Asyl-Paradox: Gesamtzahlen sinken – Afghanen-Anträge explodieren
Während die Zahl der Asylanträge 2025 um 35 Prozent zurückging, stiegen jene aus Afghanistan im selben Zeitraum um rund 50 Prozent. Der zeitliche Zusammenhang mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist brisant: Hat der Richterspruch die Asylpraxis still und leise verschoben – mit weitreichenden Folgen für Österreich?
Frauen im öffentlichen Raum – aber unsichtbar gemacht: Der EuGH stuft ihre Entrechtung unter den Taliban als asylrelevante Verfolgung ein.APA/AFP/Wakil KOHSAR
Österreichs Asylstatistik zeigt einen auffälligen Bruch. Während die Gesamtzahl der Asylanträge massiv sinkt, steigen die Anträge aus Afghanistan weiter. Ein Zufall ist das kaum. Vieles spricht dafür, dass ein Urteil des Europäischer Gerichtshof (EuGH) vom Oktober 2024 dabei eine zentrale Rolle spielt – mit möglichen Folgen weit über Afghanistan hinaus.
Die Zahlen sprechen eine klare Sprache
Bis November 2025 wurden in Österreich 15.337 Asylanträge gestellt. Da die Dezember-Zahlen noch fehlen, ist eine konservative Hochrechnung auf rund 16.000 bis 16.500 Anträge für das Gesamtjahr realistisch. Das wäre ein Rückgang um rund 35 Prozent gegenüber 2024 (25.360 Asylanträge).
Gleichzeitig der Gegenlauf: 2024 stellten 3.396 Afghanen einen Asylantrag. Für 2025 sind es hochgerechnet rund 5.100 – bis Ende November bereits 4.843. Das entspricht einem Plus von rund 50 Prozent, also genau gegen den allgemeinen Trend.
Afghanistan bleibt damit einer der ganz wenigen Herkunftsstaaten, die trotz des massiven Rückgangs insgesamt deutlich zulegen – und stellte zuletzt sogar die größte Gruppe der Asylwerber.
Was der EuGH tatsächlich entschieden hat
Auslöser des EuGH-Urteils war der Fall zweier afghanischer Frauen in Österreich. Beide beantragten Asyl, erhielten aber zunächst nur subsidiären Schutz. Sie gingen dagegen vor – und der österreichische Verwaltungsgerichtshof legte die Streitfragen dem EuGH zur Klärung vor.
Der EuGH zog daraufhin im Oktober 2024 zwei Linien – und beide haben Sprengkraft:
Erstens: Was die Taliban Frauen in Afghanistan antun, ist nicht bloß „schwierig“, sondern kann als Verfolgung gelten – auch ohne, dass jede Betroffene eine konkrete Gewalttat beweisen muss. Denn die Entrechtung wirkt wie ein Würgegriff im Alltag: Mädchen dürfen nicht mehr zur Schule, Frauen kaum arbeiten, kaum allein aus dem Haus. Sie werden aus Politik, Öffentlichkeit und Sport gedrängt – teils sogar vom Zugang zu medizinischer Versorgung abgeschnitten. Nicht ein einzelner Übergriff, sondern ein System, das Frauen Schritt für Schritt aus dem Leben drückt. Genau dieses System kann laut EuGH bereits die Schwelle zur Verfolgung überschreiten.
Zweitens: Für die Flüchtlingseigenschaft (Asyl) braucht es damit grundsätzlich keine individuelle „Sondergeschichte“ mehr. Frau plus afghanische Staatsangehörigkeit können reichen. Nationale Behörden müssen nicht zusätzlich prüfen, ob die Betroffene „westlich“ gelebt hat oder persönlich ins Visier geraten ist.
Warum sich das Urteil rasch herumgesprochen hat
Formell sagt der Europäische Gerichtshof nicht, jede afghanische Frau muss Asyl erhalten – aber er stellt klar: Sie kann es allein aufgrund von Geschlecht und Staatsangehörigkeit. Praktisch heißt das: Wer als Frau aus Afghanistan einen Antrag stellt, hat seit dem Urteil deutlich höhere Chancen auf Asylstatus – statt bloß subsidiären Schutz.
Genau deshalb nennen Kritiker das Urteil einen Brandbeschleuniger. Denn im Asylsystem bleiben bessere Erfolgsaussichten selten ein Geheimnis: Sie verbreiten sich schnell – über Anwälte, NGOs, Diaspora-Netzwerke und soziale Medien.
Wer weiß, dass Asyl mehr ist als subsidiärer Schutz – dauerhafter Status, grundsätzlich Familiennachzug, andere Perspektiven – hat einen starken Anreiz, Folgeanträge zu stellen oder alte Verfahren wieder aufzurollen. Am Ende wächst der Druck auf das gesamte System. Dass die Afghanistan-Zahlen steigen, während die Gesamtzahlen sinken, ist ein klares Indiz, dass dieser Mechanismus bereits wirkt.
Warum das Urteil politisch hochbrisant ist
Kritiker – etwa das deutsche Magazin Cicero – sehen hier Richterrecht mit Sprengkraft: Behörden müssen nicht mehr zwingend eine individuelle Verfolgungsgeschichte nachweisen lassen – Frau und afghanische Staatsangehörigkeit können reichen, weil die Taliban-Entrechtung als systematische Verfolgung gilt.
Damit rückt Asyl gefährlich nahe an eine faktische Gruppenanerkennung: Nicht mehr der Einzelfall, sondern die allgemeine Lage wird zum Türöffner. Das verschiebt politische Steuerung – nicht per Gesetz, sondern per EuGH-Urteil. Nationale Regierungen können Migration damit schwerer begrenzen.
Besonders explosiv ist der Status-Unterschied: Asyl bringt deutlich mehr Rechte als subsidiärer Schutz – vor allem bei Daueraufenthalt und Familiennachzug. Wenn öfter Asyl statt subsidiärer Schutz vergeben wird, steigt der Druck aufs System – dauerhaft.
Droht eine Ausweitung auf andere Herkunftsstaaten?
Das größte Risiko liegt in der Begründung des Urteils selbst. Der EuGH argumentiert allgemein mit der „Kumulierung diskriminierender Maßnahmen gegen Frauen“. Diese Logik ist auf andere Staaten übertragbar, in denen Frauen: keinen wirksamen Schutz vor Zwangsverheiratung oder Gewalt haben, vom öffentlichen Leben ausgeschlossen sind, massiv in Bildung, Beruf und Selbstbestimmung eingeschränkt werden. Wo Gerichte diese Schwelle künftig ziehen, ist offen.
Ein Rückgang der Gesamt-Asylzahlen um 35 Prozent bei gleichzeitigem 50-Prozent-Anstieg aus Afghanistan ist wohl kein Zufall – und das EuGH-Urteil droht enorme Sprengkraft zu entfalten. Es verschiebt die Grenzen dessen, was Asyl in Europa bedeutet, ohne dass Parlamente darüber entschieden hätten. Die Auswirkungen sind bereits messbar. Weiterreichende Konsequenzen könnten folgen.
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