Ampel-Beauftragter plötzlich für Asylverfahren in Drittstaaten – nach 8 Jahren
Der Vorschlag ist nicht neu. Alt-Kanzler Sebastian Kurz forderte ab dem Jahr 2015 Asylzentren außerhalb der EU, wo Asylanträge bearbeitet werden. Jahrelang hagelte es dafür scharfe Kritik. Nun findet der Migrationsbeauftragte der deutschen Bundesregierung die Idee auf einmal “ideal”.
Bald acht Jahre nach der Migrationskrise von 2015 gibt es noch immer kein Land außerhalb der EU, das Asylverfahren für Europa bearbeitet. Dänemark arbeitet an der Umsetzung dieses Modells, wird dafür aber heftigst kritisiert. Alt-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) machte sich ebenfalls dafür stark, um nicht minder scharfe Kritik dafür zu ernten. Doch auf einmal begeistert sich der Migrationsbeauftragte der deutschen Bundesregierung für genau diesen Vorschlag.
Asylverfahren in Partnerländern sind "ideal"
Joachim Stamp (FDP) ist der Sonderbevollmächtigte der deutschen Ampelkoalition für Migrationsabkommen. Er soll Migrationsabkommen abschließen, auch um irreguläre Migration zu reduzieren. Gegenüber der “Welt” erklärt er nun: Ideal wäre es, dass wir ein Partnerland fänden, in dem Asylverfahren menschenrechtskonform von UN-Organisationen durchgeführt werden”. Europa würde anerkannte Asylbewerber dem Partnerland abnehmen, die anderen müssten in ihr Heimatland zurückkehren.
Für Österreich würde das zumindest eines bedeuten: Kein elendslangen Asyl-Verfahren von ewigen Asylwerbern im Land, die jeden negativen Bescheid auf der nächst-höheren Instanz anfechten.
SPD offen für die Idee
Zurzeit sei kein Land außerhalb der EU zur Prüfung der Asylverfahren bereit, es sei aber sinnvoll, “diese Möglichkeit im Rahmen von Migrationsabkommen näher zu prüfen”. In der SPD scheint man dem Plan gegenüber auf einmal nicht abgeneigt zu sein. Innenministerin Nacy Faeser (SPD) will die Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten prüfen. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sprach sich zuletzt “für gemeinsame Verfahren an den Grenzen” der EU aus. Ebenso erwähnte er auch Partnerschaften mit Herkunftsstaaten zwecks Rückführungen.
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