Ab heute: Alle ukrainischen Ärztinnen und Pflegerinnen müssen zum Kriegsdienst
Sämtliche Ärztinnen und Pflegerinnen der Ukraine sind ab heute laut einem neuen Gesetz zum Dienst in der Armee verpflichtet. Aber auch AIDS-und Tuberkulose-Kranke werden einberufen. Die Maßnahmen lassen auf hohe Verluste im Abwehrkampf gegen die russische Armee schließen.
Frauen mit einer medizinischen oder pharmazeutischen Ausbildung müssen sich ab dem 1. Oktober 2023 zum Militärdienst anmelden. Sie erlangen den Status von Wehrpflichtigen, für die Reisen ins Ausland eingeschränkt sind – das hat die ukrainische Regierung nach einem Gesetzesantrag von Fedir Venislavskyi, Mitglied des Ausschusses für Nationale Sicherheit, Verteidigung und Geheimdienste der Werchowna Rada, nun umgesetzt.
Damit dürfen zehntausende Ukrainerinnen mit medizinischer Ausbildung nicht ausreisen. Eine befürchtete Fluchtwelle aus der Ukraine vor dem heutigen Stichtag ist nicht gemeldet worden. Auffallend ist allerdings, dass die Flix-Busse von Wien nach Kiew nun plötzlich nicht mehr über Wochen im voraus ausgebucht sind, sondern aktuell sogar noch zahlreiche Plätze verfügbar sind.
Nun auch Einberufung von kranken Personen
Ukrainische Frauen mit medizinischer Ausbildung können also ab sofort nur noch mit einer Sondererlaubnis das Land verlassen. Vielen auch jungen Frauen dürfte damit klar sein, dass sie als Wehrpflichtige nicht mehr vor Kriegsende die Ukraine verlassen dürfen und wie Deserteure behandelt werden, falls sie bei einem Fluchtversuch gefasst werden.
Für Desertion kann in der Ukraine eine Gefängnisstrafe von bis zu 12 Jahren verhängt werden. Die Verhängung einer Bewährungsstrafe oder eines geringeren Strafmaßes, als der im neuen Gesetz vorgesehenen, wie zuvor praktiziert, ist den Gerichten mit dem neuen Gesetz seit Februar nicht mehr möglich.
Zusätzlich hat das ukrainische Verteidigungsministerium den Kreis mobilisierungspflichtiger Personen ausgeweitet, eine aktualisierte Liste von Erkrankungen sogenannter „eingeschränkt wehrfähiger Männer“ soll für mehr Rekruten sorgen.
Dem Dokument zufolge können nun auch Personen mit Diagnosen wie geheilter Tuberkulose, Virus-Hepatitis oder Erkrankungen des endokrinen Systems mit geringfügigen Funktionsstörungen sowie HIV-positive AIDS-Patienten zum Kriegsdienst einberufen werden. Ebenso auf der Liste: Menschen mit leichten psychischen Störungen, neurotischen Störungen und langsam fortschreitenden Erkrankungen des Zentralnervensystems.
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