Also doch: Ibiza-U-Ausschuss erhält die gewünschten Akten von Blümel
Zuvor hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) bei Bundespräsident Alexander Van der Bellen die Exekution seiner Entscheidung der Aktenlieferung beantragt. Den von der Opposition vorgebrachten Antrag auf Akteneinsicht hat der VfGH aber abgewiesen. Die E-Mails und Korrespondenzen von Ressortbediensteten im Finanzministerium sind geheim.
Viel Lärm um – 30 Umzugskartons beziehungsweise 204 Ordner. In ihnen befinden sich die noch ausstehenden Akten, die das Finanzministerium noch heute dem Ibiza-Untersuchungsausschuss übermittelt hat. Die entsprechenden E-Mails und Korrespondenzen aus dem Ressort, unter anderem zwischen dem Generalsekretär und Mitarbeitern des früheren Finanzministers Hartwig Löger unterliegen aber der Klassifizierungsstufe drei und sind somit geheim.
Keine Akteneinsicht
Zuvor hatten sich die Oppositionsfraktionen wegen unvollständiger Aktenlieferungen aus dem Finanzministerium mit einer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) gewandt. In seinem Erkenntnis hat dieser Anfang März festgehalten, dass die von SPÖ, FPÖ und NEOS geforderten ausstehenden Akten vorgelegt werden müssen. Nachdem dies nicht erfolgt war, hat der Gerichtshof bei Bundespräsident Alexander Van der Bellen die Exekution seiner Entscheidung im Finanzministerium beantragt.
Allerdings hat der VfGH einen weiteren Antrag der Opposition wiederum abgewiesen, nämlich Einsicht in die vom Finanzministerium dem VfGH vorgelegten Dateien. Dies sei nicht angebracht, weil “keine konkreten Rechtsschutzinteressen vorliegen”. Nun sind die Akten auf jeden Fall einmal da.
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