99 Prozent der Verfahren betreffen Islamisten oder ausländische Extremisten
Zahlen des Generalbundesanwalts in Deutschland belegen: 144 von 146 im ersten Halbjahr 2025 geführten Verfahren werden wegen islamistischem oder auslandsbezogenem Extremismus eröffnet.
Vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2025 hat der Generalbundesanwalt insgesamt 146 Verfahren eingeleitet. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage des AfD-Innenpolitikers Martin Hess hervor, die NIUS exklusiv vorliegt. 144 von 146 Verfahren weisen dabei einen migrationsbezogenen Hintergrund auf.
Täter: Syrer, Iraker und Afghanen
Die Bundesregierung schreibt weiter: „Die Verfahren in Bezug auf Islamisten betreffen hierbei überwiegend Auslandstaten im Zusammenhang mit den terroristischen Vereinigungen Islamischer Staat und Taliban und weisen Bezüge zu Syrien, Irak sowie Afghanistan auf.“
Im Vergleich zum 1. Halbjahr 2024 ist die Zahl der eingeleiteten Verfahren sogar gestiegen. In der Zeit vom 1. Januar bis zum 14. Juni 2024 leitete der Generalbundesanwalt 56 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum auslandsbezogenen Extremismus, 51 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus, zwei Ermittlungsverfahren mit Bezug zum Linksextremismus und kein Ermittlungsverfahren mit Bezug zum Rechtsextremismus ein.
Importierter Terrorismus
AfD-Politiker Martin Hess ist angesichts der Zahlen sicher: „Der importierte Terrorismus und der importierte Extremismus stellen weiterhin die bei Weitem größte Gefahr für unsere innere Sicherheit dar. Doch statt zu handeln, führen die politisch Verantwortlichen eine ideologisch geführte Debatte, die sich nahezu ausschließlich auf den Rechtsextremismus fokussiert, während islamistischer Terror und auslandsbezogener Extremismus verharmlost oder gar ignoriert werden.“
Hess wünscht sich „endlich eine echte Migrationswende, die klare Priorisierung des Islamismus als größte Sicherheitsgefahr und die unverzügliche Umsetzung einer diesbezüglichen Null-Toleranz-Strategie, die insbesondere die konsequente Abschiebung straffälliger Ausländer und ausländischer Gefährder beinhaltet“.
Der Generalbundesanwalt ist der höchste Ankläger der Bundesrepublik Deutschland und leitet die Bundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Er ist vor allem für besonders schwere und staatsgefährdende Straftaten zuständig. Dazu gehören etwa Terrorismus, Spionage oder Hochverrat. Der Generalbundesanwalt wird vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung ernannt. In der Praxis schlägt der Bundesjustizminister den Kandidaten vor und das Bundeskabinett stimmt zu.
Dieser Artikel erschien zuerst bei unserem Partnerportal NiUS.
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