50.600 Euro für Nehammers Social-Media: Rechnungshof ortet unzulässige Spende
Der Rechnungshof schlägt Alarm: Die Social-Media-Accounts von Kanzler Karl Nehammer (ÖVP) und Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) wurden unrechtmäßig für Parteizwecke genutzt. Doch auch die FPÖ und andere Parteien stehen im Fokus – unzulässige Spenden, Fanshops und Inserate sorgen für Wirbel.
Der Rechnungshof (RH) ortet im Zusammenhang mit Social-Media-Accounts von Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) und dem burgenländischen Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) unzulässige Spenden. Verstöße der Freiheitlichen sieht der RH in Zusammenhang mit einem Fanshop, der FPÖ-Werbematerialien vertreibt, sowie der “Neuen Freien Zeitung”. In allen Fällen wurden Mitteilungen an den unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UTPS) erstattet, der über etwaige Strafen entscheidet.
Generell würden sich im Zusammenhang mit Social-Media-Aktivitäten von Politikerinnen und Politikern “Abgrenzungsfragen ergeben, die mit potenziellen Interessenskonflikten verbunden sind”, betonte der RH am Freitag in einer Mitteilung zum Rechenschaftsbericht der ÖVP für das Jahr 2022. Im Endeffekt geht es dabei darum, wo die Aktivitäten eines Regierungsmitglieds enden und persönliche oder parteipolitische Aktivitäten beginnen. Dazu würden keine klaren Regeln vorliegen, weshalb der UPTS befasst werden soll.
Nehammers Social-Media-Account sorgen für Kritik
So sei der Medieninhaber der offiziellen Accounts des Bundeskanzlers die Partei. Laut der Überprüfung des RH ergaben sich im Jahr 2022 Personalkosten in der Höhe von 50.600 Euro, die die Partei dem Bundeskanzleramt nicht vergütet hat. Diese Personalkosten wertet der RH als unzulässige Spende. Weiters wurden Postings veröffentlicht, die die Regierungsarbeit des Bundeskanzlers nicht unmittelbar betreffen, sondern als Sujets der ÖVP und somit Werbung für die Partei zu qualifizieren sind. Darüber hinaus konnte die Partei durch den Einsatz öffentlicher Mittel (Werbeleistungen des Bundeskanzleramts) zusätzliche Follower generieren und daher von einem erhöhten Werbewert ihrer parteipolitischen Inhalte profitieren.
Einen Verstoß gegen das Parteiengesetz sieht der RH auch darin, dass Einnahmen und Ausgaben des Vereins “Österreichischer Seniorenbund” und der entsprechenden Vereine auf Landesebene nicht im Rechenschaftsbericht 2022 ausgewiesen wurden. Im Einklang mit einer von der Partei angefochtenen, nicht rechtskräftigen Entscheidung des UPTS sieht der Rechnungshof diese Vereine als “Gliederungen der Partei”. Eine ähnliche Thematik wie beim “Seniorenbund” liegt aus Sicht des Rechnungshofes auch bei der “Tiroler Jungbauernschaft/Landjugend” vor. Auch hier wären die Einnahmen und Ausgaben der “Tiroler Jungbauernschaft/Landjugend” als “Gliederung der Partei” im Rechenschaftsbericht der Partei anzuführen gewesen. Die ÖVP bestreitet, dass es sich um eine “Gliederung der Partei” handle.
Einen Verstoß in Zusammenhang mit Social-Media Postings ortet der RH auch bei der SPÖ. Der Facebook-Account des burgenländischen Landeshauptmanns Hans Peter Doskozil sei als öffentlicher Account dem Amt der Landesregierung zurechenbar. Im Jahr 2022 wurden auf diesem Account jedoch sechs Postings veröffentlicht, die der Partei zuzuordnen sind: “Die Fotos, die Inhalte der Begleittexte und die hervorstechende rote Unterlegung der Beiträge zur Veranstaltung zum 1. Mai, die in T-Shirts der Partei gekleideten Personen sowie die in einem Posting abgebildeten Funktionäre der SPÖ erzeugen bei durchschnittlich aufmerksamen, durchschnittlich verständigen und durchschnittlich informierten Betrachter/innen den Eindruck, dass es sich um Parteiinhalte der SPÖ handelt und stellen daher einen Werbewert für die Partei dar”, heißt es in einer Information des RH. Der Rechnungshofsieht hier eine unzulässige Spende in Form von Sachleistungen in der Höhe von 600 Euro.
