412 vulnerable Österreicher. So viele Menschen werden von einer einzigen Person als gerichtlicher Erwachsenenvertreter verwaltet. Das geht aus einer parlamentarischen Anfragebeantwortung von Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) hervor. Das Justizministerium legt damit offen, was Betroffene und Experten seit Jahren beklagen – und was bislang nur als Schätzung im Raum stand.
Der exxpress hat mehrfach über das Thema berichtet, zuletzt über den Fall der 27-jährigen Marlene aus Neulengbach. Die junge Frau ist Autistin, mehrfach behindert und kann nicht sprechen. Trotzdem lebt sie mit Unterstützung ihrer Familie und ihrer Betreuerinnen weitgehend selbstbestimmt in einer eigenen Wohnung. Was ihr fehlt, ist ein Erwachsenenvertreter, der seinen Job macht. Wir haben den Fall ausführlich dokumentiert, unter anderem in einem Studiogespräch mit ihrer Mutter Martina Mayr.
Was bisher geschah
Wie schlimm es um diesen Schutz bestellt sein kann, möchte ich hier in aller kürze an drei Beispiele festmachen.
Erstens das Geld: Marlene hat Pflegestufe 6, das Pflegegeld verwaltet der Vertreter – die 24-Stunden-Betreuung zahlt trotzdem die Mutter. „Ich zahle die Personenbetreuerin selber“, sagte Mayr im exxpress-Interview. Seit 2018 borgt sich ihre Tochter Geld von ihr, damit die Versorgung überhaupt funktioniert.
Zweitens die E-Card. Weil der Vertreter Marlenes Post in seine Kanzlei umleiten lässt, kam die neue E-Card nie bei Marlene an. Das hatte zur Folge, dass Marlene Ende November bei einem Arzttermin plötzlich ohne gültige E-Card dastand. Dass die Karte längst abgelaufen war, fiel überhaupt erst beim Empfang in der Arztpraxis auf.
Drittens die „Zwangsunterbringung“. Im Februar 2025 wurde Marlene aus ihrem Alltag gerissen und in eine Einrichtung gebracht – ohne Vorbereitung, ohne ihre persönlichen Gegenstände, gegen den Rat von Therapeuten. „Für mich ist das so, wie wenn man ins Gefängnis geht“, so die Mutter. Seither nehme ihre Tochter angstlösende Medikamente, nur um den Weg in die Tageswerkstätte zu schaffen.
Und die Hilfe von oben? Mayr wandte sich ans Justizministerium und bekam – Tipps. Betroffene könnten ja selbst Anträge bei Gericht stellen, hieß es sinngemäß. In der Praxis ist Marlene genau das verwehrt: Ihr wird die Fähigkeit dazu abgesprochen, obwohl zwei Fachgutachten das Gegenteil belegen. Gleich zwei Enthebungsanträge gegen den Vertreter liegen vor – einer von der Pflegefachaufsicht, ein zweiter, den Marlene mit ihrer Vertrauensperson über einen Behindertenverein einbrachte. Passiert ist: nichts. „Bis heute ist der gerichtliche Erwachsenenvertreter nach wie vor für alle Lebensbereiche meiner Tochter zuständig“, sagt die Mutter. Sie selbst hat im Verfahren nicht einmal Parteistellung.
Niemand Fuehlt Sich Zustaendig Der Fall Marlene Spitzt Sich Dramatisch Zu
Die Zahlen, die das System entlarven
Wie kann das sein? Die Antwort liefert nun die Anfragebeantwortung selbst. Die Grünen-Abgeordneten Alma Zadić und Ralph Schallmeiner hatten im April unter dem Titel „Qualitätssicherung im Erwachsenenschutzrecht” 17 Fragen an die Ministerin gerichtet. Die Antwort kam Mitte Juni – samt zweier Beilagen aus der Verfahrensautomation Justiz, Stichtag 23. April 2026.
Die Beilagen offenbaren, dass es allein 38 Anwälte und Notare gibt, die jeweils mehr als 50 gerichtliche Erwachsenenvertretungen gleichzeitig führen. Zusammen verwalten diese 38 Personen sage und schreibe 6.193 Schutzbefohlene. Elf von ihnen kommen auf mehr als 200 Vertretungen, sechs auf mehr als 300, und zwei sprengen die 400er-Marke. Spitzenreiter ist eine Person mit 412 Vertretungen – davon 393 in Wien.
Fall Marlene Zeige Missstaende Auf Werde Als Systemsprengerin Abgestempelt
20 Hausbesuche pro Tag – „neben dem laufenden Geschäft"
Ein Erwachsenenvertreter ist laut Gesetz verpflichtet, mindestens einmal im Monat persönlichen Kontakt zur vertretenen Person zu halten. Bei 412 Vertretungen wären das 412 Besuche im Monat – das sind bei rund 20 Arbeitstagen mehr als 20 Hausbesuche an jedem einzelnen Tag. Und das neben dem laufenden Anwaltsgeschäft, neben Gerichtsterminen, neben den jährlichen Lebenssituationsberichten, die im Fall Marlene allein 228 Seiten umfassten.
