittstaatsangehörigen – ohne dass das jemand als diskriminierend bezeichnen würde. Außerdem sei die Registrierung einer Bürgerinitiative ein rein formaler Schritt und keine inhaltliche Zustimmung der Kommission: Registrieren heiße nur, dass die Bürger darüber abstimmen dürfen – nicht, dass Brüssel die Forderungen teilt.

„Das ist keine Demokratie, das ist betreutes Mitbestimmen"

Scharfe Kritik kommt von FPÖ-EU-Abgeordneter Petra Steger: „Das ist ein ungeheuerlicher Vorgang und zeigt einmal mehr das wahre Gesicht dieser EU-Kommission. Sobald Bürger migrationskritisch unterschreiben, diskutieren und politischen Druck machen wollen, wird nicht mehr demokratisch argumentiert, sondern administrativ abgedreht.”

Die Bürgerinitiative sei als Instrument direkter Demokratie geschaffen worden, werde aber zunehmend zum „Feigenblatt”, so Steger: „Solange Bürger Initiativen unterstützen, die ins linksliberale Weltbild passen, schmückt sich Brüssel mit Partizipation und Bürgernähe. Wenn aber hunderttausende Europäer eine andere Migrationspolitik verlangen, dann greift die Kommission zur Wertekeule. Das ist keine Demokratie, das ist betreutes Mitbestimmen unter ideologischer Aufsicht.”

Besonders absurd sei der Diskriminierungs-Vorwurf, betonte die Freiheitliche: „Es ist nicht diskriminierend, geltendes Aufenthaltsrecht durchzusetzen. Es ist nicht diskriminierend, abgelehnte Asylwerber zurückzuführen.”

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Initiatoren wollen am 15. Juli nach Brüssel

Die Initiatoren reagierten mit einem Kampfansage-Video: Vlaardingerbroek nannte das Schreiben laut „Hungarian Conservative” den „ultimativen Beweis, dass die EU Europäer hasst” – und kündigte an, kein Wort zurückzunehmen. Am 15. Juli wollen die Organisatoren die gesammelten Unterschriften nach Brüssel bringen, das Ziel von einer Million soll „mit oder ohne” Zustimmung der Kommission erreicht werden.

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Juristisch ist das letzte Wort damit ohnehin nicht gesprochen: Gegen eine Ablehnung können die Initiatoren vor dem Gericht der EU klagen. Das hat der Kommission bei Bürgerinitiativen schon mehrfach Grenzen gezogen – die Initiative „Minority SafePack” etwa wurde erst nach einem Gerichtsverfahren registriert. Seit der Reform 2019 gilt die Registrierungsverweigerung als absolute Ausnahme: Die Hürde „offenkundig wertewidrig” wurde bewusst hoch angesetzt, damit die Kommission nicht zum inhaltlichen Türsteher wird. Genau diese Rolle nimmt sie nun ein – ob zu Recht, dürfte am Ende Luxemburg entscheiden.