Nach den Sommerferien wird’s ernst: Ab Herbst tritt für alle Schülerinnen unter 14 das Kopftuchverbot in Kraft. Das von ÖVP, SPÖ und NEOS beschlossene Gesetz sieht vor: Ab dem Schuljahr 2026/27 dürfen Mädchen unter 14 Jahren an öffentlichen wie privaten Schulen keine Kopfbedeckungen mehr tragen, die – so der Wortlaut – „das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllen”. Ausnahmen gibt es nur in wenigen Fällen, etwa bei Schulveranstaltungen, bei schulbezogenen Terminen außerhalb des Schulgeländes sowie im häuslichen Unterricht.
Bei Wiedersetzung: Geldstrafen zwischen 150 und 800 Euro
Das passiert bei einem Verstoß: Trägt eine Schülerin trotzdem ein Kopftuch, müssen die Lehrkräfte sie auffordern, es abzunehmen. Bleibt das wirkungslos, folgt ein Gespräch der Schulleitung mit dem Mädchen und seinen Eltern. Kommt es zu weiteren Verstößen, wird die Bildungsdirektion eingeschaltet und ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. Im äußersten Fall drohen Geldstrafen zwischen 150 und 800 Euro.
Doch es gibt Gegenwind. Zwei Klagen gegen das neue Gesetz liegen derzeit beim Verfassungsgerichtshof (VfGH), wie die Krone erfuhr. (der
Noch Vor Schulstart Kopftuch Verbot Wird Fall Fuer Den Vfgh
berichtete)

Klägerinnen: neun- bis zwölf-jährige Mädchen
Hinter einer der beiden Klagen stecken fünf Mädchen zwischen neun und zwölf Jahren und ihre Eltern. Die islamischen Schülerinnen geben an, das Kopftuch aus persönlicher Überzeugung und freiwillig zu tragen – das geht aus den Informationen des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) hervor, wie die Heute berichtete. Aus ihrer Sicht verstößt das Verbot gleich gegen mehrere Grundrechte. Konkret sehen sie einen Verstoß gegen das „Recht auf Gleichheit, Privatleben, Glaubens- und Gewissensfreiheit, Freiheit der Meinungsäußerung sowie das Recht auf Wahrung des Kindeswohls bzw. das Recht der Eltern auf Erziehung entsprechend ihren eigenen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen”.

Rückendeckung erhalten die Mädchen von der Islamischen Glaubensgemeinschaft Österreichs (IGGÖ). Die IGGÖ ist gegen das Kinder-Kopftuchverbot und beauftragte bereits im April ein Gutachten gegen das neue Gesetz. Dieses kommt zu dem Schluss, dass das Verbot gegen das Gebot der religiösen und weltanschaulichen Neutralität verstoße.
Wer die zweite Klage vor den Verfassungsgerichtshof brachte, geht aus den Medienberichten nicht hervor.
Kopftuch-Verbot der ÖVP/FPÖ-Regierung scheiterte
Verfasst wurde das Gutachten von Markus Vašek, Leiter der Abteilung für Rechtsschutz und Verwaltungskontrolle an der Johannes Kepler Universität Linz. Seine verfassungsrechtliche Prüfung konzentrierte sich dabei auf den Gleichheitssatz. Hintergrund: Schon einmal scheiterte ein Kopftuchverbot vor dem Verfassungsgerichtshof. Die noch unter Schwarz-Blau beschlossene Regelung für die Volksschule hielt der VfGH nicht für verfassungskonform – sie betraf nur eine bestimmte Gruppe von Schülerinnen und verstieß damit gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Gegenüber heute sagt die IGGÖ: „Ein solches Verbot, das sich ausschließlich gegen muslimische Mädchen richtet, greift gezielt in die Religionsfreiheit einer bestimmten Bevölkerungsgruppe ein, und verletzt das Prinzip der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates”. Weder familiärer oder gesellschaftlicher Druck noch staatliche Verbote seien der richtige Weg, so die Glaubensgemeinschaft.
„Die Mädchen wiederholen, was ihnen gesagt oder vorgelebt wird“
Das sieht die Ex-IGGÖ-Frauensprecherin Fatma Akay-Türker anders. In einem Interview mit dem profil vergangenen November sagt sie über das Kopftuchverbot zwar: „Alle Verbote bewirken nur Gegenwind“. Gleichzeitig sagt Akay-Türker, dass ein zehn- oder zwölfjähriges Mädchen nie wirklich selbst entscheidet, ob es ein Kopftuch tragen will oder nicht. „Die Mädchen wiederholen, was ihnen gesagt oder vorgelebt wird“, meint sie. Akay-Türker selbst hat das Kopftuch erst vor ungefähr drei Jahren abgelegt. Sie musste sich erst von ihrer Angst befreien, diesen Schritt zu wagen, wie sie beschreibt.
Mufti der IGGÖ: Mädchen sollen ab acht Kopftuch tragen
Besonders brisant: Ende Mai wurde der Krone ein alter Feststellungsbescheid der IGGÖ aus dem Jahr 2019 zugespielt. Dort stellt Mustafa Mullaoğlu, Mufti der IGGÖ, fest, dass Mädchen ab neun Jahren ein Kopftuch tragen sollen – oder, wenn es nach dem Mondkalender geht, noch früher, nämlich ab „einem Alter von 8 Jahren, acht Monaten und rund 23 Tagen“.
Verbindungen zur islamistischen Muslimbruderschaft
In dem Bescheid wird das Kopftuch als umfassende religiöse Bekleidungsvorschrift definiert. Demnach müsse der gesamte Körper bedeckt werden – ausgenommen seien lediglich das Gesicht und die Hände bis zum Handgelenk. Die Verhüllung von Haaren, Hals und Nacken sei dabei laut Behörde ein „untrennbarer Teil“ des Kopftuchs. Unterschrieben wurde das Papier damals von dem Präsidenten der IGGÖ, Ümit Vural.
Mullaoğlu ist auch Mitglied im Europäischen Rat für Fatwa und Forschung, der der islamistischen Muslimbruderschaft zugerechnet wird, wie die deutsche Tageszeitung Welt in einem Artikel schreibt. Die Muslimbruderschaft strebt einen islamischen Gottesstaat auf Grundlage der Scharia an.
Im Jahr 2010 trug der Mufti bei einer Veranstaltung in Mailand einen Palästina-Schal, auf dem Israel nicht existiert. Mustafa Mullaoğlu ist weiterhin Mufti der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich.

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