Jeder zweite Erstklässler in Wien kann dem Unterricht nicht folgen. Sprachförderung und Sonderpädagogik verdrängen den Regelunterricht – doch die Ressourcen fehlen. Bald dürften es noch mehr Kinder sein.

Denn nach exxpress-Informationen zieht der Familiennachzug wieder an. Auslöser ist ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), das einen Automatismus beendet hat: Beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) darf der Familiennachzug nicht mehr blockiert werden, weil ein Aberkennungsverfahren läuft.

Erst kamen junge Männer, nun können sie ihre Familien nach Österreich holen.APA/HELMUT FOHRINGER

Das betrifft besonders syrische Väter mit großen Familien. Selbst wenn ihr Asylstatus wegen laufender Aberkennungsverfahren auf dem Prüfstand steht, kann der Nachzug nicht mehr pauschal gestoppt werden – das BVwG muss den Einzelfall von nun an prüfen. So entsteht ein erhebliches Nachzugspotenzial: Tausende anhängige Fälle könnten über kurz oder lang schlagend werden.

Die Folgen sind weitreichend – und NGOs haben bereits reagiert. Ablehnungen werden nun massenhaft bekämpft, neue Verfahren angestoßen. Quer durch Wien wurden nach exxpress-Infos zahlreiche Anwälte für Verfahrenshilfe eingeschaltet.

VfGH kippt Automatismen – Wirkung schon jetzt

Auslöser ist das VfGH-Erkenntnis vom 16. Dezember 2025 (E 1209/2025 ua). Das Höchstgericht hob ein Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts auf und stellte klar: Eine automatische Blockade der Familienzusammenführung ist nicht mehr zulässig, nur weil ein Aberkennungsverfahren läuft.

Ob das Volk dieser Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zustimmen wird? Im Bild: VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter.APA/HANS KLAUS TECHT

Stattdessen verlangt der VfGH eine eigenständige inhaltliche Prüfung jedes Einzelfalls – was den Aufwand für die ohnehin personell überlastete Justiz massiv erhöht. Bei Syrern im Aberkennungsverfahren muss das BVwG nun jeden einzelnen Antrag auf Familienzusammenführung prüfen: Ist ein Aberkennungsgrund überhaupt wahrscheinlich? Wie lange dauert das Verfahren bereits? Ist eine weitere Trennung mit dem Grundrecht auf Familienleben (Art. 8 EMRK) zumutbar?

Der frühere Automatismus – Aberkennung läuft = Nachzug gestoppt – ist damit beendet. Zumindest vor Gericht.

Schon in den vergangenen Jahren gerieten Wiener Schulen an ihre Kapazitätsgrenzen. In Wien-Favoriten häuften sich Containerklassen.APA/HANS KLAUS TECHT

Die Zahlen dahinter: Tausende offen, Schneckentempo bei Abschlüssen

Warum das so brisant ist, zeigt ein Blick auf die Zahlen: Mehr als 8.900 Aberkennungsverfahren gegen syrische Staatsbürger waren Anfang Jänner 2026 anhängig. Im gesamten Jahr 2025 wurden rund 1.600 Verfahren abgeschlossen – das sind etwa 130 Entscheidungen pro Monat.

Rechnet man dieses Tempo hoch, ist klar: Auch 2026 wird nur ein Bruchteil der offenen Verfahren erledigt. Der große Rest bleibt offen – und genau das ist der juristische Hebel.

Das bedeutet: Frauen und Kinder von Syrern, die ihren Asylstatus in den kommenden Jahren verlieren werden, können dennoch in hoher Zahl nach Österreich kommen. Mit vier- bis fünfköpfigen Familien ist zu rechnen – tausende Menschen, unzählige neue Schulklassen, und erneut der Ruf nach mehr Lehrern.

