Die Oppositionsparteien hatten in einem Schreiben an das Staatsoberhaupt bemängelt, dass die Aktenvorlage durch Blümel nach wie vor unvollständig sei. Daher habe sich der Bundespräsident gemäß den “maßgeblichen Grundsätzen des Exekutionsrechtes” nochmals an den VfGH, den Antragsteller im Exekutionsverfahren, gewandt und diesen um Mitteilung ersucht, ob er seinen Exekutionsantrag aufrecht hält, wie es in einer Stellungnahme gegenüber der APA heißt. Dafür hat der Bundespräsident im Hinblick auf die Dringlichkeit dem Verfassungsgerichtshof eine Frist bis zum 25. Juni gesetzt.

Weil der Finanzminister Aufforderungen, dem U-Ausschuss bestimmte E-Mails und Dateien vorzulegen, nicht nachgekommen war, hatten sich die Oppositionsfraktionen SPÖ, NEOS und FPÖ an den VfGH gewandt. Dieser gab ihrem Verlangen am 3. März statt. Blümel wurde aufgefordert unter anderem die E-Mail-Postfächer der Leiterin des Beteiligungsmanagements im Finanzministerium sowie die Korrespondenzen von Ministeriumsmitarbeitern mit dem ehemaligen ÖBAG-Chef Thomas Schmid, damals Generalsekretär im Finanzministerium, und anderen Mitarbeitern von Ex-Finanzministers Hartwig Löger (ÖVP) dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen.

Opposition war nicht zufrieden

Als Blümel dem nicht nachkam, beantragte die Opposition die Exekution dieser Entscheidung beim VfGH. Mit Beschluss vom 5. Mai 2021 beauftragte der Verfassungsgerichtshof schließlich Van der Bellen mit der Exekution, woraufhin Blümel lieferte. Die letzte Tranche erfolgte am 16. Juni. Die Opposition ist aber der Ansicht, dass noch immer nicht alles da ist und wandte sich am Freitag abermals an das Staatsoberhaupt.

Finanzministerium erklärt sich

Via Aussendung lässt das Finanzministerium wissen, dass nach “Beendigung des Rechtsweges am 6. Mai 2021 wurden noch am selben Tag sämtliche Akten und Unterlagen an den Untersuchungsausschuss geliefert. In weiterer Folge hat das BMF von sich aus eine Neubewertung der Klassifikation der Akten und Unterlagen vorgenommen. Diese wurde mit der Lieferung von 4.569 elektronischen Dokumenten, 3.458 Seiten auf Stufe 2 und 1.798 auf Stufe 3 am 25.5. abgeschlossen. Aufgrund neuer VfGH-Erkenntnisse zu Aktenlieferungen wurden schliesslich auch die Kontakt- und Kalenderdaten einer leitenden Beamtin am 9.6. nachgereicht. Einhergehend mit diesem Vorgang wurden dem Untersuchungsausschuss auch die entsprechenden Vollständigkeitserklärungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMF übermittelt.”

Zudem, so wird von Seiten des Finanzministeriums betont, habe man den Präsidenten der Finprokuratur ersucht, dem Bundespräsidenten sowie den VfGH umfassend über die erfolgten Lieferungen, den gesamten Prozess und die Detailabläufe zu informieren. “Das BMF weist den Pauschalvorwurf eines Fehlverhaltens gegen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zurück.”

(APA/red)