Unzulässige Parteispenden ortet der RH auch beim Magazin “4U: Das Magazin der SPÖ Graz”. Die Inhalte seien der Grazer SPÖ und nicht dem Gemeinderatsklub zurechenbar, wodurch Spenden des Klubs an die Partei in der Höhe von 20.700 Euro vorliegen. Im Rechenschaftsbericht wäre die zulässige Spende des SPÖ Gemeinderatsklubs in der Höhe von 7.935,21 Euro auszuweisen gewesen; der übersteigende Betrag von rund 12.800 Euro war unzulässig.
Blauer Webshop als unzulässige Spende
Eine Mitteilung an den UPTS erging auch in Zusammenhang mit der FPÖ Kärnten. Diese verweist auf ihrer Website zu einem Fanshop, der Werbeartikel mit dem Design der FPÖ Kärnten anbietet. Laut der Partei werde der Shop von einem Unternehmen betrieben, die Kärntner Landesgruppe erziele weder Einnahmen noch habe sie daraus Spenden erhalten. Nach Ansicht des Rechnungshofes stellt der Verkauf von Werbeartikeln der Partei über den Fanshop eine Werbemaßnahme für die Partei dar. Die Partei hat trotz ausdrücklicher Aufforderung dem Rechnungshof keine Angaben oder Unterlagen betreffend die angefallenen Sach- und Personalkosten für den Fanshop übermittelt, die für die Bemessung der Kosten hätten berücksichtigt werden können. Der RH schätzt diese auf bis zu rund 55.000 Euro. Der RH sieht hier eine Spende, die im Rechenschaftsbericht 2022 auszuweisen gewesen wäre und die wegen der Überschreitung der Spendenobergrenze pro Jahr und Spender von 7.935,21 Euro zum Teil unzulässig ist.
Nach Ansicht des RH liegt ein Verstoß gegen die Ausweispflicht aufgrund des unrichtigen und unvollständigen Ausweises der Gebarung der “Neuen Freien Zeitung” im Rechenschaftsbericht der Partei vor. Inhaber der Zeitung ist die FPÖ gemeinsam mit dem blauen Parlamentsklub. Zudem erfolgen die Geschäftsführung, Redaktion und Verwaltung der “Neuen Freien Zeitung” durch die Partei. Dafür erhielt sie eine Förderung nach dem Presseförderungsgesetz in Höhe von 54.242 Euro, die im Rechenschaftsbericht nicht enthalten ist. Auch seien die Einnahmen aus Inseraten der “Neuen Freien Zeitung” im Rechenschaftsbericht 2022 zu gering dargestellt. Diese erzielte durch Inserate der Österreichischen Lotterien Einnahmen von rund 17.300 Euro. Die Einnahmen blieben im Rechenschaftsbericht der Partei jedoch unberücksichtigt.
Eine weitere Mitteilung die Freiheitlichen betreffend erging wegen Facebook-Postings des oberösterreichischen Klubobmanns Herwig Mahr. Nach Ansicht des Rechnungshofes stellten im Jahr 2022 elf Facebook-Anzeigen eine unzulässige Spende in Form von Sachleistungen durch den Freiheitlichen Klub Oberösterreich an die Partei in der Höhe von 330 Euro dar.
Verstöße auch bei Grünen und NEOS
Bereits Ende Oktober veröffentlichte der RH die Rechenschaftsberichte der Grünen und NEOS. Auch dort ortete er im Zusammenhang mit Social-Media-Accounts von Beamtenminister Werner Kogler und Justizministerin Alma Zadić (beide Grüne) sowie des Wiener Vizebürgermeisters Christoph Wiederkehr (NEOS) unzulässige Spenden. Auch für die Bierpartei setzte es eine Meldung an den UPTS. Diese betraf den Verkauf von Bierpartei-Werbeartikeln im Webshop der Band Turbobier, deren Frontmann Parteichef Dominik Wlazny ist. (APA/red)
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