Aus der Gewessler-Causa ist binnen zwei Wochen eine Justiz-Posse geworden. Der exxpress fragte bei der Staatsanwaltschaft Wien nach, ob wegen mutmaßlichen Amtsmissbrauchs ermittelt wird. Zunächst hieß es: Es liege eine Anzeige vor. Eine Woche später folgte der Rückzieher: Die Auskunft sei ein internes Missverständnis gewesen. Eine Anzeige existiert nicht.

Doch die entscheidende Frage blieb offen: Hat die Justiz den Fall zumindest von sich aus geprüft? Die Antwort kam erst auf zweifache Nachfrage des exxpress – und sie fällt knapp aus: „Die mediale Berichterstattung gibt derzeit keinen Anlass für die amtswegige Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.“

Mit anderen Worten: Die Staatsanwaltschaft Wien tut derzeit nichts.

Worum es in der Causa geht

Ausgangspunkt der Affäre ist ein brisantes Gutachten der Bundes-Gleichbehandlungskommission. Es spricht von „sachfremden Motiven in hohem Maß“ bei einer Postenvergabe im damaligen Klimaschutzministerium unter Gewessler. Eine langjährige Führungskraft mit deutlich mehr Erfahrung ging leer aus, während eine Kabinettsmitarbeiterin den Zuschlag erhielt.

Die Kommission sieht darin eine Diskriminierung wegen Alters und Weltanschauung. Den Posten bekam eine Vertraute aus dem Ministerbüro. Politisch sorgte der Befund für erhebliche Kritik – strafrechtlich bleibt er bislang folgenlos.

Wenn Medienberichte für Ermittlungen reichen

In Österreich ist Amtsmissbrauch (§ 302 StGB) ein Offizialdelikt: Sobald ein Anfangsverdacht besteht, müssen Staatsanwaltschaft oder Polizei von Amts wegen ermitteln – auch ohne Anzeige. Dass Behörden tatsächlich so handeln, zeigen mehrere prominente Beispiele.

Ein Beispiel ist der Bauskandal von St. Wolfgang. Die Staatsanwaltschaft Wels begann 2016 Ermittlungen wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch – obwohl keine Anzeige vorlag. Auslöser waren Medienberichte über mögliche Unregelmäßigkeiten bei Bauverfahren. Später übernahm die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) den Akt.

Ähnlich lief es in der Terminal-Tower-Causa in Linz. Dort ermittelte die WKStA gegen den damaligen Bürgermeister Franz Dobusch und den späteren Bürgermeister Klaus Luger wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch. Der Hintergrund: Hinweise auf mögliche politische Einflussnahme auf ein Bauverfahren. Auch hier wurden die Ermittlungen von Amts wegen eingeleitet.

Ein weiteres Beispiel ist die sogenannte Cobra-Affäre. Nachdem interne Vorwürfe über einen Polizeieinsatz öffentlich geworden waren, leitete die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt ein Ermittlungsverfahren wegen Amtsmissbrauchs ein – ebenfalls ohne klassische Strafanzeige.

Und auch in der Staatsbürgerschafts-Causa rund um den russischen Geschäftsmann Vidyaev wurde ein Verfahren von Amts wegen gestartet. Der Verdacht: politische Intervention im Zusammenhang mit einer Staatsbürgerschaftsverleihung.

Der Fall Wöginger ist Gewessler politisch am ähnlichsten

Politisch am nächsten an der Gewessler-Causa liegt der Fall August Wöginger. Auch dort ging es um den Vorwurf, dass bei einer Postenbesetzung nicht Leistung und Objektivität, sondern parteipolitische Nähe den Ausschlag gegeben haben könnten. Die WKStA spricht in ihrer Anklage von parteipolitischen Erwägungen; zudem standen auch dort Vorwürfe der Benachteiligung einer besser qualifizierten Mitbewerberin im Raum.

Gerade deshalb ist der Vergleich mit Gewessler brisant: In beiden Fällen steht der Verdacht im Raum, dass bei einer Personalentscheidung sachfremde oder parteinahe Motive eine Rolle gespielt haben. In beiden Fällen gab es schon vor einem allfälligen Strafverfahren gewichtige Belastungssignale außerhalb des Strafrechts. Und in beiden Fällen drängt sich politisch derselbe Begriff auf: Postenschacher.

Eine weitere Gemeinsamkeit verbindet diese Fälle: In allen stand der Verdacht im Raum, dass staatliche Entscheidungen nicht ausschließlich nach sachlichen Kriterien getroffen wurden. Ob Bauverfahren, Polizeieinsatz, Staatsbürgerschaft oder Postenbesetzung – jeweils ging es um den möglichen Einfluss politischer oder persönlicher Netzwerke auf Verwaltungsentscheidungen.

Zudem sorgten sie jeweils für breite öffentliche Debatten und erhebliche politische Brisanz. Genau solche Konstellationen führten in der Vergangenheit mehrfach dazu, dass Staatsanwaltschaften zumindest prüften, ob ein strafrechtlicher Anfangsverdacht vorliegt.

Politisch liegt der Vergleich nahe

Politisch ist die Gewessler-Causa mit anderen Fällen sehr wohl vergleichbar. Auch hier steht der Verdacht im Raum, dass eine staatliche Entscheidung nicht nach objektiven Kriterien, sondern nach sachfremden oder parteinahen Motiven gefallen ist.

Genau deshalb drängt sich auch hier der Begriff Postenschacher auf.

Strafrechtlich liegt der Haken woanders

Amtsmissbrauch setzt einen hoheitlichen Akt voraus. Gemeint sind klassische staatliche Entscheidungen mit Amtsgewalt – etwa bei Bauverfahren, Polizeieinsätzen oder Staatsbürgerschaften. Darum waren frühere Fälle strafrechtlich leichter greifbar.

Bei Gewessler geht es um eine Personalentscheidung im Ministerium. Laut der in der Presse wiedergegebenen juristischen Einschätzung und einer späteren parlamentarischen Anfrage liegt genau hier der Knackpunkt: Beamte werden hoheitlich bestellt, Vertragsbedienstete nicht.

Im Fall Gewessler soll es sich um Vertragsbedienstete gehandelt haben. Deshalb sei § 302 laut dieser Argumentation eher nicht einschlägig.

Die Staatsanwaltschaft erklärt das nicht

Auffällig ist: Genau diese Begründung kommt nicht von der Staatsanwaltschaft Wien selbst. Die Behörde sagt nur, die mediale Berichterstattung gebe derzeit „keinen Anlass“ für eine amtswegige Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Das ist dünn. Selbst wenn Amtsmissbrauch am Ende nicht greift, wäre eine Prüfung des Anfangsverdachts trotzdem denkbar gewesen.

Am befremdlichsten aber: Die Staatsanwaltschaft benötigte zwei Wochen, um herauszufinden, ob sie ermittelt.