ARD-Moderator macht Windkraft-Gegner zu „Querdenkern und Rechtsextremen“
Eine „Allianz aus vorgeblichen Naturschützern, Kommunalpolitikern, Querdenkern und Rechtsextremen“: So hat ein Moderator der Hessenschau Menschen bezeichnet, die sich gegen die Errichtung von Windrädern im Reinhardswald stellen. Die Formulierung löste auf X Empörung aus und führte zu einer Programmbeschwerde. HR-Intendant Florian Hager räumt nun ein: „Die Anmoderation entspricht nicht unseren Standards.“ Konsequenzen gibt es bislang allerdings nicht.
Es war Ende Oktober, als Moderator Andreas Hieke einen Beitrag über den umstrittenen Windpark im Reinhardswald – einem sensiblen Naturschutzgebiet in Hessen – anmoderierte und Kritiker dabei als radikale Randgruppe pauschalisierte. Der ÖRR-Blog berichtete auf X über die despektierlichen Worte des Moderators.
Hier sehen Sie die herabwürdigende Anmoderation:
Dr. Christoph Canne von Vernunftkraft, dem Dachverband für Bürgerinitiativen gegen Windkraft und die Energiewende, kritisierte die Entgleisung auf X scharf: „Journalistische Neutralität ist das Fundament des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die hessenschau hat mit dieser Anmoderation diese Grenze weit überschritten – indem legitime Naturschützer und Kommunalpolitiker pauschal mit Querdenkern und Rechtsextremen gleichgesetzt wurden.“
Verstoß gegen Vorgaben des Medienstaatsvertrags
Canne reichte Programmbeschwerde ein und forderte: „Nach meiner Auffassung verstößt diese Formulierung gegen die Programmgrundsätze des Hessischen Rundfunks sowie gegen die Vorgaben des Medienstaatsvertrags.“
Canne sieht darüber hinaus auch einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot und die Achtung der Menschenwürde. „Die pauschale Gleichsetzung von anerkannten Naturschutzverbänden und demokratisch legitimierten Kommunalpolitikern mit extremistischen Strömungen stellt eine Diffamierung dar, die den Respekt gegenüber den weltanschaulichen Überzeugungen anderer vermissen lässt. Die Anmoderation nimmt weder Rücksicht auf die legitime Funktion von Opposition und Protest in einer Demokratie noch auf die Rolle kommunaler Mandatsträger als Teil der öffentlichen Willensbildung. Eine solche Pauschalisierung ist mit dem Respektgebot nicht vereinbar.“
Intendant Florian Hager antwortete auf Cannes Beschwerde in einem offiziellen Schreiben, macht darin Zugeständnisse: Die Anmoderation habe die verschiedenen Perspektiven der Debatte „unzulässig miteinander verknüpft.“ Hager weiter: „Dadurch entstand der Eindruck, engagierte Bürgerinnen und Bürger würden mit solchen Akteuren gleichgesetzt. Dies war nicht beabsichtigt, entspricht nicht unseren Standards, und wir bedauern dies ausdrücklich.“ Man habe das auch auf der Korrekturenseite der Hessischen Rundfunks transparent gemacht.
Canne nennt die bisherige Reaktion des Hessischen Rundfunks – ein knapper Hinweis auf der Homepage und eine unklare interne Kommunikation – gegenüber NIUS „vollkommen unzureichend“, sagt: „Aus meiner Sicht hat der HR die Programmbeschwerde bereits klar anerkannt und hieraus müssen Konsequenzen folgen. Nun muss der Rundfunkrat als Kontrollinstanz die weiteren Schritte übernehmen, um den Verstoß institutionell zu behandeln.“
Dieser Beitrag erschien zuerst auf unserem Partner-Portal NIUS.
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