Die EU hat sich auf eine neue, weitreichende Regelung geeinigt, die Barzahlungen über 10.000 Euro verbietet. Betroffen sind nicht nur Alltagsgeschäfte, sondern auch bestimmte Branchen, Luxusgüter und sogar der Profifußball.

Die neue Bargeld-Grenze: 10.000 Euro als absolute Oberkante

Wie der Europäische Rat bereits vor Monaten mitteilte, haben sich die Unterhändler des Europaparlaments und der Mitgliedstaaten auf eine EU-weite Bargeld-Obergrenze verständigt. Diese gilt künftig einheitlich in allen Mitgliedsländern – also auch in Österreich.

Wörtlich heißt es dazu:
„Für Barzahlungen gilt eine EU-weite Obergrenze von 10.000 Euro, wodurch Kriminellen die Geldwäsche erschwert wird. Die Mitgliedstaaten werden jedoch, soweit sie dies wünschen, eine niedrigere Obergrenze festlegen können.“

Ab wann gelten die neuen Regeln?

Laut Berichten von Zeit Online und der Tagesschau sollen die neuen Vorschriften ab dem Jahr 2027 greifen. Die genaue Umsetzung liegt bei den einzelnen Mitgliedstaaten, die jedoch den EU-Rahmen einhalten müssen.

Welche Strafen oder Sanktionen bei Verstößen drohen, ist bislang noch offen. Klar ist aber: Die Behörden wollen genauer hinschauen – und Bargeldbewegungen stärker kontrollieren.

Ausnahmen: Wann Bargeld weiterhin erlaubt bleibt

Ganz verboten wird Bargeld dennoch nicht. Privatgeschäfte zwischen Privatpersonen bleiben von der Regelung ausgenommen – solange keine der beteiligten Personen gewerblich handelt.

Ein klassisches Beispiel: Kauft jemand ein Auto direkt von einer Nachbarin oder einem Bekannten, darf der Kaufpreis weiterhin vollständig bar bezahlt werden – selbst wenn er über 10.000 Euro liegt. Entscheidend ist nur, dass der Verkäufer kein Autohändler ist.

Luxusgüter, Kryptowährungen und Identitätsprüfung

Die neue EU-Regelgelung geht aber noch weiter. Besonders im Fokus stehen Luxusgüter und spezielle geschäftliche Transaktionen. Dazu zählen laut Einigung unter anderem:

-Juwelen

-Luxusautos

-Privatflugzeuge

-Schiffe

-Krypto-Vermögenswerte

Auffällig hohe Bargeldzahlungen sollen künftig zusätzliche Prüfungen auslösen. So müssen laut Einigung die Verpflichteten die Identität der Beteiligten überprüfen, wenn diese gelegentlich Barzahlungen zwischen 3.000 und 10.000 Euro tätigen.

Wörtlich heißt es:
„Außerdem müssen die Verpflichteten der vorläufigen Einigung zufolge die Identität von Personen ermitteln und überprüfen, wenn diese gelegentlich Bartransaktionen zwischen 3.000 Euro und 10.000 Euro vornehmen.“

Profifußball rückt ins Visier der Geldwäsche-Fahnder

Besonders brisant: Wie Focus Online berichtete, soll auch der Profifußball künftig stärker kontrolliert werden. Laut der Einigung gilt der Fußball in Europa als mögliches Einfallstor für Geldwäsche, vor allem wegen milliardenschwerer Investitionen aus Drittstaaten. Ab 2029 sollen daher auch Profifußballvereine unter die neuen Bargeld-Regeln fallen.