Verbot gegen Islam-Influencer – ÖVP Graz warnt: „Nicht zur Tagesordnung übergehen“
Das unbefristete Einreise- und Aufenthaltsverbot gegen Issam Bayan zieht politische Nachwehen in Graz nach sich. Die ÖVP sieht ihre Warnungen aus dem Vorjahr bestätigt und fordert Konsequenzen – nachdem eine vom Rathaus mit Steuergeldern subventionierte Moschee den Islam-Influencer eingeladen hatte.
Die Grazer ÖVP sieht sich in ihrer Kritik an Issam Bayan und seinem Auftritt in einer Grazer Moschee bestätigt.IMAGO/Funke Foto Services/exxpress
Das unbefristete Einreise- und Aufenthaltsverbot gegen den deutschen Islam-Influencer Issam Bayan sorgt in Graz weiter für politische Debatten. Nachdem das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) den Schritt gesetzt hatte, meldet sich nun die Grazer ÖVP mit scharfer Kritik zu Wort – und sieht sich in ihren Warnungen aus dem Vorjahr bestätigt. Damals hatte das Islamische Kulturzentrum Graz (IKZ) Bayan zu Veranstaltungen eingeladen, darunter zu einem Fastenbrechen mit jugendlichem Publikum.
Ein „solch gefährlicher Influencer“ dürfe nicht eingeladen werden und vor Menschen sprechen, hielt die Grazer ÖVP gegenüber dem exxpress fest.
Was die Behörde beanstandet
Bayan selbst machte den Bescheid öffentlich – per Video. Darin folgten neue Angriffe gegen österreichische Behörden, gegen Israel und gegen Kritiker. Aussagen dieser Art gelten bei Sicherheitsbehörden als problematisch, weil sie genau jene Risiken illustrieren, die nun offiziell festgestellt wurden.
In dem von Bayan selbst zitierten Bescheid hält das BFA fest, sein Gedankengut könne „Jugendliche und junge Erwachsene radikalisieren“ und im Extremfall sogar „eine Rekrutierung durch Terrororganisationen wie Al-Qaida oder den sogenannten Islamischen Staat begünstigen“. Seine „fundamental-muslimische sowie anti-israelische Einstellung“ sei „in keiner Weise mit den Rechts- sowie Gesellschaftsnormen der Republik Österreich vereinbar“ und stelle eine „massive Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit“ dar.
Zuletzt war Bayan durch pauschale Anti-Israel-Rhetorik bis hin zu NS-Vergleichen aufgefallen. Auch Aussagen über homosexuelle Handlungen sorgten für Empörung: Diese seien im Islam „mindestens so eine schwere Sünde wie Mord“.
Mir wurde wegen meiner Inhalte zu Palästina ein unbefristetes Aufenthaltsverbot für Österreich erteilt.#israel #gaza pic.twitter.com/vrkHP1s5gd
— Issam Bayan (@Issam_Bayan) January 30, 2026
Einladung nach Graz – mit jugendlichem Publikum
Besonders brisant: Das IKZ hatte Bayan im März 2025 zu zwei Terminen eingeladen. Die Auftritte lösten damals heftige Kritik aus und mündeten in eine politische Debatte über städtische Förderungen. Nach einem Krisengespräch erklärte Integrationsstadtrat Robert Krotzer (KPÖ), der Auftritt beim Jugend-Iftar werde „nicht gefördert“ und „in Abzug gebracht“. Die Jahresförderung für das IKZ wurde von 11.000 auf 10.000 Euro reduziert. Für das laufende Jahr sind die Förderentscheidungen noch offen.
ÖVP: „Mehr als berechtigte Kritik“
Nun sieht sich die Grazer ÖVP bestätigt. „Ja, die Entscheidung des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl zeigt, dass unsere damalige Kritik mehr als berechtigt war“, sagt ÖVP-Clubobfrau Anna Hopper gegenüber dem exxpress. Der Fall belege, „dass der Influencer und die Veranstaltung im IKZ äußerst kritisch zu sehen sind“.
Besonders deutlich wird Hopper in Richtung Moschee: „Wie damals schon kommuniziert, ist Graz die Stadt der Menschenrechte. Hier darf radikales und menschenverachtendes Gedankengut keinen Platz haben. Wenn ein solch gefährlicher Influencer offiziell von einer Religionsgemeinschaft eingeladen wird, noch dazu, um vor Menschen zu sprechen, darf man nicht einfach zur Tagesordnung übergehen.“
Innenministerium erklärt die Rechtslage
Das Innenministerium darf sich aus Datenschutzgründen nicht zu Einzelfällen äußern. Es verweist jedoch gegenüber dem exxpress auf die rechtlichen Grundlagen für Aufenthaltsverbote. Diese seien möglich, wenn das persönliche Verhalten eine „tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr“ für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit darstelle und ein „Grundinteresse der Gesellschaft“ berühre.
Ein Aufenthaltsverbot kann auch unbefristet ausgesprochen werden – etwa dann, wenn jemand durch öffentliches Verhalten die nationale Sicherheit gefährdet oder öffentlich terroristische Taten oder Kriegsverbrechen billigt oder dafür wirbt. Gegen ein Aufenthaltsverbot kann zwar Beschwerde erhoben werden, bei EU-Bürgern kann dieser jedoch die aufschiebende Wirkung aberkannt werden.
Keine klare Distanzierung
IKZ-Obmann Mahdi Mekic erklärte gegenüber dem exxpress, Personen mit Einreiseverbot würden „selbstverständlich nicht eingeladen“. Zugleich wolle man „abwarten, bis die zuständigen Instanzen den Sachverhalt abschließend bewertet haben“. Eine klare inhaltliche Distanzierung von Bayans Aussagen blieb aus.
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