„Abwertend und sexistisch“: Anwältin klagt Grüne Politikerin
Ein Schlagabtausch im Fernsehen hat ein Nachspiel vor Gericht. Anwältin Linda Poppenwimmer zieht gegen die Grüne Nina Tomaselli vor das Handelsgericht Wien. Im Zentrum steht ein Satz, der in einer Diskussionssendung gefallen ist – und nun als „kreditschädigende Ehrenbeleidigung“ enden könnte.
Der Anlass liegt in der Sendung „Pro und Contra“ auf Puls4. Diskutiert wurde dort der U-Ausschuss zur Causa Christian Pilnacek. Tomaselli, Fraktionschefin der Grünen, schilderte in der Runde einen Moment aus dem Ausschuss, der sie „stutzig“ gemacht habe: Bei der Befragung eines Feuerwehrmannes, der auch Polizist ist, habe man gemerkt, seine Aussagen seien „geschliffen“.
Später sei klar geworden: Der Mann hatte vor seinem Auftritt im U-Ausschuss ein Seminar besucht. Dort wurden er und ein weiterer Polizist über Rechte und Pflichten im U-Ausschuss aufgeklärt.
Genau das habe Tomaselli irritiert – und sie setzte nach: „auch weil sie eine Anwältin genommen haben, die von der Geschäftsordnung im U-Ausschuss, von Tuten und Blasen keine Ahnung hat, sondern eigentlich Fallwissen hat.“
Wer ist Linda Poppenwimmer – und warum fiel ihr Name?
Gemeint war Linda Poppenwimmer. Sie ist Anwältin und ehemalige Staatsanwältin. Tätig war sie auch als Richterin; zuletzt arbeitete sie bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Heute ist sie Partnerin in der Wiener Anwaltskanzlei Brauneis.
Im konkreten Umfeld geht es um einen Medienprozess rund um ein Buch zum Tod Christian Pilnaceks von Peter Pilz. In diesem Verfahren vertrat Poppenwimmer eine Polizistin.
Poppenwimmer kontert: „Abwertend und sexistisch“
Poppenwimmer hält Tomasellis Aussagen für weit mehr als einen harten politischen Schlagabtausch. Sie erklärt: „Diese Aussage ist nicht nur falsch, sondern im konkreten Kontext auch abwertend und sexistisch. Sie dient nicht der politischen Auseinandersetzung, sondern der persönlichen Herabwürdigung.“
Für sie steht dabei auch eine größere Dimension im Raum: Solche Aussagen seien geeignet, gut ausgebildete Frauen in exponierten beruflichen Positionen zu diskreditieren und in der Öffentlichkeit verächtlich zu machen.
Der heikle Punkt: „Schwerwiegende Unterstellung“
Besonders schwer wiegt für Poppenwimmer ein weiterer Effekt der TV-Aussage. Ihrer Darstellung nach werde „der falsche Eindruck erweckt“, sie habe Auskunftspersonen inhaltlich beeinflusst. „Das ist eine schwerwiegende Unterstellung.“
Die Vorbereitung von Auskunftspersonen bewertet sie klar als zulässig: Die Vorbereitung sei ein „absolut legitimer Vorgang“ – und inzwischen, wie sie sagt, „aufgrund der massiven falschen Vorwürfe gegen einzelne Auskunftspersonen inzwischen leider schon notwendiger Vorgang, um beruflichen und persönlichen Schaden abzuwenden“.
Klage am Handelsgericht: Widerruf in der Sendung gefordert
Konsequenz: Poppenwimmer reichte beim Handelsgericht Wien Klage wegen „kreditschädigender Ehrenbeleidigung“ ein. Tomaselli soll verpflichtet werden, ihre Aussagen zu widerrufen – „und zwar in der gleichen Sendung“. Zusätzlich soll auf der Website des Senders eine entsprechende Mitteilung veröffentlicht werden.
Mit der Klage soll aus Sicht Poppenwimmers klargestellt werden, dass persönliche Herabwürdigung kein zulässiges Mittel politischer Auseinandersetzung ist und rechtsstaatliche Standards auch im öffentlichen Diskurs gelten.
Kollegen springen ein: „Kein Platz in seriöser Politik“
Poppenwimmer steht in dieser Auseinandersetzung nicht alleine. Anwalt Peter Zöchbauer, der im Buch-Prozess die anderen drei Polizisten vertreten hat, stellt sich hinter seine Kollegin: „Persönliche Angriffe gegen Rechtsanwäte sind ein Ausdruck mangelnder sachlicher Argumente. Dafür sollte in einer seriösen Politik kein Platz sein.“
Wie der Kurier berichtete, meldet sich auch Anwalt Georg Eisenberger zu Wort – und kritisiert vor allem die politische Absenderseite. Für „besonders verwerflich“ hält er, dass „diese Angriffe ausgerechnet von einer Partei kommen, deren Vertreter sich bei jeder Gelegenheit medienwirksam Gleichberechtigung, Inklusion und moralische Überlegenheit auf die Fahnen heften“. Eisenberger berät und begleitet Auskunftspersonen und verfasste ein Fachbuch zum „richtigen Verhalten vor dem U-Ausschuss“.
Immunität – und warum trotzdem geklagt werden kann
Ein wichtiger Punkt: Als Abgeordnete des Nationalrats genießt Tomaselli strafrechtliche Immunität, außer das Parlament hebt sie auf. Der zivilrechtliche Weg bleibt davon aber unberührt – die Klage ist auch so möglich.
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