Amnesty im Daueralarm: Gegen Abschiebungen von Syrern, Österreich soll’s ausbaden
Amnesty International im Panikmodus: Österreichs Abschiebungen von Syrern seien „besorgniserregend“. Dass es dabei bisher um drei Verurteilte – einen IS-Terroristen, einen Sexualstraftäter und einen Dieb – ging, verschweigt die NGO.
Österreich schiebt verurteilte Syrer ab. Amnesty-Vertreterin Shoura Zehetner-Hashemi (Bild) sorgt sich – um die Sicherheit der Täter, nicht um die der Österreicher.APA/HANS KLAUS TECHT
Kaum hebt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) den Abschiebestopp für einen Syrer auf, verfällt Amnesty International wieder in den Panikmodus. Syrien sei „instabil“, es drohten „schwere Menschenrechtsverletzungen“, die Entscheidung des EGMR sei „besorgniserregend“ und dürfe „nicht als Freibrief für Österreichs Abschiebepolitik verwendet werden“, warnt Aimée Stuflesser, Asyl-Expertin bei Amnesty International Österreich. „In jedem Fall muss die Sicherheit von Menschen, die Schutz suchen, an erster Stelle stehen.“
Apropos Sicherheit: Bisher schiebt Österreich ausschließlich Straftäter ab – ein Detail, das die NGO lieber verschweigt.
Drei Fälle – drei Kriminelle
Fall 1 (Juli 2025): Ein 32-jähriger Syrer, der 2018 in Salzburg wegen Beteiligung am „Islamischen Staat“ zu sieben Jahren Haft verurteilt worden war, wurde als erster nach 15 Jahren wieder nach Syrien abgeschoben.
Fall 2 (September 2025): Kurz darauf folgte ein Syrer, der wegen Sexualdelikten eine Haftstrafe von mehr als zwei Jahren abgesessen hatte. Auch er wurde in seine Heimat zurückgebracht.
Fall 3 (September 2025): Der EGMR hatte zunächst einen Abschiebestopp verhängt. Doch nun ist klar: Der Mann, der bereits wegen Diebstahls und Raubes verurteilt wurde, darf ebenfalls abgeschoben werden.
Österreichs Sicherheit? Nebensache
Vor allem der erste Fall wird von Amnesty scharf kritisiert, weil der verurteilte IS-Terrorist seither als verschwunden gilt. Das rief sogar die Vereinten Nationen auf den Plan: Der UN-Ausschuss forderte Österreich auf, Ermittlungen zum Verbleib des Mannes einzuleiten. „Österreich ist dem UNO-Komitee noch immer eine Antwort schuldig, was den Verbleib dieser Person sowie dessen Sicherheitsstatus angeht“, kritisiert die NGO.
Für Amnesty gilt damit offenbar: Selbst Straftäter sollen hierbleiben, weil deren „Sicherheit an erster Stelle“ steht – die Sicherheit der Österreicher dagegen nicht.
NGO-Moral vs. Realität
Wer in Österreich Schutz sucht und dann Straftaten begeht, hat sein Bleiberecht verspielt. Das war jahrzehntelang selbstverständlich. Österreich versucht, zu dieser Praxis zurückzukehren – aus Selbstschutz. Amnesty sperrt sich dagegen.
Kanzler stellt klar
Bundeskanzler Christian Stocker begrüßte die EGMR-Entscheidung unmissverständlich: „Es darf Nulltoleranz gegenüber jenen geben, die unsere freie Gesellschaft gefährden und unsere Hilfsbereitschaft missbrauchen. Das bedeutet für mich, dass wir Menschen ohne Aufenthaltsrecht – insbesondere Straffällige – konsequent abschieben. Wer bei uns Schutz sucht, sich aber nicht an unsere Regeln und Gesetze hält und Straftaten begeht, muss unser Land verlassen – ganz egal, woher er kommt. Mein Ziel ist klar: Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan müssen zum Standard werden.“
Kommentare