Warum das VfGH-Urteil durchschlägt

Der Verfassungsgerichtshof erkennt an, dass das öffentliche Interesse eigentlich ein anderes ist: Kein Familiennachzug, wenn das Asyl wegfallen wird. Doch er hebt einen entscheidenden Faktor hervor: Zeit. Je länger ein Aberkennungsverfahren ohne Entscheidung dauert, je weniger die Verzögerung dem Betroffenen anzulasten ist, je stärker Kinder oder ganze Familien betroffen sind, desto schwerer wiegt laut VfGH die fortgesetzte Trennung.

Genau das kann eine Blockade des Familiennachzugs verfassungswidrig machen.

Einwand: Der Asyl-Stopp gilt doch

Richtig: Die Regierung hat den Familiennachzug per Verordnung vorübergehend ausgesetzt. Entscheidungen werden aufgeschoben, längstens bis Ende September 2026, wie angekündigt wurde. Das Innenministerium betonte daher im Jänner: Das VfGH-Erkenntnis habe „keine Auswirkung auf den Stopp des Familiennachzugs“.

Das ist nicht falsch – aber nicht die ganze Wahrheit.

Vor allem in Wien funktioniert der Regelunterricht in immer mehr Schulklassen nicht mehr.IMAGO/IMAGO / photothek

Warum der Stopp die Dynamik nicht aufhält

1. Der Stopp ist ein Aufschub – kein Verbot
Die Verordnung verschiebt Entscheidungen, untersagt sie aber nicht. Spätestens mit Ende September 2026 endet die gesetzliche Grundlage. Dann müssen sie nachgeholt werden.

2. Das Tempo reicht hinten und vorne nicht
Bei rund 130 Aberkennungsentscheidungen pro Monat bleiben bis Herbst 2026 tausende Verfahren offen.

3. Wirkung schon vor Fristende
Schon bisher galten Ausnahmen, wenn eine Entscheidung zur Wahrung des Familienlebens dringend geboten ist. Das VfGH-Urteil konkretisiert nun, wann diese Dringlichkeit vorliegt – insbesondere bei langer Verfahrensdauer. Positive Einzelfallentscheidungen dürften daher im Laufe dieses Jahres häufiger werden, noch vor Ende der Frist im September.

4. Munition für NGOs
NGOs können nun gezielt argumentieren: „Das Verfahren dauert zu lange“, „Ein Aberkennungsgrund ist nicht einmal wahrscheinlich“, „Kinder sind betroffen“.

So lassen sich Einzelfallentscheidungen erzwingen, Bescheide bekämpfen – und langfristig sogar die Anwendung der Verordnung vor den VfGH bringen.

Die Entscheidung des VfGH (Bild) hat konkrete Folgen, die der befristete Asyl-Stopp der Regierung langfristig nicht verhindern kann.APA/GEORG HOCHMUTH

Realistisches Szenario

Bis Ende September 2026 gilt der Stopp wohl weiter – doch Dutzende bis über hundert positive Einzelfälle sind bis dahin realistischer geworden.

Ab Herbst 2026 folgt der eigentliche Knall: Der Aufschub endet, tausende anhängige Anträge liegen bereit, Aberkennungsverfahren sind weiter offen. Dann entfaltet das VfGH-Urteil seine volle Wirkung.

Die Folge: Nachzugspotenzial in der Größenordnung ganzer Schulklassen – mit spürbaren Folgen für Schulen, Kindergärten und Sozialsysteme.

WAS GILT RECHTLICH – KURZ & KONKRET

Was hat die Regierung beschlossen?
Die Verordnung setzt die Entscheidungspflicht beim Familiennachzug vorübergehend aus (Aufschub, kein Verbot).

Was sagt der VfGH konkret?
Beim BVwG darf Familiennachzug nicht automatisch wegen laufender Aberkennungsverfahren blockiert werden. Es braucht eine inhaltliche Prüfung (Wahrscheinlichkeit + Dauer).

Was bedeutet das bis zum Fristende?
Der Stopp gilt – mit Ausnahmen.
Je länger Verfahren dauern, desto eher sind positive Einzelfallentscheidungen geboten.

Was passiert danach?
Spätestens ab Oktober 2026 müssen alle anhängigen Anträge inhaltlich entschieden werden. Dann greift das VfGH-Urteil voll.