Selbst wer „nur” 300 Menschen vertritt, müsste 15 Personen täglich besuchen. Das ist schlicht unmöglich – und genau hier beginnt das Problem. Zum Vergleich: Der Erwachsenenschutzverein VertretungsNetz betreut nach eigenen Angaben pro Vollzeitkraft eine überschaubare Zahl an Klienten, um den gesetzlichen Pflichten – monatlicher Kontakt, individuelle Betreuung – überhaupt nachkommen zu können. Anwälte mit mehreren Hundert Mandaten können das nach aller Logik nicht leisten.
Die Rechnung geht nur auf, wenn man die Qualität auf ein Minimum herunterschraubt. Die Leidtragenden sind jene, die sich am wenigsten wehren können: die Vertretenen selbst. Die DOSSIER-Rechercheplattform, die das Thema im Dezember umfassend aufrollte, dokumentierte den Fall eines Mannes, der 443 Tage lang keinen einzigen persönlichen Kontakt zu seinem Vertreter hatte. Und sie beschrieb, wie große Kanzleien ihre Aufgaben inzwischen an Subunternehmen auslagern – ein System, das laut DOSSIER „an Branchen wie Essenslieferdienste und Paketzustellung erinnert”.

Sporrers Juristischer Rat Greift Nicht
Wer profitiert – und wer zahlt
Während Anwälte Hunderte Mandate anhäufen können, bleiben die Erwachsenenschutzvereine chronisch unterfinanziert. Der bei der Reform 2018 versprochene Ausbau der Vereine fand nie im geplanten Umfang statt. Da es zu wenig Geld und Personal gibt, greifen die Gerichte auf Anwälte zurück. Ein Kreislauf, der das Problem verschärft, statt es zu lösen. Dabei ist das Gesetz selbst gut, betont Mayr: „Jetzt ist die Politik am Zug.“
Und die Politik? Schon bei der großen Reform 2018 war versprochen worden, die spezialisierten Vereine auszubauen – passiert ist das nie im geplanten Umfang. Die Folge bis heute: Weil die Vereine zu wenig Geld und Personal haben, greifen die Gerichte auf Anwälte zurück, die kein Limit kennen. Wie verzweifelt die Lage ist, zeigt eine Notmaßnahme aus dem Vorjahr: Seit einem Beschluss vom Juni 2025 dürfen Gerichte Anwälte sogar gegen ihren Willen zur Übernahme einer Vertretung verpflichten – ausdrücklich, „damit das System der gerichtlichen Erwachsenenvertretung nicht zusammenbricht“. Mehr Masse bei den Kanzleien, weniger Qualität für die Vertretenen.
Für Vereine, die hilfsbedürftige Menschen schützen sollen, ist zu wenig Geld da, an anderer Stelle sitzt das Steuergeld dafür locker. Allein zwischen 2019 und 2025 flossen laut parlamentarischen Anfragen 4,2 Milliarden Euro an 725 Vereine und Organisationen – vom Anti-Rassismus-Verein über Asyl-NGOs bis zu Kulturinitiativen mit fraglichem Nutzen (Ich erinnere an die 500.000 Euro Dokumentation über Andreas Babler in “Wahlkampf”, oder die Urin-Pool-Show in Venedig). Der exxpress berichtete.
Ngo Komplex Im Visier Regierung Plant Rotstift Bei Foerderungen
Die Ministerin sieht kein Problem
Auf die entscheidende Frage der Grünen – ob die Obergrenze automatisiert geprüft werde und ob eine gesetzliche Prüfpflicht geplant sei – blieb Sporrer eine klare Antwort schuldig. Die Gerichte „können“ das zentrale Vertretungsverzeichnis einsehen, heißt es. Ob sie es müssen, bleibt offen. Eine geplante Prüfpflicht? Fehlanzeige.
Stattdessen verweist die Ministerin auf bestehende „kontrollierende und korrigierende Mechanismen“ und betont, Betroffene und Angehörige könnten sich „jederzeit an das Gericht wenden“. Genau diese Zusicherung entpuppte sich im Fall Marlene als unmöglich. Die Familie hat sich unzählige Male ans Gericht gewandt – mit dem Ergebnis, dass Mayr dort als „Systemsprengerin“ gilt.
Dabei hat Marlene noch Glück im Unglück, denn ihre Mutter kämpft, dokumentiert, sammelt alle Unterlagen und lässt nicht locker. Die meisten Vertretenen haben das nicht. Kein hartnäckiges Umfeld, keine Familie, die sich durch Akten wühlt – niemanden, der für sie aufsteht. Sie sind von ihrem Vertreter abhängig.
Bleibt die Frage, die sich nach diesen Zahlen aufdrängt: Wie viele Fälle wie jener von Marlene verbergen sich hinter den 6.193 Vertretungen jener 38 Vielfach-Vertreter? Beantwortet hat sie bisher niemand.

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