Asylwende? EU-Minister beschließen neue Abschieberegeln
Die EU-Innenminister haben sich auf deutlich strengere Abschiebe- und Asylregeln geeinigt. Verfahren an den Außengrenzen sollen schneller laufen, abgelehnte Asylwerber rascher zurückgeführt werden. Auch neue Sanktionen für Personen, die bei der Rückkehr nicht kooperieren, sind vorgesehen.
Die EU-Innenminister einigen sich in Luxemburg auf deutlich strengere Asyl- und Abschieberegeln – ein Schritt, der die Migrationspolitik der Union spürbar verschärfen soll.GETTYIMAGES/Maksim Mikhailov
Die Einigung in Luxemburg galt als schwierig – vor allem Italien und Griechenland hatten lange gezögert. Doch am Ende unterstützte die Mehrheit der EU-Staaten die Verschärfungen, die laut mehreren Ministern eine „Migrationswende“ einleiten und den Mitgliedsländern weitreichendere Instrumente geben sollen, wie die Heute berichtete.
Raschere Verfahren und strengere Abschiebungen
Kern der Reform ist die Beschleunigung von Asylverfahren direkt an den EU-Außengrenzen. Menschen ohne realistische Aussicht auf Schutz sollen künftig schneller abgeschoben werden. Dänemarks Migrationsminister Rasmus Stoklund betonte, dass illegal aufhältige Drittstaatsangehörige erstmals „Verpflichtungen“ hätten und die Staaten über ein „viel besseres Instrumentarium“ verfügten – darunter längere Gewahrsamszeiten und verlängerte Einreiseverbote.
Auch Österreichs Innenminister Gerhard Karner unterstrich die Bedeutung des Pakets. Neben dessen Umsetzung arbeite man daran, die europäischen Regeln weiter zu verschärfen und rechtliche Grundlagen für Rückkehrzentren und Asylverfahren außerhalb Europas zu schaffen. Mit dem Asylpakt werde „die Migrationswende auch auf europäische Ebene eingeleitet“.
Sanktionen, Rückführungszentren und Maßnahmen bei Sicherheitsrisiken
Die neuen Regeln erlauben Sanktionen gegen Personen, die bei einer angeordneten Rückkehr nicht kooperieren – etwa Kürzungen von Leistungen oder der Entzug von Arbeitsgenehmigungen. Auch strafrechtliche Maßnahmen, einschließlich Freiheitsstrafen, sind möglich.
Zudem wird klargestellt, dass ein Rückführungsland auch ein Staat sein kann, mit dem ein spezielles Aufnahmeabkommen besteht. Solche Rückführungszentren können als Zwischenstation oder als endgültiger Bestimmungsort fungieren.
Für Gefährder gelten besonders strenge Maßnahmen: Einreiseverbote können über die bisherige Höchstdauer von zehn Jahren hinaus ausgedehnt oder sogar unbefristet verhängt werden. Auch eine längere Inhaftierung ist möglich, wenn ein Sicherheitsrisiko vorliegt.
Darüber hinaus sollen alle EU-Staaten entweder Asylwerber aufnehmen oder im Gegenzug Geld zahlen, um die Belastung fairer zu verteilen.
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